Gleichberechtigung der Konfessionen im Norddeutschen Bund
3. Juli 1869
Norddeutscher Bund * Das Gesetz „betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung“ wird im Norddeutschen Bund erlassen. Es hebt alle rechtlichen Benachteiligungen aufgrund der Religionszugehörigkeit auf.