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Um das Jahr 1484
Ein früher Entwurf einer Münchner Brauordnung

München * Aus diesen Jahren stammt ein Entwurf einer Münchner Brauordnung. Als Begründung für das Entstehen dieses Entwurfs nennen die Verfasser Missstände im Bräuamt und zahlreiche Beschwerden darüber.

  • Die städtischen Gesetze umfassen die Organisation des Handwerks, die Herstellung des Produkts vom Einkauf der Rohstoffe bis zur Fertigung des Produkts und dessen Vertrieb.
  • Zudem finden sich in diesem ratsherrlichen Entwurf Anweisungen zum Bierpreis und zur Biersorte.

Die städtische Obrigkeit tritt eindeutig für die Interessen der Verbraucher ein.

30. November 1487
Herzog Albrecht IV. erlässt das sogenannte Münchner Reinheitsgebot

München * Herzog Albrecht IV. erlässt ein Braugesetz, das ausschließlich in München gilt. Bier ist für die einfache Bevölkerung in Baiern - neben dem täglichen Brot - ein Grundnahrungsmittel. Deshalb stehen sowohl Bäcker als auch Brauer unter besonderer Beobachtung. 

  • Der erste Paragraf regelt drei zentrale Punkte: 
  • Der erste Teilsatz legt den Preis für eine Mass Bier fest. 
  • Der zweite bestimmt, dass Bier ausschließlich aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden darf. 
  • Der dritte nennt die Voraussetzungen für die Erlaubnis zum Ausschank: Das Bier muss zuvor beschaut beziehungsweise geprüft und sein Preis von den im Gesetz bestimmten Prüfern festgesetzt werden. 

Zur Begründung der Vorschriften heißt es, dass „im Bräuwerk in unserer Stadt allhie bisher etwas Unordnung gehalten, auch die Bier so teuer [aus]geschenkt worden, daß solches gemeinen Inwohnern nit eine kleine Beschwerung und Hinderung ihres Aufnehmens gewesen.“ 

Den unmittelbaren Anlass für das Münchner Braugesetz bilden somit die hohen Bierpreise, die das wichtigste Getränk der Bevölkerung für viele Menschen kaum noch erschwinglich machen. 

23. April 1516
Das gesamtbayerische Reinheitsgebot: Strenge Regeln für die Brauer

Ingolstadt * Auf dem Landtag in Ingolstadt verkünden die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. eine neue Landes- und Polizeiordnung. Die darin enthaltene Landesfreiheitserklärung bestimmt bis zur Aufhebung der landständischen Korporation im Jahr 1808 das Verhältnis zwischen der Landschaft und dem Landesherrn. 

Das „Buch der gemeinen Landpolizei, Landesordnung, Satzung und Gebräuche des Fürstentums Ober- und Niederbaiern“ enthält auch Vorschriften darüber, „wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll“. Dieser Abschnitt wird erst im 20. Jahrhundert als Bayerisches Reinheitsgebot bezeichnet. 

Das gesamtbaierische Reinheitsgebot übernimmt wesentliche Vorschriften des Münchner Biergesetzes. Es regelt nicht nur die zulässigen Zutaten, sondern auch die Bierpreise und den Ausschank. In neuhochdeutscher Übersetzung lautet der betreffende Abschnitt: 

  • „Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern, sowohl auf dem Lande als auch in unseren Städten und Märkten, die keine besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi eine Mass oder ein Kopf Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchner Währung und von Georgi bis Michaeli die Mass für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller, bei Androhung der unten angeführten Strafe, gegeben und ausgeschenkt werden soll. 
  • Wo aber einer nicht Märzenbier, sondern anderes Bier brauen oder sonst wie haben würde, soll er es keineswegs für mehr als einen Pfennig je Mass ausschenken und verkaufen. 
  • Ganz besonders wollen wir, dass forthin überall in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande für kein Bier mehr Zutaten als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. 
  • Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier, sooft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden. 
  • Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbrauer in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer Bier kauft und wieder an das gemeine Bauernvolk ausschenkt, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt sein, die Mass oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben auszuschenken.“

 Wie stark das Misstrauen gegenüber den Brauern bereits zu dieser Zeit ist, zeigt auch die Verpflichtung zur Eidesleistung. Der Eid soll den mit dem Bierbrauen Beauftragten verdeutlichen, wie ernst die Herzöge die Einhaltung der Vorschriften nehmen. 

Darüber hinaus sind die Brauer verpflichtet, Bier „nach Notdurft“, also in ausreichender Menge, herzustellen und damit den Bedarf der Bevölkerung zu decken. Selbst bei hohen Rohstoffpreisen und geringen Gewinnaussichten dürfen sie die Produktion nicht eigenmächtig verringern. 

In der ursprünglichen Fassung des Biergesetzes wollten die Herzöge den Brauern noch erlauben, gleichzeitig Einpfennig- und Zweipfennigbier zu brauen. Dabei sollten sie jedoch jeweils nur eine der beiden Sorten ausschenken dürfen. Ein solches Maß an Vertrauen erscheint letztlich zu groß. Deshalb erhält der endgültige Gesetzestext folgende Fassung: 

„Es sollen auch all Bräuen eins jeden Jahrs auf einem nämlichen Tag, den die Beschauer verkünden, zu denselben Beschauern kommen und ihnen ein jeder Bräu ansagen, was Biers, zu einem oder zweien Pfennigen, er brauen will; dasselbe Bier soll er alsdann ein Jahr nächst folgend ganz ausbrauen und schenken und kein anderes.“ 

Für diese Regelung ist vor allem die Befürchtung ausschlaggebend, die Brauer könnten unterschiedlich teure Biere miteinander vermischen. Das Reinheitsgebot von 1516 dient somit nicht allein der Festlegung der erlaubten Zutaten. Es soll zugleich die Bierpreise begrenzen, die Versorgung der Bevölkerung sichern und Verstöße der Brauer und Wirte verhindern. 

Um 1806
Bier als Grundnahrungsmittel im Königreich Bayern

Königreich Baiern * Auch im neu gegründeten Königreich Baiern gilt Bier weiterhin als Grundnahrungsmittel. Der Gerstensaft ist ein nahrhaftes und vergleichsweise gesundes Getränk, keineswegs jedoch ein Luxusgut. 

