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Um 1285
Der Bau des zweiten Münchner Mauerrings beginnt 

München * Unter Herzog Ludwig II. dem Strengen beginnen die Arbeiten an einem zweiten, weiter gefassten Mauerring. Die neue Befestigung soll die Siedlungsgebiete schützen, die durch das Wachstum Münchens außerhalb der ersten Stadtmauer entstehen. Der Ausbau zieht sich über Jahrzehnte hin und wird unter Ludwig dem Baiern 1337 mit der Fertigstellung des Isartors abgeschlossen. 

18. April 1371
Hohe Aufnahmegebühren erschweren den Erwerb des Münchner Bürgerrechts

München * Der Münchner Rat setzt die Aufnahmegebühr für das Bürgerrecht auf fünf Pfund Pfennig fest. Für mittellose Zugezogene, darunter viele Tagelöhner, Kleinhandwerker und Dienstboten, stellt diese Summe eine kaum überwindbare Hürde dar. Die Stadt bevorzugt vermögende Neubürger und will eine zusätzliche Belastung der Stadtkasse durch die Versorgung armer Menschen vermeiden. 

Die Stände- und Zunftordnung sowie der begrenzte Wohnraum innerhalb der Stadtmauern erschweren mittellosen Fremden zudem eine dauerhafte Ansiedlung. Fehlendes Bürgerrecht bedeutet jedoch nicht grundsätzlich, dass jemand außerhalb Münchens wohnen muss: Gesellen, Knechte und Mägde leben und arbeiten auch in städtischen Haushalten. 

Für zahlreiche Zugezogene werden die außerhalb des Münchner Burgfriedens gelegenen Orte Au und Haidhausen zu Wohnorten. Die Arbeitsmöglichkeiten in München tragen in den folgenden Jahrhunderten zum Wachstum dieser Ansiedlungen bei.

1418
Das Jägerbuch von Herzog Ludwig VII. dem Bärtigen von Baiern-Ingolstadt

Ingolstadt * Im Jägerbuch von Herzog Ludwig VII. dem Bärtigen finden sich Hinweise auf die Falknerei in Baiern. Der Herzog von Baiern-Ingolstadt ist der Bruder der französischen Königin Isabeau de Baviére. Spätestens bei seinen langen Aufenthalten am Hof des französischen Königs lernt er die Beizjagd kennen.

Und da schon im Mittelalter an den Höfen des französischen Königs eine unglaubliche Prachtentfaltung herrscht, wird hier auch die Falknerei mit größtem Glanz und Aufwand betrieben. Es gibt dort sogar einen Falkenmeister des Königs, der später den Titel Großfalkonier von Frankreich trägt.

Herzog Ludwig VII. von Baiern-Ingolstadt, der sich anno 1402 mit Anna von Bourbon vermählt hatte, regiert und verwaltet sein Teilherzogtum nach französischem Muster. Der Adel kleidet sich französisch und sogar die Ingolstädter Häuser sind nach Pariser Geschmack erbaut und eingerichtet worden. Hier dürfte demzufolge auch die Beizjagd entsprechend aufwändig ausgeübt worden sein.

In dem bereits genannten Jägerbuch ist festgelegt worden, dass die Falkner zu dem Personenkreis gehören, die das Recht der Nachtselden in Anspruch nehmen können. Das bedeutet konkret, die vom Herzog den Klöstern und Kirchen auferlegte Verpflichtung, „unsere jägermaister, jäger und valcknär“ zu beherbergen und zu verpflegen oder ersatzweise jährlich einen Geldbetrag abzuliefern.

Die Prälaten von sechs Klöstern verklagen daraufhin Herzog Ludwig VII. vor dem Baseler Konzil, das ihn anno 1433 mit dem Kirchenbann belegt. Der Regent des Ingolstädter Herzogtums stirbt mit dieser Strafe.

1590
Die Au und Niedergiesing wachsen 

Au - Niedergiesing * Für die beiden Ansiedlungen werden 97 Behausungen angegeben. Viele Tagelöhner und Dienstboten, die in München Arbeit finden, wohnen hier in kleinen Häusern. Diese entstehen ohne einheitlichen Straßenplan auf wenig ertragreichem [= „ödem“] Grund: in der Überschwemmungsebene der Isar, an den Hängen und in Gruben. Die Obrigkeit sieht die weitere Besiedlung zunehmend kritisch. 

1596
Das Herbergswesen ist im Ostend bereits fest verwurzelt 

Au - Lohe - Haidhausen * Eine Beschreibung der Au stellt das Herbergswesen als eine durch langjährige Übung etablierte Einrichtung dar. Wohnungen, einzelne Gemächer oder Stockwerke eines Hauses können verschiedenen Eigentümern gehören. Diese Form des geteilten Eigentums ermöglicht auch Menschen mit geringem Vermögen den Erwerb eigener Wohnräume. 

