Sanktionskaralog für Wiesnwirte
Oktober 1825
München-Theresienwiese * Nach einem Erlass der Polizeidirektion
- wird „jeder Wirt, der als Folge einer polizeilichen Übertretung bestraft wird“,
- zum Beispiel bei „Nichteinhaltung der Polizeistunde, Unsauberkeit“ oder „nicht anständiger Bierpreis“
mit dem Verlust der Ausübung seiner Wirtschaft auf der Theresienwiese bestraft.
Schlagwörter:
Oktoberfest, Polizeidirektion, Gestzesüberschreitung, Polizeistunde, Unsauberkeit, Bierpreis, Konzessionsentzug