Jede Erhöhung des Bierpreises bedeutet zugleich eine Verteuerung der Lebenshaltungskosten. Besonders für die unteren Bevölkerungsschichten verschärft sie angesichts der ohnehin niedrigen Löhne die soziale Not. Deshalb verfolgt die Bevölkerung die Entwicklung des Bierpreises mit großer Aufmerksamkeit und begegnet jeder Preiserhöhung mit Misstrauen und Argwohn. 

25. April 1811
Das Bierregulativ von 1811

München * Unter Minister Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas entwickelt die Regierung eine Formel, mit der sich der Bierpreis jederzeit und für jedermann nachvollziehbar berechnen lassen soll: das sogenannte „Bierregulativ“. Als Grundlage dient die Braubilanz des Königlichen Hofbräuhauses in München. 

Aus dieser Bilanz leitet die Regierung drei feste Kostenbestandteile ab. Sie geht davon aus, dass sich diese über Jahrzehnte hinweg nicht verändern werden. Alle drei fließen in den Bierpreis ein. 

Die erste feste Größe ist die sogenannte „Mannsnahrung“. Darunter versteht man den Unternehmergewinn je Mass Bier. Die Regierung setzt diesen auf 1,47 bayerische Pfennige fest. Der Betrag bildet eine Obergrenze, die keinesfalls überschritten werden darf. Den Brauern steht es jedoch frei, teilweise auf diesen Gewinn zu verzichten. Nach dem Willen der Regierung darf ihr Unternehmergewinn bei steigenden Bierpreisen nicht ebenfalls zunehmen. 

Als zweite feste Größe berücksichtigt das Bierregulativ die laufenden Ausgaben der Brauer. Dazu zählen die Instandhaltung der Brauereigebäude und Sudanlagen, die Personalkosten, die Verzinsung des Grundkapitals sowie das für den Betrieb der Brauerei erforderliche Verlagskapital. Für diese Aufwendungen setzt die Regierung insgesamt 4,53 bayerische Pfennige je Mass Bier an. 

Hinzu kommt als dritter Bestandteil ein „Malzaufschlag“ von vier Pfennigen je Mass, der die Kosten des Rechnungswesens der Brauereien decken soll. 

Damit belaufen sich die festen Kosten über Jahrzehnte hinweg auf insgesamt zehn baierische Pfennige beziehungsweise zweieinhalb Kreuzer je Mass Bier. 

25. April 1811
Staatliche Festsetzung des Bierpreises

München * König Max I. Joseph erlässt eine Verordnung über die künftige Regulierung des Biersatzes im Königreich Bayern. Das sogenannte Bierregulativ ist somit eine königliche Verordnung und kein vom Landtag verabschiedetes Gesetz. 

Bis zur Aufhebung des Bierregulativs im Jahr 1865 bestimmen die Obrigkeit und die Regierung maßgeblich über den bayerischen Bierpreis. Dieser richtet sich daher nicht nach den Grundsätzen des freien Marktes und kann auch von den Brauern nicht eigenständig festgesetzt werden. 

1820
Ärger wegen des Bierpreises

Vorstadt Au * Franz Xaver Zacherl bekommt wegen des höheren Bierpreises Ärger mit der Konkurrenz und in der Folge Scherereien mit der Regierung des Isarkreises. Das Finanzamt wirft ihm einen Verstoß gegen das Bierregulativ vor, da er sein Starkbier über dem gesetzlich vorgeschriebenen Bierpreis verkauft. 

Zacherl begründet den erhöhten Preis mit der besseren Qualität des doppelt eingebrauten Starkbieres und verweist auf das „Königliche Hofbräuhaus“, das ebenfalls von den Vorgaben der gesetzlichen Bierpreisregelung ausgenommen ist. 

Oktober 1825
Sanktionskaralog für Wiesnwirte

München-Theresienwiese * Nach einem Erlass der Polizeidirektion

  • wird „jeder Wirt, der als Folge einer polizeilichen Übertretung bestraft wird“,
  • zum Beispiel bei „Nichteinhaltung der Polizeistunde, Unsauberkeit“ oder „nicht anständiger Bierpreis“

mit dem Verlust der Ausübung seiner Wirtschaft auf der Theresienwiese bestraft.

1836
Gegen das Ausschankverbot des Salvators

München * Graf von Seinsheim schreibt in seiner Funktion als Präsident des Isarkreises zur Preisgestaltung des Salvator-Bieres: „Seit ich denke, und das ist schon eine geraume Zeit von Jahren, findet dieser Ausschank um das Fest des Hl. Franz von Paula statt. Das Publikum ist nicht nur daran gewöhnt, sondern es hängt demselben wie dem Einbocke [= Bockbier]mit einer Art von Leidenschaftlichkeit an, ja manche Menschen erblicken in dem Genusse des Einbockbieres den Beginn einer Art Frühjahrskur. […] 

Sollte auf dem Verbote des Ausschanks des Salvators bestanden werden, so bin ich überzeugt, daß, um Selbes zu verwirklichen, die ernstesten Maßregeln, ja sogar militärische Assistenz erforderlich werden.“

25. März 1837
Salvator-Bier ist ein Luxusartikel

Vorstadt Au * Bis dahin muss Franz Xaver Zacherl um die Genehmigung zum Ausschank seines Salvator-Bieres kämpfen. Nun entscheidet König Ludwig I.: „Solange ich nichts anderes verfüge, soll die Kreisregierung ermächtigt werden, jährlich die Erlaubnis zum Ausschank des Salvatorbieres zu erteilen, die Schankzeit ist daher festzusetzen, nicht aber die Taxe [= Bierpreis], da dieses Bier als Luxusartikel zu betrachten ist.“

Um 1840
Steigende Bierpreise und wachsender Unmut 

Königreich Bayern * Infolge der schleichenden Geldentwertung steigt auch der Bierpreis kontinuierlich an. Eine Mass kostet inzwischen fünf bis sechs Kreuzer, also 20 bis 24 Pfennige. 

Die Münchner Bevölkerung beklagt die wiederholten Preiserhöhungen schon seit Langem. Zu offenem Widerstand kommt es jedoch erst in den 1840er-Jahren. Die politische Stimmung im Königreich Bayern wird zunehmend unruhig, und das Revolutionsjahr 1848 wirft bereits seine Schatten voraus.

