Ein Bierstreik als organisierter Verbraucherboykott
München * Auf der Titelseite seiner Ausgabe vom Mittwoch, dem 24. Juni 1874, ruft der „Zeitgeist“ unter der Überschrift „An die Arbeiter Münchens!“ dazu auf, den Boykott bis zu einem vollständigen Erfolg fortzusetzen: „Der am Morgen des 20. Juni von wenigstens 20–25.000 Männern begonnene Bierstreik hat bis heute bereits namhafte Erfolge zuwege gebracht. Eine erhebliche Anzahl von Wirten, bei denen die Arbeiter zahlreich zu verkehren pflegen, haben den Bierpreis, so wie gefordert, herabgesetzt. Dieser teilweise Sieg war ein über Erwarten rascher.“
Die Zeitung warnt davor, in der Entschlossenheit nachzulassen. Der Aufruf endet mit der eindeutigen Parole: „Kein Arbeiter darf auch fernerhin irgendwo ein Glas Bier trinken, wo der Liter mehr als acht Kreuzer kostet!“
Der sogenannte Bierstreik erweist sich damit als organisierter Verbraucherboykott. Statt die Arbeit niederzulegen oder gewaltsam gegen Brauereien vorzugehen, setzen die Münchner Arbeiter Wirte und Brauer durch gemeinsamen Konsumverzicht wirtschaftlich unter Druck.