Herbergen werden besessen oder gemietet
Um 1612
Haidhausen - Au -Lohe * Ein „Gemach“ oder eine „Herberge“ bezeichnet einen Wohnteil in einem Haus, unabhängig davon, wem er gehört. Zeitgenössische Aufzeichnungen unterscheiden zwischen Menschen, die ein Gemach als Eigentum besitzen, und solchen, die es nur „herbergsweis“ innehaben – also zur Miete darin wohnen. Ein Haus mit mehreren Herbergen kann deshalb einem einzigen Eigentümer gehören und dennoch mehrere Haushalte beherbergen.
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