Suchbegriffe: Bier, Bierpreis, Bierkrawalle
1843
Der Münchner Bierkrawall von 1843

München-Graggenau * Ausführlichere Nachrichten liegen erstmals über den Münchner Bierkrawall von 1843 vor. Der Maler und Schriftsteller Friedrich Pecht erinnert sich später: „Ganz charakteristisch für München hatten sie als Veranlassung eine unbedeutende Erhöhung des Bierpreises, welche aber die Massen sehr verbitterte.“ 

Der Preisanstieg beendet eine längere Phase guter Ernten, niedriger landwirtschaftlicher Rohstoffpreise und weitgehend ausgebliebener Naturkatastrophen. Nun verteuert sich das Getreide so stark wie seit den Hungerjahren 1816/17 nicht mehr. 

Getreidehändler aus Württemberg, Baden und sogar aus der Schweiz kommen zur Münchner Schranne und bieten hohe Preise für Gerste, Roggen, Weizen und Hafer. In ihren Herkunftsregionen führen schwere Unwetter, anhaltender Regen, Hagelschlag und frühe Nachtfröste zu erheblichen Ernteausfällen und Getreidemangel. 

Für die Münchner Biertrinker sind dennoch schnell Schuldige gefunden: die Brauer. Dass diese für Gerste plötzlich bis zu dreimal so viel bezahlen müssen wie noch im Vorjahr und die gestiegenen Rohstoffkosten an ihre Kunden weitergeben, findet in der aufgebrachten Bevölkerung wenig Beachtung. 

Im Bockkeller an der Münzgasse kommt es schließlich zum ersten überlieferten Münchner Bierkrawall. Bei den Ausschreitungen wird mindestens eine Person schwer verletzt. 

23. April 1844
Der Münchner Bierkrawall von 1844

München * Nur ein Jahr nach den Ausschreitungen von 1843 erhebt sich die biertrinkende Bevölkerung erneut. Dieses Mal kommt es zu einem schweren Krawall, bei dem Menschen verletzt und zahlreiche Einrichtungen beschädigt werden. 

Mit dem Beginn des sommerlichen Brauverbots am Georgstag gibt die Obrigkeit den Preis für das Sommerbier bekannt. Da dessen Herstellung aufwendiger ist und das Bier einen höheren Alkoholgehalt besitzt als das Winterbier, liegt auch sein Preis höher. Mit dem Beginn des Sommerbierausschanks steigt der Preis um einen halben Kreuzer beziehungsweise zwei Pfennige. Eine Maß kostet nun sechseinhalb statt sechs Kreuzer - oder 26 statt 24 Pfennige. Die Erhöhung entspricht etwa dem damaligen Preis einer Semmel. 

Auf den ersten Blick erscheint der Aufschlag moderat, zumal die Verbraucher dafür ein gehaltvolleres Bier erhalten. Dennoch löst er heftigen Widerstand aus. Der Zorn der Aufständischen richtet sich weniger gegen den König und die königliche Regierung, die den Bierpreis festsetzen, als gegen die Brauereien und deren Einrichtungen. 

In der Bevölkerung gelten die Brauer zunehmend als rücksichtslose Unternehmer, die technische Neuerungen vor allem zur Vergrößerung ihres Gewinns einsetzen. Viele Biertrinker haben den Eindruck, mit jeder Maß zum wachsenden Wohlstand der Brauereibesitzer beizutragen. Diese Wahrnehmung mobilisiert offenbar mehr Menschen als manche politische Forderung oder Ideologie. 

Klagen über den Bierpreis sind in München weit verbreitet und keineswegs auf die unteren Bevölkerungsschichten beschränkt. Ein zeitgenössischer Beobachter stellt fest, der Fremde werde, „wohin er sich auch fragend wendet“, stets auf Beschwerden über den hohen Bierpreis sowie über den vermeintlich unverhältnismäßigen Gewinn und die „unmäßige Bereicherung der Brauer auf Kosten des Publikums“ stoßen. Solche Klagen seien sogar „in den höheren Schichten der Bevölkerung, in den Gesellschaften der gebildeten Stände“ zu hören. 

1. Mai 1844
Der Ausbruch der Münchner Bierrevolution 

München-Graggenau * Eigentlich soll dieser Tag für die Stadt ein besonderer Festtag werden: In der Allerheiligen-Hofkirche vermählt Erzbischof Lothar Anselm von Gebsattel den österreichischen Erzherzog Albrecht mit Prinzessin Hildegard von Bayern. 

Noch während der Trauungszeremonie wächst im „Maderbräu“ im Tal der Unmut über den erhöhten Bierpreis. Dort sitzende Artilleriesoldaten und Fuhrleute beginnen zu protestieren. Ein zeitgenössischer Bericht vermerkt, es seien „über den hohen Bierpreis verschiedene Aeußerungen“ gefallen, ohne diese näher zu beschreiben. Anschließend heißt es: „Sie weigerten sich, mehr als sechs Kreutzer für die Maaß zu bezahlen.“ 

Die Erklärungsversuche des Wirtes bleiben wirkungslos und heizen die Stimmung weiter an. Die Aufständischen beginnen, „einige steinerne Maaßkrüge zu zerschlagen“. Innerhalb kürzester Zeit schließen sich ihnen weitere Angehörige der arbeitenden Bevölkerung an. Der Bericht schildert die Eskalation: „Es verging keine Viertelstunde, so waren in genanntem Bräuhause alle Fenster und Krüge zerschlagen, Thüren und Kreutzstöcke aus den Mauern gerissen und eine allgemeine Zerstörung aller Meublen in den Gastzimmern angerichtet.“ 

Aus dem anfänglichen Streit über den Bierpreis entwickelt sich ein offener Aufruhr. Der zeitgenössische Bericht stellt fest: „Nun wurde die Sache ernsthafter und nahm einen weit schlimmeren Charakter als ein gewöhnlicher Bierexzeß an.“ 

Mit Steinen und Knüppeln bewaffnet zieht die Menge zu weiteren Brauhäusern im Tal. Dort setzt sich die Zerstörung fort: „Man zog, mit Steinen und Prügeln versehen, nach den anderen Bräuhäusern im Thal, und auch hier wurde alles zerschlagen. Zum Einsprengen der geschlossenen Thüren bediente sich die tobende Menge der Wagendeichsel – das Pflaster wurde aufgerissen, die stärksten Thorflügel eingeschlagen. […] In der Zeit von ein und einer halben Stunde waren in sämtlichen Bräuhäusern der Stadt alle Fenster eingeschlagen, Thüren und Kreutzstöcke zertrümmert, Meubel und Geräthschaften zerschlagen.“ 

Die herbeigerufenen Gendarmen sind nicht in der Lage, die Ausschreitungen unter Kontrolle zu bringen.

