Die „Lex Schuierer“ ermöglicht den Selbsteintritt
23. Juli 1985
München-Haidhausen * Mit einer Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes schafft der Freistaat ein sogenanntes Selbsteintrittsrecht. Dadurch kann eine Aufsichtsbehörde Aufgaben einer nachgeordneten Behörde übernehmen. Im Fall der WAA kann die Regierung der Oberpfalz damit anstelle des Landratsamtes Schwandorf handeln und die verweigerten Genehmigungen erteilen. Kritiker bezeichnen die Gesetzesänderung als „Lex Schuierer“. Sie tritt am 1. August 1985 in Kraft.
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