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Fakten

Gleichberechtigung der Konfessionen im Norddeutschen Bund

3. Juli 1869

Norddeutscher Bund * Das Gesetz „betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung“ wird im Norddeutschen Bund erlassen. Es hebt alle rechtlichen Benachteiligungen aufgrund der Religionszugehörigkeit auf.