3. Mai 1844
Zwischen Königsjubel und Bierrevolte 

München-Graggenau * Am Vormittag des 3. Mai 1844 macht sich die Menge erneut daran, den Bockkeller zu verwüsten. Mitten in den Unruhen ereignet sich ein bemerkenswerter Stimmungswechsel, der auswärtige Beobachter in Erstaunen versetzt. Der preußische Gesandte von Küster berichtet einige Tage später: 

„Was nun aber am 3. Mai sich tat, gehört zu den großen Denkwürdigkeiten der Landeshauptstadt! Vorher noch hatte es die schlimmsten Ausschreitungen gegeben, dann rief der königliche Hochzeitszug stürmische Begeisterung hervor, und am Abend desselben Tages wurde weiterrandaliert. Zwischen loderndem Kampfe gab es ebensolche Begeisterung für das Königshaus!“ 

Auch der Münchner Stadtchronist beschreibt diesen Gegensatz. Die Straßen entlang der Strecke des Hochzeitszuges sind festlich geschmückt. Immer wieder ertönen Hochrufe auf das Königshaus. Angesichts dieser Begeisterung erscheint es kaum vorstellbar, dass dieselbe Stadt nur wenige Stunden zuvor Schauplatz schwerer Ausschreitungen ist: „Der festliche Umzug ging somit ohne alle Störung vorbei, ja, er erinnerte vielmehr an die schönste Zeit wahrer Volksbegeisterung für das erlauchte Haus Wittelsbach.“ 

Noch am selben Nachmittag flammen die Unruhen wieder auf. Im Bockkeller zertrümmern die Aufständischen Krüge, Gläser, Bänke und Tische oder werfen sie in den nahen Kanal. In der Nacht werden auch die Hofpfisterei und das Königliche Hofbräuhaus mit Steinen beworfen. Fenster gehen zu Bruch, und weitere Schäden entstehen. 

Trotz der starken Präsenz von Militär und Polizei und obwohl München Sitz des Königshofes ist, dauern die Ausschreitungen mehrere Tage an. Verschont bleiben lediglich das Eberlbräu und das Menterbräu, die den Bierpreis nicht erhöht haben. 

5. Mai 1844
König Ludwig I. nimmt die Preiserhöhung zurück

München * Nach vier Tagen anhaltender Unruhen gibt König Ludwig I. schließlich nach und nimmt die Erhöhung des Bierpreises per Dekret zurück. Damit ist das wichtigste Ziel der Münchner Bierrevolution erreicht, die Unruhen klingen ab und die Lage in der Stadt beruhigt sich. 

An den Ausschreitungen haben sich vor allem Angehörige der unteren Bevölkerungsschichten beteiligt. Zugleich stößt ihr Vorgehen offenbar auch in wohlhabenderen und gebildeten Kreisen auf Zustimmung. Dort herrscht vielfach die Ansicht, „die Leute [hätten] recht daran getan, es den Brauern einmal zu zeigen, da eine Bittschrift kaum einen vergleichbaren Erfolg erzielt hätte.“ 

Personen: Ludwig I. König
6. Mai 1844
Die Brauer unterzeichnen das Friedensprotokoll

München * Einen Tag nach der Rücknahme der Preiserhöhung unterzeichnen die Münchner Brauer das sogenannte Friedensprotokoll. Darin heißt es: „Die versammelten Bierbrauer beschließen durch Stimmen-Mehrheit, daß der gegenwärtige Biersatz von 6 Kreuzer 2 Pfennigen für den Zeitraum von heute bis zum 16. Juli des Jahres auf 6 Kreuzer mit Einschluss des Lokal-Malzaufschlages und Schankpreises herabgesetzt werden solle.“ Damit sinkt der Bierpreis befristet bis zum 16. Juli 1844 von sechs Kreuzern und zwei Pfennigen auf sechs Kreuzer je Mass. Der Lokalmalzaufschlag und der Schankpreis sind darin bereits enthalten. 

September 1844
Anhaltende Teuerung und neue Unruhe 

München * Die nach der Bierrevolution eingetretene Ruhe erweist sich als trügerisch. Die Königliche Gendarmeriekompanie der Haupt- und Residenzstadt München berichtet der Regierung von Oberbayern über die wachsende Unzufriedenheit: 

„Die arbeitende Klasse, nämlich Maurer, Zimmerleute und Tagelöhner klagen in Wirtshäusern und öffentlichen Plätzen über große Teuerung der Viktualien. […] Diese Klasse Menschen beschweren sich auch über geringen Taglohn, da sie in früheren Jahren, wo die Viktualien billiger waren, viel besser als jetzt bezahlt wurden. […] Bei fortgesetzten hohen Viktualienpreisen dürfte noch zu besorgen sein, daß nun auch die arbeitende Klasse, die sich bis jetzt ruhig verhalten hat, mit dem unruhigen Volke gemeinsame Sache machen werde.“ 

Der Bericht macht deutlich, dass nicht allein der Bierpreis für Unmut sorgt. Steigende Lebensmittelpreise und niedrige Löhne verschärfen die soziale Not und nähren die Sorge der Obrigkeit vor neuen Unruhen. 

1. Oktober 1844
König Ludwig I. senkt den Bierpreis im Hofbräuhaus

München * König Ludwig I. reagiert auf die angespannte Lage. Im königlichen Hofbräuhaus lässt er den Preis für das weniger gehaltvolle Winterbier auf fünf Kreuzer je Maß senken. Damit will er, wie es in der Begründung heißt, „der arbeitenden Klasse und dem Militär einen gesunden und wohlfeilen Trunk […] bieten“. 

Die Preissenkung beruhigt die Lage zunächst, kann die wachsende politische und soziale Unzufriedenheit jedoch nicht dauerhaft beseitigen. Vier Jahre später gerät die Monarchie während der Revolution von 1848 erneut unter starken Druck. Am 20. März 1848 dankt Ludwig I. zugunsten seines Sohnes Max II. ab.

Mai 1846
Die befürchtete Eskalation bleibt aus 

München * In den ersten Maitagen kommt es zwar zu einzelnen Ausschreitungen, doch die schweren Unruhen von 1844 wiederholen sich nicht. Der Preis für eine Mass Bier schwankt zwischen fünf und sechs Kreuzern. Selbst als sich neun der 29 Münchner Brauer für einen Preis von sieben Kreuzern entscheiden, bleibt die Lage weitgehend ruhig. 

