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März 1870
Salvatorausschank endet eine halbe Stunde früher 

München-Au * Die Behörden setzen auf zeitliche Einschränkungen des Starkbier-Ausschanks. Bislang darf das Starkbier vom Vormittag bis zur allgemeinen Sperrstunde um 23 Uhr ausgeschenkt werden. Nun endet der Ausschank bereits um 22:30 Uhr. Die Verkürzung um eine halbe Stunde soll den Alkoholkonsum begrenzen und nächtliche Ausschreitungen verhindern. 

März 1874
Frühere Sperrstunden für den Salvatorausschank 

München-Au * Als Reaktion auf wiederkehrende Ausschreitungen beschränken die Behörden die Ausschankzeiten während der Starkbiersaison. An Sonn- und Feiertagen sowie montags darf Salvatorbier nur noch bis 20.30 Uhr ausgeschenkt werden. An den übrigen Werktagen endet der Ausschank um 21.30 Uhr. 

Mit den vorgezogenen Sperrstunden soll verhindert werden, dass sich der hohe Bierkonsum bis tief in die Nacht fortsetzt und in Schlägereien oder andere Ausschreitungen mündet. Die Regelung zeigt, dass der Salvatorausschank bereits lange vor der „Salvatorschlacht“ von 1888 als Sicherheitsproblem gilt.

März 1876
Ausschank wieder bis 22 Uhr erlaubt 

München-Au * Die Behörden lockern die zuvor verschärften Einschränkungen für den Salvatorausschank. Während das Starkbier seit 1874 an Werktagen nur bis 21.30 Uhr ausgegeben werden darf, wird das Ausschankende nun wieder auf 22 Uhr verlegt. 

Die Verlängerung währt jedoch nicht lange. Erneute Ausschreitungen zeigen, dass die Sicherheitsprobleme auf dem Salvatorkeller weiterhin ungelöst sind.

März 1877
Polizeidirektion beendet Ausschank bereits um 18 Uhr 

München-Au * Nach erheblichen Störungen und Pöbeleien verschärft die Polizeidirektion die Vorschriften erneut. Gruppen betrunkener Randalierer, in zeitgenössischen Berichten abwertend als „Strizzi“ bezeichnet, sorgen wiederholt für Unruhe. Daraufhin darf das Salvatorbier nur noch bis 18 Uhr ausgeschenkt werden. 

Doch selbst diese drastische Verkürzung bringt keine dauerhafte Besserung. Die Menschenmengen, der hohe Alkoholkonsum und die wiederkehrenden Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Besuchergruppen bleiben ein erhebliches Sicherheitsrisiko.

März 1877
Warnungen vor Gewalt auf dem Salvatorkeller

München-Au * Schon Jahre vor der späteren „Salvatorschlacht“ fürchten Polizei und Presse einen größeren Gewaltausbruch auf dem Salvatorkeller. Während der Starkbierzeit kommt es dort immer wieder zu Trunkenheit, Streit und handfesten Auseinandersetzungen. 

Das „Dillinger Tag- und Anzeigenblatt“ zeichnet im Frühjahr 1877 ein drastisches Bild: „Alle Jahre wiederholen sich zur Schande Münchens und zur Belästigung der Einwohner dieselben widerlichen Erscheinungen in Folge des Salvatorgenusses. Auf dem Keller selbst gibt es viehische Szenen, deren viele zu beschreiben der Anstand verbietet. Da wird gebrüllt, gerauft, gestochen, mit Masskrügen geworfen usw.“ 

Der Bericht macht deutlich, dass die Ausschreitungen von 1888 nicht völlig überraschend kommen. Bereits mehr als ein Jahrzehnt zuvor gilt der Salvatorkeller während der Starkbierzeit als möglicher Schauplatz schwerer Gewalttaten. 

März 1880
Behörden erwägen das Ende des Salvatorausschanks

München-Au * Die wiederkehrenden Ausschreitungen auf dem Zacherlkeller, auf dem während der Fastenzeit Salvatorbier ausgeschenkt wird, beunruhigen zunehmend die Behörden. Angesichts von Trunkenheit, Schlägereien und Maßkrugwürfen wird ernsthaft erwogen, den stark besuchten Ausschank vollständig zu untersagen. 

Zur Begründung verweist man auf die Gefährdung der „öffentlichen Sicherheit, Sittlichkeit und Ordnung“. Im Raum steht sogar die Forderung, den „Massenausschank im Zacherlkeller ganz einzustellen“. Zu einem dauerhaften Verbot kommt es jedoch nicht. Die ungelösten Sicherheitsprobleme bestehen fort – und entladen sich 1888 in der sogenannten Salvatorschlacht.

März 1883
Frühes Ausschankende und Musikverbot 

München-Au * Da die bisherigen Maßnahmen keine dauerhafte Besserung bringen, verschärfen die Behörden erneut die Vorschriften für den Salvatorausschank. Die Bierausgabe muss nun bereits um 19.30 Uhr enden. 

Für den Eröffnungstag gilt außerdem ein vollständiges Musikverbot. Dahinter steht die Überlegung, dass ohne die beliebte „Salvatormusik“ auch das begleitende Johlen, Pfeifen und Singen abnimmt. Tatsächlich unterbleibt dadurch weitgehend das rhythmische und ohrenbetäubende Schlagen mit Bierkrügen und Stöcken. Die Stimmung heizt sich deutlich weniger auf. 

Der Vorschlag, das Musikverbot auf sämtliche Sonn- und Feiertage auszudehnen, findet bei der Polizeidirektion jedoch keine Zustimmung. Dagegen sprechen auch die wirtschaftlichen Interessen der Brauerei: Sie befürchtet, dass eine gedämpfte Stimmung die Trinkfreude und damit den Bierumsatz vermindert.