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29. September 1616
Aufenthalts-, Handels- und Gewerbeverbot für Juden erneuert

München * Herzog Maximilian I. bestätigt im sogenannten „Codex Maximilianeus“ die seit dem 16. Jahrhundert geltenden Aufenthalts-, Handels- und Gewerbeverbote für Juden in Baiern. Die Grundlagen dieser Politik reichen bis zur Vertreibung der jüdischen Bevölkerung unter Herzog Albrecht V. in den Jahren 1551/53 zurück. 

Juden ist es damit weiterhin untersagt, sich dauerhaft in Bayern niederzulassen, Handel zu treiben oder ein Gewerbe auszuüben. Nur in Ausnahmefällen können einzelne sogenannte „Schutzjuden“ mit besonderer Genehmigung zeitweise im Land leben oder wirtschaftlich tätig sein.

April 1705
Das Niederlassungsverbot für Juden auch unter der kaiserlichen Adminstration

München * Das Niederlassungsverbot für Juden im Herzogtum Baiern gilt auch während der kaiserlichen Administration. Dennoch halten sich einzelne Juden mit Sondergenehmigungen in München auf, vor allem Hoffaktoren und Hoffinanziers, Lieferanten des Hofes oder Militärs und durchreisende Kaufleute. Es handelt sich aber nur um wenige Einzelpersonen oder einzelne Familien, nicht um eine organisierte Gemeinde. 

Die habsburgische Verwaltung hebt die antijüdischen Bestimmungen nicht auf, obwohl in Wien und anderen habsburgischen Territorien bereits größere jüdische Gemeinden existieren. Bayern bleibt auch unter österreichischer Verwaltung konfessionell und rechtlich weitgehend bei seinen bisherigen Regelungen.