Für die Zeitgenossen ist kaum vorstellbar, dass die Bierrevolution von 1844 als politisches Wetterleuchten einer weit größeren Krise gelten könnte. Vier Jahre später erfasst die Revolution von 1848 auch das Königreich Bayern und trägt zum Ende der Herrschaft Ludwigs I. bei. Am 20. März 1848 dankt der König zugunsten seines Sohnes Maximilian II. ab. Damit endet in Bayern eine politische Epoche.

13. Mai 1848
Die Wiener Zeitung berichtet über den Münchner Biertumult 

Wien * Die „Wiener Zeitung“ berichtet spöttisch über den Biertumult in der bayerischen Haupt- und Residenzstadt: „Der Münchener Pöbel scheint es sich nicht nehmen lassen zu wollen, dass er Anfang Mai seine Bier-Revolution machen müsse. Und das, nachdem er sechs Wochen zuvor doch erst den König gestürzt hatte, und das nicht einmal wegen des Bierpreises!“ 

Der abwertende Ton des Berichts zeigt, dass die Münchner Bierkrawalle außerhalb Bayerns bereits als regelmäßig wiederkehrende Besonderheit der Stadt wahrgenommen werden.

17. Oktober 1848
Der Oktoberaufstand von 1848 beginnt

München * Am frühen Morgen ziehen Menschenmengen durch die Münchner Straßen. Unter den Protestierenden befinden sich Soldaten, Handwerksgesellen, Jugendliche und Frauen. Sie verlangen, den Preis für eine Mass Bier auf vier Kreuzer zu senken. Schon bald gehen die ersten Fensterscheiben zu Bruch. In Wirtshäusern und Geschäften kommt es zu Verwüstungen. 

Der Bierpreis ist jedoch nicht die alleinige Ursache der Ausschreitungen vom 17. und 18. Oktober. Die Münchner Brauer bieten das Winterbier bereits für viereinhalb Kreuzer beziehungsweise 18 Pfennige je Mass an. Damit liegt ihr Preis zwei Pfennige unter dem amtlich festgesetzten Satz. Dennoch fordern die Aufständischen eine weitere Senkung auf vier Kreuzer. Der Protest bringt somit auch die allgemeine soziale und politische Unzufriedenheit des Revolutionsjahres zum Ausdruck. 

18. Oktober 1848
„D’ Maß für viere!“ – Der Aufstand eskaliert

München * Die Unruhen verschärfen sich. Erneut ziehen Menschenmengen durch die Stadt und greifen Brauhäuser und Bäckereien an. Ein zeitgenössischer Bericht spricht abwertend von „viel Volk, Buben, schlimmen Weibern und dergleichen aus Giesing und der Au“. Die Aufständischen verleihen ihrer Forderung nun mit einem gemeinsamen Sprechchor Nachdruck: „Wir wollen die Mass für vier Kreuzer!“ Auf Bairisch schallt es durch die Straßen: „D’ Maß für viere! D’ Maß für viere! D’ Maß für viere!“ 

Bereits am Vormittag verwüstet eine Gruppe aus Soldaten, Handwerksgesellen, Jugendlichen und Frauen mehrere Brauhäuser und Bäckereien. Bier wird geplündert und auf offener Straße getrunken. Je deutlicher die Schutzlosigkeit der Brauer und Wirte zutage tritt, desto größer wird deren Sorge. 

Zugleich wächst die Zahl der Aufständischen. Zu den ursprünglichen Teilnehmern stoßen weitere Handwerksgesellen, Jugendliche, Frauen und zahlreiche Militärangehörige. Bald fordern sie nicht mehr nur eine Preissenkung, sondern Freibier. Eine neue Parole macht die Runde:   

Schließlich geben einige Wirte und Brauer dem Druck nach. Das Bier wird kostenlos ausgeschenkt und fließt in großen Mengen. 

18. Oktober 1848
Brauer unter dem Druck der Aufständischen

München * Auch andere Münchner Brauer geraten in Bedrängnis. Der Inhaber des Löwenbräus bringt sich und seine Familie vor der anrückenden Menge in Sicherheit. Nach einem zeitgenössischen Bericht gelingt die Flucht „mittels einer von großem Mute getragenen Abseilung aus dem im zweiten Stockwerke gelegenen Fenster“. 

Simpert Floßmann, der Besitzer des Stubenvollbräus am Anger, berichtet dem Bürgermeister: „Als ich des Abends in mein Haus zurückkam, ist ein großer, von Soldaten geführter Volksschwarm meist betrunkener Leute in meine Wirtschaft gedrungen, um nach dem Bierpreis zu fragen. Ich sagte: ‚Viereinhalb Kreuzer, aber heute könnt ihr so viel ohne Geld trinken, wie ihr wollt!‘ 

Sie aber machten geltend, dass, wenn mir mein Leben und mein Eigentum geschützt werden solle, ich das Bier um vier Kreuzer abgeben müsse. Dann forderten die Rädelsführer Handschlag auf Ehrenwort, dass ich diesen Preis den ganzen Winter über halten würde. 

Als dies geschehen, bildeten sie einen sogenannten ‚Sicherheitsausschuß‘ für mich, meine Frau und mein Eigentum und zogen, gleiches zu tun, wenn er sich als willig erweise, zum Menterbräu ab. Freilich nicht, ohne vorher noch zwei Stunden lang tüchtig zu zechen.“ 

Auf diese Weise zwingen die Aufständischen Floßmann, den geforderten Bierpreis mit Handschlag zuzusichern. Im Gegenzug stellen sie ihn, seine Familie und seinen Besitz unter ihren Schutz. Anschließend ziehen sie zum Menterbräu weiter. Ähnlich ergeht es Mathias Pschorr, dem damaligen Inhaber des Hackerbräus.

1859
Bierboykott statt Straßenkrawall 

München * Als der Münchner Magistrat den Schankpreis auf sechs Kreuzer je Mass festsetzt, reagiert die Bevölkerung mit einer neuen Form des Protests: Viele Menschen verzichten bewusst auf Bier. 

