Die Freigabe des Bierpreises tritt in Kraft
1. Oktober 1865
Königreich Bayern * Die neue Freigabe-Regelung des Bierpreises tritt in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an können die Brauer ihre Preise selbst festlegen. Der bayerische Bierpreis wird nun nicht mehr von der Obrigkeit bestimmt, sondern richtet sich zunehmend nach den Bedingungen des freien Marktes.
Personen:
Ludwig II. König