Die Aufteilung weicht vom Grundsatz des gemeinen, wesentlich auf römischem Recht beruhenden Rechts ab, nach dem Gebäude und Grundstück eine rechtliche Einheit bilden. Örtliches Gewohnheitsrecht kann jedoch abweichende Eigentumsformen begründen. Das Herbergswesen ist deshalb nicht ohne Weiteres als rechtswidrig anzusehen. Für die Au, die Lohe und Haidhausen beruht seine Anerkennung offenbar vor allem auf der überlieferten Praxis.

Um 1600
Münchens Bautätigkeit zieht Menschen an

München - Au - Haidhausen - Lohe * Die großen Münchner Bauvorhaben schaffen Arbeit und erhöhen den Bedarf an Baumaterial. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts entstehen die Jesuitenkirche St. Michael mit dem Jesuitenkolleg und die später sogenannte Herzog-Max-Burg. Auch die Residenz wird weiter ausgebaut. 

Au und Haidhausen liegen außerhalb des Münchner Burgfriedens und gehören zum Landgerichtsbezirk Wolfratshausen. Hier finden auch Familien Unterkunft, denen die Niederlassung in München verwehrt bleibt. In der Au, in Haidhausen und in der Lohe entstehen Herbergen mit einfachen, häufig kleinen Wohnräumen. Haidhausen liefert außerdem Ziegel für Münchner Bauten; die örtlichen Lehmvorkommen bilden dafür die Grundlage. 

In den folgenden Jahrzehnten kommen weitere Großprojekte hinzu: Ab 1613 lässt Herzog Maximilian I. den Hofgarten anlegen, ab 1619 die Stadtbefestigung durch Wälle, Bastionen und Gräben verstärken. Diese Schanzarbeiten fallen bereits in die Zeit des Dreißigjährigen Kriegs. 

Um 1600
Münchens Wachstum verändert die Vororte 

Au - Haidhausen - Lohe * Münchens Bauvorhaben schaffen Arbeit und fördern den Zuzug in die Vororte. Hier finden Menschen Unterkunft, die in der Stadt arbeiten, sich dort aber keine Wohnung leisten können oder keine Niederlassungserlaubnis erhalten. In der Au, der Lohe und Haidhausen leben zunehmend Tagelöhner, Handwerker und ihre Familien. Dörfer wie Obergiesing und Bogenhausen bleiben dagegen überwiegend bäuerlich geprägt.

Um 1600
Eine Herberge braucht keinen eigenen Eigentümer

Haidhausen - Au - Lohe * „Herberge“ oder „Gemach“ bezeichnet einen Wohnteil innerhalb eines Hauses, etwa eine Stube, eine Wohnung oder ein Stockwerk. Die Bezeichnung sagt noch nichts darüber aus, wem dieser Teil gehört: Ein Eigentümer kann sämtliche Herbergen eines Hauses besitzen; in anderen Häusern teilen sich zwei oder drei Personen das Eigentum. Erst nach und nach werden einzelne Wohnteile häufiger getrennt verkauft. 

Suchbegriffe: Herberge, Gemach, Eigentum, Miete
1603
Die Au wächst weiter 

Au * Zwischen 1590 und 1603 entstehen 32 neue Häuser. Die Bautätigkeit hält an: Arbeitskräfte, die in München Beschäftigung finden, lassen sich weiterhin in der Au nieder. 

Suchbegriffe: Herbergen, Gemächer
Mai 1610
Neuordnung der Gerichtsbarkeit und Steuerverwaltung 

München - Au - Haidhausen - Lohe * Durch die besondere Entwicklung der Ortschaften können der Wolfratshauser Landrichter und der Perlacher Amtmann die Aufgaben der Rechtspflege und Verwaltung dort nicht mehr ausreichend bewältigen. Deshalb wird die Gerichtsbarkeit über Haidhausen, die Au und Niedergiesing dem Münchner Hofoberrichter übertragen. Damit sollen die Siedlungen besser kontrolliert und das Bettelwesen sowie die Kleinkriminalität gezielter verfolgt werden.

Die Steuererhebung und weitere Verwaltungsaufgaben bleiben zunächst beim Pfleggericht Wolfratshausen. 

1612
Die Au zählt rund 180 Häuser 

Au * Die Zahl der Häuser erreicht rund 180. Neben kleinen Behausungen entstehen größere Herbergshäuser mit fünf oder sechs „Gemächern“ – eigenständigen Wohnanteilen innerhalb eines Gebäudes. Bestehende Häuser mit zunächst zwei Gemächern werden durch Anbauten erweitert. So wächst mit der Zahl der Häuser auch der Wohnraum innerhalb der einzelnen Anwesen. 

