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24. September 1984
Die erste Teilerrichtungsgenehmigung wird erteilt

München-Bogenhausen * Das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen erteilt die erste atomrechtliche Teilerrichtungsgenehmigung für die WAA Wackersdorf. Sie erlaubt insbesondere die Rodung und Einzäunung des Geländes sowie Arbeiten am Brennelement-Eingangslager. Dieses soll bis zu 1.500 Tonnen abgebrannter Brennelemente aufnehmen.

23. Juli 1985
Die „Lex Schuierer“ ermöglicht den Selbsteintritt

München-Haidhausen * Mit einer Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes schafft der Freistaat ein sogenanntes Selbsteintrittsrecht. Dadurch kann eine Aufsichtsbehörde Aufgaben einer nachgeordneten Behörde übernehmen. Im Fall der WAA kann die Regierung der Oberpfalz damit anstelle des Landratsamtes Schwandorf handeln und die verweigerten Genehmigungen erteilen. Kritiker bezeichnen die Gesetzesänderung als „Lex Schuierer“. Sie tritt am 1. August 1985 in Kraft.

Suchbegriffe: WAA, Wackersdorf, Lex Schuierer
11. November 1985
Die Regierung der Oberpfalz entzieht dem Landratsamt die Zuständigkeit

Regensburg * Nachdem das Verwaltungsgericht Regensburg einen Eilantrag von Landrat Hans Schuierer zurückgewiesen hat, macht die Regierung der Oberpfalz vom neuen Selbsteintrittsrecht Gebrauch. Regierungspräsident Karl Krampol übernimmt anstelle des Landratsamtes Schwandorf die Zuständigkeit und unterzeichnet die von Schuierer verweigerten bau- und wasserrechtlichen Genehmigungen für die WAA. Die sogenannte „Lex Schuierer“ wird damit erstmals – und bis heute einmalig – angewandt.

26. Januar 1988
Antrag auf die zweite Teilerrichtungsgenehmigung

München-Bogenhausen * Die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) beantragt beim Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen die zweite atomrechtliche Teilerrichtungsgenehmigung für die WAA. Sie betrifft den weiteren Ausbau der Anlage, insbesondere das Hauptprozessgebäude und Änderungen am ursprünglichen Baukonzept. Der Antrag führt zu einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Auslegung des Sicherheitsberichts und einem weiteren Erörterungstermin.