Die Münchner Stadtchronik berichtet: „Bei dem Eintritt des erhöhten Bierpreises ließ, wie wenn es allgemein verabredet gewesen wäre, der Bierkonsum mit einem Male auffallend nach. Die sonst am zahlreichsten besuchten Gastlokalitäten blieben spärlich besucht und waren sehr lange vor der Polizeistunde gänzlich leer. Es bildeten sich förmlich Bierenthaltungsvereine. […] Arbeiter der großen, bei vierhundert Köpfe zählenden Maschinenfabrik von Maffei [verpflichteten sich] durch eigene Unterschriften, [bei] Eintritt des Feierabends kein Bier zu trinken, so lange die hohen Bierpreise bestünden.“ 

Der Boykott zeigt Wirkung. Mehrere Brauer und Wirte bieten ihr Bier schließlich unter dem amtlich festgelegten Preis an. Dennoch bleibt der Verbrauch deutlich niedriger als in den Vorjahren. Die Stadtchronik hält fest: „Aber dem ohngeachtet blieb die Bierkonsumtion im heurigen Winter gegen frühere Jahre bedeutend zurück, denn viele Hunderte hatten sich bereits daran gewöhnt, weniger Bier zu trinken.“ 

Anders als bei den früheren Bierkrawallen setzen die Münchner ihren Protest nun mit Konsumverzicht und wirtschaftlichem Druck durch. 

Suchbegriffe: Bier, Bierkrawalle, Bierboykott
19. Mai 1865
Aufhebung des Bierregulativs

München * König Ludwig II. erlässt eine Verordnung zur Aufhebung des seit 1811 bestehenden Bierregulativs. Damit entfallen die staatlichen Vorschriften über die Festsetzung des Bierpreises zunächst versuchsweise.

Suchbegriffe: Bier, Bierregulativ, Bierpreis
1. Oktober 1865
Die Freigabe des Bierpreises tritt in Kraft

Königreich Bayern * Die neue Freigabe-Regelung des Bierpreises tritt in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an können die Brauer ihre Preise selbst festlegen. Der bayerische Bierpreis wird nun nicht mehr von der Obrigkeit bestimmt, sondern richtet sich zunehmend nach den Bedingungen des freien Marktes.

Suchbegriffe: Bier, Bierpreis
8. Oktober 1865
Bierkrawall auf dem Oktoberfest 

München-Ludwigsvorstadt * Kurz nach der Freigabe des Bierpreises eskaliert auf dem Oktoberfest der Unmut über eine Preiserhöhung von nur einem Pfennig. Zwischen den Festbesuchern bricht eine große Schlägerei aus. Die Gendarmen greifen nicht ein. Aus Sorge vor weiteren Zusammenrottungen und einer möglichen Ausweitung der Unruhen ziehen sie sich in ihre Reviere zurück und überlassen das Geschehen zunächst sich selbst. Ob diese Entscheidung der Deeskalation dienen soll oder auf die Unsicherheit der Ordnungskräfte zurückzuführen ist, bleibt offen.

1. Juni 1866
Erneuter Bierkrawall in München 

München * Während sich der Konflikt zwischen Österreich und Preußen zuspitzt und Bayern auf österreichischer Seite mobil macht, entzündet sich in München erneut ein Aufruhr am Bierpreis. Vom Sterngarten zieht eine protestierende Menge unter dem Ruf „Das Bier ist zu teuer!“ zum Karlstor. Auf ihrem weiteren Weg durch die Neuhauser Straße bis zum Färbergraben beschädigen die Aufständischen zahlreiche Brauereien und Wirtshäuser. 

Nur das Pschorr-Brauhaus bleibt verschont. Der alte Pschorr versichert der Menge: „Geht’s nur weiter, ich geb das Bier schon um sechs Kreuzer.“ Auf die Frage „Ist’s aber auch wahr?“ antwortet er: „Ganz gewiss!“ Daraufhin zieht die Menge weiter. 

Bei der Spatenbrauerei greifen schließlich Chevaulegers mit blanken Säbeln ein. Bei den gewaltsamen Zusammenstößen kommen zeitgenössischen Berichten zufolge zwei Menschen ums Leben; mehr als 100 werden verletzt. 

1871
Münchner Maurer treten in den Bierstreik

München * Aus Protest gegen schwankende Bierqualität sowie offene und verdeckte Preiserhöhungen treten Münchner Maurer in den Bierstreik. Sechs Wochen lang verzichten sie auf Bier und trinken stattdessen demonstrativ Milch. 

Schließlich eskaliert der Konflikt in gewaltsamen Ausschreitungen. Aus Sorge vor weiteren Angriffen bringen mehrere Brauer ihre Ehefrauen und Kinder vorübergehend außerhalb Münchens in Sicherheit. Erst als sich die Lage beruhigt, kehren die Familien in die Stadt zurück. 

27. Dezember 1871
Der Liter verschärft den Bierpreisstreit 

München * Neue Auseinandersetzungen um den Bierpreis kündigen sich an. Der Konflikt, der bis 1874 andauert, wird nicht nur in Wirtshäusern und auf der Straße, sondern zunehmend auch in den Zeitungen ausgetragen. 

Zusätzlichen Unmut verursacht die Einführung des metrischen Systems zum 1. Januar 1872. Der Liter ersetzt die bisherige bayerische Maß, die rund 1,069 Liter fasst. Die Gäste erhalten künftig also 0,069 Liter weniger. Gleichzeitig soll der Ausschankpreis von sechseinhalb Kreuzern für die alte Maß auf sieben Kreuzer je Liter steigen. 

Am 27. Dezember 1871 eröffnet der „Volksbote“ den publizistischen Streit: „Infolge der maßlosen Bedrückung der hiesigen Wirte vonseiten der Brauer bei Einführung des neuen Maßes, des Liters, sind Erstere gezwungen, das ihnen von den Brauern unter dem Titel ‚Bier‘ verabfolgte Gebräu, das jetzt sechseinhalb Kreuzer je Maß kostet, vom 1. Januar an um sieben Kreuzer je Liter auszuschenken.“ 

Damit entzündet sich ein polemischer Zeitungskrieg, in dem sich die beteiligten Blätter gegenseitig mit scharfen Angriffen überbieten. 

Juni 1872
Falschmeldung über Sedlmayrs Bier 

München * Mit welchen Mitteln angesehene Brauer und ihre Erzeugnisse öffentlich in Verruf gebracht werden, zeigt eine Meldung des „Volksboten“. Die Zeitung verbreitet das frei erfundene Gerücht, das Bier der Spatenbrauerei Gabriel Sedlmayrs sei wegen einer angeblichen Gesundheitsgefährdung der Soldaten in den Münchner Kasernen verboten worden. Obwohl es ein solches Verbot nicht gibt, übernehmen zahlreiche große europäische Zeitungen die Nachricht. 

