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Fakten

Frühes Ausschankende und Musikverbot 

März 1883

München-Au * Da die bisherigen Maßnahmen keine dauerhafte Besserung bringen, verschärfen die Behörden erneut die Vorschriften für den Salvatorausschank. Die Bierausgabe muss nun bereits um 19.30 Uhr enden. 

Für den Eröffnungstag gilt außerdem ein vollständiges Musikverbot. Dahinter steht die Überlegung, dass ohne die beliebte „Salvatormusik“ auch das begleitende Johlen, Pfeifen und Singen abnimmt. Tatsächlich unterbleibt dadurch weitgehend das rhythmische und ohrenbetäubende Schlagen mit Bierkrügen und Stöcken. Die Stimmung heizt sich deutlich weniger auf. 

Der Vorschlag, das Musikverbot auf sämtliche Sonn- und Feiertage auszudehnen, findet bei der Polizeidirektion jedoch keine Zustimmung. Dagegen sprechen auch die wirtschaftlichen Interessen der Brauerei: Sie befürchtet, dass eine gedämpfte Stimmung die Trinkfreude und damit den Bierumsatz vermindert.

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