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2000
0 Chronik 2026
29. September 1616
Aufenthalts-, Handels- und Gewerbeverbot für Juden erneuert

München * Herzog Maximilian I. bestätigt im sogenannten „Codex Maximilianeus“ die seit dem 16. Jahrhundert geltenden Aufenthalts-, Handels- und Gewerbeverbote für Juden in Baiern. Die Grundlagen dieser Politik reichen bis zur Vertreibung der jüdischen Bevölkerung unter Herzog Albrecht V. in den Jahren 1551/53 zurück. 

Juden ist es damit weiterhin untersagt, sich dauerhaft in Bayern niederzulassen, Handel zu treiben oder ein Gewerbe auszuüben. Nur in Ausnahmefällen können einzelne sogenannte „Schutzjuden“ mit besonderer Genehmigung zeitweise im Land leben oder wirtschaftlich tätig sein.