Suchbegriffe: Herbergen, Gemächer
Um 1612
Herbergen werden besessen oder gemietet

Haidhausen - Au -Lohe * Ein „Gemach“ oder eine „Herberge“ bezeichnet einen Wohnteil in einem Haus, unabhängig davon, wem er gehört. Zeitgenössische Aufzeichnungen unterscheiden zwischen Menschen, die ein Gemach als Eigentum besitzen, und solchen, die es nur „herbergsweis“ innehaben – also zur Miete darin wohnen. Ein Haus mit mehreren Herbergen kann deshalb einem einzigen Eigentümer gehören und dennoch mehrere Haushalte beherbergen. 

Suchbegriffe: Herbergen, Gemächer, Miete, Eigentum
Ab 1619
Der Festungsbau verändert das Lehel und begünstigt die Entstehung von Herbergen 

München-Lehel * Mit dem Bau der neuen Stadtbefestigung müssen zahlreiche Gewerbeanlagen unmittelbar vor den alten Stadtmauern weichen. Später entstehen sie nur teilweise wieder auf einem wesentlich kleineren Gelände zwischen den Befestigungswerken und der Isar. 

Die Hofbehörden beanspruchen auch das unbebaute Vorfeld der Bastionen und Schanzen. Ohne die städtischen Burgfriedensrechte zu berücksichtigen, vergeben sie Flächen zur Anlage von Gärten und Sommerhäusern. Adelige Grundbesitzer im damals als „auf dem Lehen“ bezeichneten Gebiet folgen diesem Beispiel: Sie überlassen Arbeitern der Stadtbleiche, der Zimmerplätze und der Lände Grundstücke zur Errichtung einfacher Unterkünfte. Dafür verlangen sie einen regelmäßigen Bodenzins sowie ein Laudemium, eine Abgabe bei Besitzwechsel. 

So finden zunehmend Menschen innerhalb des Münchner Burgfriedens Unterkunft, die den strengen Vermögensanforderungen des Magistrats nicht entsprechen. Besonders die gräfliche Familie Tattenbach fördert diese Ansiedlung und beansprucht um ihren Garten mit dem „Gschlößl“ sogar eine eigene Niedergerichtsbarkeit. 

Die kleinen Häuser werden in einzeln veräußerbare Wohneinheiten aufgeteilt. Diese „Gemächer“ oder „Herbergen“ umfassen ein oder mehrere Zimmer. Die Aufteilung ermöglicht eine intensive Nutzung der Gebäude und verschafft den Grundbesitzern Einnahmen aus Bodenzinsen und Besitzwechselabgaben. 

8. September 1625
Vermögen wird zur Voraussetzung für die Niederlassung 

München - Au - Lohe - Haidhausen * Kurfürst Maximilian I. erschwert durch ein Dekret die Errichtung neuer Häuser und macht die Niederlassung vom Vermögen der Zuziehenden abhängig. Damit soll verhindert werden, dass mittellose Neuankömmlinge die örtliche Armenversorgung belasten.  

  • Die Aufnahmebestimmungen verlangen zunächst eine gerichtliche Bewilligung, anschließend die Zustimmung der örtlichen Verwaltung. Wer eine Herberge – einen eigenen Wohnteil innerhalb eines Hauses – erwerben kann, hat bessere Aussichten auf Aufnahme. 
  • Auch der Verkauf einer Herberge bedarf einer Genehmigung. Üblicherweise wird er nur erlaubt, wenn der Verkäufer eine andere Herberge erwirbt und einen ausreichend vermögenden Käufer benennt. Die Behörden wollen verhindern, dass der Verkaufserlös aufgebraucht wird und die Beteiligten anschließend auf Armenunterstützung angewiesen sind. 
  • Wer seine Herberge aufgibt, ohne eine neue zu erwerben, muss die Au mit seiner Familie verlassen. 
  • Vor einer Heirat ist außerdem nachzuweisen, wie der Unterhalt der künftigen Familie gesichert werden soll.
8. November 1625
Die Hofkammer will die Ansiedlung durch Heirat einschränken 

Au * Die Hofkammer beklagt, dass auswärtige Männer durch die Heirat mit ortsansässigen Witwen ein Niederlassungsrecht erwerben. Sie fordert, auch den Frauen das Bleiberecht zu entziehen, wenn ihre neuen Ehemänner nicht über ausreichende wirtschaftliche Mittel verfügen. Damit soll die Eheschließung allein nicht mehr zur dauerhaften Ansiedlung in der Au berechtigen. Ob die Forderung umgesetzt wird, bleibt offen. 

13. November 1670
Der Haidhauser Kleinwirt erhält das Weißbierschankrecht

Haidhausen * Der Kleinwirt von Haidhausen, Georg Pockmayer, erhält nach dem Schankrecht auch die Genehmigung „zum Setzen von Gästen“ und den Weißbierausschank.  

