Menü
Home Veranstaltungen Fakten Suchbegriffe Personen Jahrestage Karte Zeitensprünge Podcast

Fakten

Fakten Karte Suchbegriffe Personen Jahrestage
2000
-3000Chronik2026
Gefundene Einträge: 11
Suchergebnisse als PDF
18. August 1866
Der durch Preußen beherrschte Norddeutsche Bund wird gegründet

Berlin * Der Deutsche Krieg führt zur Auflösung des Deutschen Bundes. Gleichzeitig wird der durch Preußen beherrschte Norddeutsche Bund gegründet, um Preußens Hegemonie [= Vorherrschaft] zu festigen und zu legitimieren.

Unabhängig bleiben vorerst die süddeutschen Staaten:

  • das Königreich Bayern,
  • das Königreich Württemberg,
  • das Großherzogtum Baden und
  • das Großherzogtum Hessen, das dank russischer Fürsprache mit einigen kleinen Gebietsabtretungen davonkommt.
23. August 1866
Mit dem Frieden von Prag ist Österreich aus Deutschland hinausgedrängt

Prag - Wien - Berlin - München * Mit dem Frieden von Prag drängt Preußen Österreich aus Deutschland. Außerdem annektiert Preußen die umstrittenen Elbherzogtümer Holstein und Lauenburg, das Königreich Hannover, das Herzogtum Nassau und das Kurfürstentum Hessen-Kassel sowie die Freie Stadt Frankfurt am Main.

Geblieben ist ein Bundesstaat mit 15 Klein- und Mittelstaaten nördlich der Mainlinie, der politisch, wirtschaftlich und militärisch im Norddeutschen Bund von Preußen dominiert wird. Eine sonderbare staatsrechtliche Konstruktion, die keinen langen Bestand haben wird.

Der Norddeutsche Bund erhält ein eigenes Parlament. Seine Verfassung nimmt bereits die des 1870/71 begründeten Deutschen Reiches vorweg.

12. September 1870
Bayern will Verhandlungen mit dem Norddeutschen Bund

München - Berlin * Der Ministerrat erbittet von König Ludwig II. die Ermächtigung, mit dem Norddeutschen Bund über eine verfassungsrechtliche Verbindung zu verhandeln. Dabei lehnt das Königreich Bayern einen Beitritt zum Norddeutschen Bund ab, stellt aber einen offiziellen Antrag auf Verhandlungen, um im Falle einer Reichsgründung möglichst viele Sonderrechte [= Reservatsrechte] zu erringen. Zudem fordert Bayern von Preußen

  • die Rückzahlung der Kriegsentschädigung von 1866,
  • den vollständigen Ersatz aller im gegenwärtigen Krieg anfallenden Kosten,
  • den Verzicht auf die Düsseldorfer Galerie, auf die Preußen im Jahr 1866 Anspruch erhoben hatte, und
  • einen Gebietszuwachs im Anschluss an die Pfalz. 
13. September 1870
Ein Programm zum raschen Beitritt Bayerns

Berlin - München * Rudolph von Delbrück, der Präsident des Bundeskanzleramtes und Bismarcks Beauftragter für die Verhandlungen mit Württemberg und Bayern, legt ein Programm zum raschen Beitritt Bayerns vor. Das Deutsche Reich soll ein föderaler Staatenbund auf Grundlage des Norddeutschen Bundes werden, dem die Süddeutschen beitreten, ohne ihre Eigenständigkeit zu verlieren.

Daraufhin gibt König Ludwig II. dem Kanzler des Norddeutschen Bundes und preußischen Ministerpräsidenten, Otto von Bismarck, seine Bereitschaft zu einem Verfassungsbündnis bekannt. 

Ab dem 22. September 1870
Bayern und Württemberg verhandeln auf der Münchner Konferenz

München • In der sogenannten Münchner Konferenz, die vom 22. bis zum 26. September 1870 in München stattfindet, besprechen die Vertreter Bayerns und Württembergs den von Rudolph von Delbrück vorgelegten Beitritts-Vorschlag zum Deutschen Reich. 

12. Juni 1872
Die Gewerbeordnung gilt über ein Reichsgesetz auch für Bayern

München * Die Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund wird mit einem Reichsgesetz auch auf Bayern übertragen.

Diese allgemeine Gewerbefreiheit ermöglicht es Unterhaltungskünstlern, ihre Darbietungen im ganzen Kaiserreich anzubieten, Singspielgesellschaften zu gründen und Bühnen oder Schauspielbetriebe zu eröffnen. Damit blühen viele Theaterbetriebe, besonders aber deren Mischformen wie Varieté, Revue, Tingeltangel und Singspielhalle auf.

Da das Reichsgesetz die Restaurationsbetriebe mit Unterhaltungsdarbietungen zwar wie Theater unter die Gewerbeordnung stellt, schränkt sie deren Tätigkeit jedoch umgehend wieder ein, denn die Betreiber sind weiterhin in erster Linie Gastronomen und keine Theaterdirektoren.