Menü
Home Veranstaltungen Fakten Suchbegriffe Personen Jahrestage Karte Zeitensprünge Podcast

Fakten

Herbergen werden besessen oder gemietet

Um 1612

Haidhausen - Au -Lohe * Ein „Gemach“ oder eine „Herberge“ bezeichnet einen Wohnteil in einem Haus, unabhängig davon, wem er gehört. Zeitgenössische Aufzeichnungen unterscheiden zwischen Menschen, die ein Gemach als Eigentum besitzen, und solchen, die es nur „herbergsweis“ innehaben – also zur Miete darin wohnen. Ein Haus mit mehreren Herbergen kann deshalb einem einzigen Eigentümer gehören und dennoch mehrere Haushalte beherbergen. 

📍 Ort
Schlagwörter: Herbergen, Gemächer, Miete, Eigentum,