Frist für die Nährwertprofile läuft ab
Brüssel * Bis zu diesem Tag soll die Europäische Kommission nach dem Willen des EU-Gesetzgebers sogenannte Nährwertprofile festlegen. Sie sollen bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Lebensmittel mit gesundheits- oder nährwertbezogenen Aussagen beworben werden dürfen. Grundlage dafür sind wissenschaftliche Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu Fett-, Zucker- und Salzgehalten.
Die geplanten Grenzwerte würden grundsätzlich auch für Brezen gelten – allerdings nicht für deren Herstellung oder Verkauf, sondern ausschließlich für ihre Werbung. Würde ein Bäcker seine Brezen beispielsweise als „gesund“ oder mit vergleichbaren gesundheitsbezogenen Aussagen anpreisen, müsste das Produkt die festgelegten Nährwertprofile erfüllen. Da Brot und Brezen in der Regel ohnehin nicht mit Gesundheitsversprechen beworben werden, hätte sich für ihren Verkauf und ihre Rezeptur praktisch nichts geändert.
Die Nährwertprofile werden jedoch trotz der gesetzlichen Frist nicht eingeführt – und fehlen bis heute.