Die erbitterte Presseschlacht um Bierpreis und Bierqualität dauert bis gegen Ende des Jahres 1874 an. Vor allem auflagenorientierte Blätter verschärfen mit reißerischen Meldungen immer wieder die Stimmung. Neue Nahrung erhalten die Vorwürfe, als einzelne kleinere Brauereien tatsächlich der Bierverfälschung überführt werden. Den Suden sollen neben Alkohol auch Brechnuss, Opium, Ignatiusbohnen und wilder Rosmarin zugesetzt worden sein. Solche gesundheitsgefährdenden Beimischungen verstoßen deutlich gegen die viel beschworene Tradition des bayerischen Reinheitsgebots. 

29. September 1872
Erstmals wird auf der Wiesn das sogenannte Märzenbier ausgeschenkt

München-Theresienwiese - München-Au * Bis 1872 wird auf der Wiesn das sogenannte Sommerbier ausgeschenkt. Nachdem der Sommer dieses Jahres sehr heiß gewesen ist, gingen dem Leistbräu die Vorräte an Lagerbier aus. Michael Schottenhamel will auf dem Oktoberfest jedoch kein Winterbier ausschenken, weshalb er Sedlmayr‘s Märzenbier zum Ausschank bringt. 

Der Bierpreis liegt mit 12 Kreuzern 3 Kreuzer über dem üblichen Preis, was den Polizeipräsidenten wegen zu erwartender Bierkrawalle schlecht schlafen lässt. Michael Schottenhamel meint dazu nur: „Wann d‘Münchner was richtig‘s kriag‘n, na schaug‘n sie‘s Geld net o!“ Und tatsächlich, das neue Münchner Bier findet einen derartigen positiven Anklang, dass bald alle Brauereien ein Märzenbier entwickeln.

1874
Bierboykott mit Milch und Limonade

München * Im seit Jahren andauernden Bierpreisstreit greifen Münchner Arbeiter erneut zu einem wirkungsvollen Protestmittel: Ganze Belegschaften meiden jene Gaststätten, die den Preis für einen Liter Bier auf neun Kreuzer erhöhen. Zeitgenössisch ist noch häufig vom englischen „Strike“ die Rede. Genau genommen legen die Arbeiter ihre Arbeit jedoch nicht nieder, sondern organisieren einen gezielten Bier- und Wirtsboykott. 

Auch Maurer aus Haidhausen und Giesing schließen sich der Bewegung an. Sie versprechen auf Ehrenwort, so lange Milch statt Bier zu trinken, bis der Preis wieder auf acht Kreuzer sinkt. Münchner Zeitungen stärken die Durchhaltemoral der Boykottierenden und veröffentlichen sogar Rezepte für preiswerte Ersatzgetränke. 

Unter der Überschrift „An das durstige Publikum“ empfiehlt die „Volksstimme“ eine selbst hergestellte Brauselimonade: „Wer da glaubt, das Bier nicht entbehren zu können, der mache den Versuch: Kaufe bei einem Materialisten ungefähr für 18 Kreuzer Weinsteinsäure, um neun Kreuzer doppeltkohlensaures Natron, nehme zu einem halben Liter Wasser zwei Teile Natron, einen Teil Weinsteinsäure, und das billigste Selterswasser ist fertig. Um 27 Kreuzer hat man eine ganze Woche Selterswasser – statt saurem Bier!“ 

Der organisierte Konsumverzicht zeigt einen Wandel der Protestformen: An die Stelle gewaltsamer Bierkrawalle tritt zunehmend der wirtschaftliche Druck auf Wirte und Brauer. Wer das Bier verteuert, soll darauf sitzen bleiben. 

20. Juni 1874
25.000 Münchner beginnen den Bierboykott 

München * Zu Beginn des Sommers erreicht der Bierpreisstreit einen neuen Höhepunkt. Am Morgen des 20. Juni beginnt ein groß angelegter Bierboykott. Nach Angaben der Zeitung „Zeitgeist“ beteiligen sich mindestens 20.000 bis 25.000 Männer. Sie meiden alle Gaststätten, die für einen Liter Bier mehr als acht Kreuzer verlangen. 

Die Aktion zeigt rasch Wirkung: Zahlreiche Wirte, deren Gäste überwiegend der Arbeiterschaft angehören, nehmen die Preiserhöhung zurück. 

24. Juni 1874
Ein Bierstreik als organisierter Verbraucherboykott

München * Auf der Titelseite seiner Ausgabe vom Mittwoch, dem 24. Juni 1874, ruft der „Zeitgeist“ unter der Überschrift „An die Arbeiter Münchens!“ dazu auf, den Boykott bis zu einem vollständigen Erfolg fortzusetzen: „Der am Morgen des 20. Juni von wenigstens 20–25.000 Männern begonnene Bierstreik hat bis heute bereits namhafte Erfolge zuwege gebracht. Eine erhebliche Anzahl von Wirten, bei denen die Arbeiter zahlreich zu verkehren pflegen, haben den Bierpreis, so wie gefordert, herabgesetzt. Dieser teilweise Sieg war ein über Erwarten rascher.“ 

Die Zeitung warnt davor, in der Entschlossenheit nachzulassen. Der Aufruf endet mit der eindeutigen Parole: „Kein Arbeiter darf auch fernerhin irgendwo ein Glas Bier trinken, wo der Liter mehr als acht Kreuzer kostet!“ 

Der sogenannte Bierstreik erweist sich damit als organisierter Verbraucherboykott. Statt die Arbeit niederzulegen oder gewaltsam gegen Brauereien vorzugehen, setzen die Münchner Arbeiter Wirte und Brauer durch gemeinsamen Konsumverzicht wirtschaftlich unter Druck.

21. Juli 1874
Solidarität zwingt den Wirt zum Einlenken 

München-Au * Der Bierboykott zeigt Wirkung. Der Wirt „Zum Bereiter Anger“ bietet den Arbeitern der Lederfabrik Seiler und Bromberger den Liter Bier zunächst für acht Kreuzer an. Alle übrigen Gäste sollen weiterhin neun Kreuzer bezahlen. 

Die Arbeiter lehnen diesen Preisnachlass für ihre eigene Gruppe ab. Sie erklären, den Boykott fortzusetzen, solange der niedrigere Preis nicht für sämtliche Gäste gilt. Daraufhin gibt der Wirt nach und senkt den Bierpreis allgemein auf acht Kreuzer. 

Die „Süddeutsche Volksstimme“ würdigt am 21. Juli 1874 die solidarische Haltung: „Die Arbeiter erklärten jedoch, unter diesen Umständen den Streik aufrecht erhalten zu müssen. Der Wirt gab nun nach und verkauft jetzt durchgängig das Bier nur um 8 kr. Es ist sehr zu wünschen, dass andere Stände von diesem Gemeinsinn der Arbeiter lernen, statt wie bisher über diese loszuziehen.“ 

Der Vorgang macht deutlich, dass es den Arbeitern nicht nur um einen persönlichen Preisvorteil geht. Ihr gemeinsames Vorgehen soll eine Preissenkung für alle Gäste erreichen. 

25. Juli 1874
Bereits 43 Wirte senken den Bierpreis 

München * Trotz des Widerstands der Brauer weitet sich der Bierboykott aus. Einer zeitgenössischen Meldung zufolge zwingt die Protestbewegung inzwischen 24 Wirte zum Einlenken. Insgesamt schenken bereits 43 Gaststätten den Liter Bier wieder für acht Kreuzer aus. Beim Streikkomitee gehen fortlaufend weitere Beitrittserklärungen ein: „Der Bierstrike der Arbeiter hat bis heute 24 Wirthe zur Kapitulation genöthigt. Die Gesamtzahl der Wirte, die das Bier zu 8 kr. geben, beträgt bereits 43. Fast stündlich kommen neue Anmeldungen beim Strike-Comite.“ 

Der Bericht greift anschließend Gabriel Sedlmayr und eine Aktienbrauerei mit scharfer Polemik und einer antisemitischen Beschimpfung an. Diese Wortwahl verdeutlicht, wie sehr die Auseinandersetzung um den Bierpreis inzwischen von persönlichen Angriffen und antisemitischer Agitation überlagert wird. 

11. März 1888
Von der Wirtshausrauferei zum Bierkrawall

München-Au * Nicht jeder Bierkrawall entsteht aus Protest gegen steigende Preise, die Obrigkeit oder die Brauereien. Das zeigt eine große Massenschlägerei, die als „Salvatorschlacht“ in die Münchner Stadtgeschichte eingeht. 

Zwar steigt der Preis für die Mass während der Starkbiersaison 1888 um einen Pfennig. Diese Erhöhung bildet jedoch lediglich den angespannten Hintergrund der Ereignisse. Ausgelöst wird die gewaltsame Auseinandersetzung am 23. März durch einen scheinbar nichtigen Anlass. Was zunächst wie eine gewöhnliche Wirtshausrauferei beginnt, entwickelt sich zu einem der bekanntesten Bierkrawalle des ausgehenden 19. Jahrhunderts. 

1. April 1915
Malz wird knapp

Deutsches Reich * Eine gesetzliche Kontingentierung beschränkt den Malzverbrauch der Brauereien auf 60 Prozent ihrer Vorkriegsmenge. Die knapper werdende Gerste wird zunehmend für die Brotherstellung benötigt. Die Rohstoffknappheit verteuert die Bierproduktion – der Bierpreis steigt.

April 1920
Bierpreise wieder frei

Deutsches Reich * Die staatliche Festsetzung der Bierpreise endet. Damit können die Brauereien ihre Preise wieder selbst bestimmen.

Suchbegriffe: Bierpreis
Oktober 2013
Schlechte Hopfenernte wegen der ungünstigen Witterungsverhältnisse

Freistaat Bayern * Wegen der ungünstigen Witterungsverhältnisse fällt in Bayern die Hopfenernte schlecht aus und liegt mit 22.300 Tonnen 27 Prozent unter dem Durchschnitt der letzten sechs Jahre (30.500 Tonnen).

  • 53 Prozent der Ernte ist „Bitterhopfen“, 47 Prozent „Aromahopfen“.
  • Fast 86 Prozent der deutschen Hopfenanbauflächen liegen in Bayern, wovon 97 Prozent oder 14.086 Hektar auf die Hallertau fallen.
  • Es ist damit das weltweit größte geschlossene Hopfenanbaugebiet.

Für 100 Liter Bier werden im Durchschnitt etwa 120 Gramm Hopfen benötigt.

Suchbegriffe: Hopfen, Bier, Bierpreis, Hallertau
15. Juni 2015
Die Bierpreise für das Oktoberfest 2015 um über 3 Prozent erhöht

München - München-Theresienwiese * Die Brauereien und Wiesnwirte erhöhen die Bierpreise für das Oktoberfest 2015 um durchschnittlich 3,17 Prozent. Die Mass Wiesnbier kostet jetzt zwischen 10.- und 10,40 €uro. Begründet wird die Preiserhöhung - wie jedes Jahr - mit höheren Brauereikosten, gesetzliche Vorgaben und erhöhtem Personaleinsatz.  

Den Vogel schießt freilich der Sprecher der Wiesnwirte Toni Roiderer mit der Bemerkung ab: „Eigentlich müssten Sie fragen, wie wir es schaffen, so günstig zu bleiben“.    

Die Preise werden von den Betreibern der Wiesn-Festzelte und Unternehmungen festgelegt. Die Stadt München überprüft lediglich, ob die Preise angemessen sind. Zum Vergleich: Der Bierpreis für die Mass liegt in Münchens Großbetrieben - je nach Lage - zwischen 7,20 und 9,90 €uro.

3. Februar 2026
Eintritt fürs Oktoberfest ?

München * Der bayerische Bierbrauerpräsident Georg Schneider schlägt vor, künftig Eintritt für das Münchner Oktoberfest zu verlangen, da der Bierpreis bei Volksfesten nicht die Haupt-Kalkulationsgrundlage für alle Kosten sein kann. 

Diesen Vorstoß erteilt Münchens Wiesn-Chef Christian Scharpf [SPD] umgehend eine Absage. „Das Oktoberfest ist ein Volksfest und kein Freizeitpark“, sagt der Münchner Wirtschaftsreferent. Ein Eintritt passt überhaupt nicht zum Volksfestcharakter der Wiesn und kommt nicht infrage. „Die Wiesn ist für jeden und jede da, nicht nur für die, die sich einen teuren Eintritt leisten können.“ Die Gäste, die nur durchschlendern und die Atmosphäre genießen wollten, seien genauso willkommen wie die, die in den Bierzelten feiern oder sich in einem Fahrgeschäft vergnügen wollten.