Er darf die Gäste nur bei Tag bedienen, sie jedoch nicht in der Nacht beherbergen. Außerdem ist ihm versagt Hochzeiten, Stuhlfeste und Goldene Tage abzuhalten. Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es allerdings dann, wenn Freunde oder Verwandte aus München diese Bitte äußern. 

Ab 1681
Die Grafen Tattenbach vergeben Herbergen im Lehel 

München-Lehel * Die Grafen von Rheinstein und Tattenbach vergeben einzelne Wohneinheiten als „Gemächer“ oder „Herbergen“. Zimmer- und Herbergsgerechtigkeitsbriefe sichern die Rechte der Erwerber. Diese entrichten einen jährlichen Grundzins und zusätzliche Abgaben bei Besitzwechsel oder Besitzaufgabe. Die Vergaben ermöglichen den Erwerb kleiner Wohnstätten und verschaffen der gräflichen Grundherrschaft laufende Einnahmen. Für den Zeitraum von 1681 bis 1725 berichtet Karl von Rambaldi später von 45 erhaltenen Vergabebriefen. 

23. November 1683
Das Haidhauser Schloss kommt zu ersten Würden

Haidhausen * Zu ersten Würden kommt das von Freiherr Franz Pongraz von Leiblfing errichtete Haidhauser Schloss, nachdem Kurfürst Max Emanuel als Türkenbefreier aus Wien zurückkehrt. Adelige, Hofbedienstete und einflussreiche Münchner Bürger haben sich auf dem Anger vor dem Landgut - auf dem heutigen Johannisplatz - versammelt, um ihrem Helden einen feierlichen Empfang zu bereiten. Leiblfing darf den Kurfürsten in seinem prächtig geschmücktem Schlösschen noch bewirteten, bevor sich der Triumphzug - zur weiteren Huldigung - in Richtung München in Bewegung setzt.  

Der Freiherr versteht es natürlich, aus diesem Umstand seinen Nutzen zu ziehen. Da „sein armes Haus und Garten“ so glücklich gewesen sei, den Kurfürsten bei seiner Rückkehr „so freundlich und frohlockend zu empfangen“, wendet sich Franz Pongraz von Leiblfing an den Landesherrn, damit der dieses zum adeligen Sitz erheben und ihm die dem Hofkastenamt zinsbaren 44 Untertanen in der Schwaig mitsamt der Jurisdiktion abtreten soll. Die dort zinspflichtigen Haus- und Herbergenbesitzer haben jährlich 11 Gulden und 32 Kreuzer zu versteuern. 

Mit der Bitte des Freiherrn Franz Pongraz von Leiblfing ist jedoch die Abtrennung der Schwaige von Haidhausen und damit vom Bezirk des Gerichts ob der Au verbunden. Dies führt zwangsläufig zu verwaltungstechnischen Problemen, da der Gerichtsbezirk erst im Mai 1610 aufgrund seiner besonderen Sozialstruktur geschaffen worden ist. 

1691
Der Hofrat versucht, den Bau weiterer Wohnungen im Lehel zu unterbinden 

München-Lehel * Der Hofrat versucht vergeblich, die Errichtung weiterer Wohnungen in den Gärten des Lehels zu untersagen. Die Ansiedlung, die auch die Familie Tattenbach durch die Vergabe von Herbergen fördert, widerspricht den obrigkeitlichen Bemühungen, den Zuzug mittelloser Menschen zu begrenzen. 

Zur Begründung erklärt der Hofrat, durch die neuen Bewohner werde „der petl bey alhiesiger statt nur vermehret“. Die Grundbesitzer profitieren dagegen von den Bodenzinsen und den Abgaben bei Besitzwechseln.

3. März 1692
Haidhausen scheidet aus dem Gericht ob der Au aus 

Haidhausen - Au * Mit der Erhebung Haidhausens zur geschlossenen Hofmark werden die zugehörigen Anwesen aus dem Gericht ob der Au ausgegliedert und wieder dem Pfleggericht Wolfratshausen zugeordnet. Die niedere Gerichtsbarkeit übt nun der Hofmarkherr aus. 

Später werden auch die Hofmarken beziehungsweise Edelsitze Falkenau, Siebenbrunn und Marquardskreuth aus dem Auer Gerichtsbezirk herausgelöst. 

Ab 1700
Herbergen werden zunehmend einzeln verkauft 

Au - Lohe - Haidhausen * Der Handel mit einzelnen Herbergen nimmt zu. Immer häufiger gehören die Wohnteile eines Hauses verschiedenen Eigentümern. Hauseigentümer erzielen durch den Verkauf Einnahmen; Menschen mit geringem Einkommen erhalten die Möglichkeit, bescheidenes Wohneigentum zu erwerben. 

Diese Aufteilung prägt auch die Bauweise der Herbergshäuser: Überdachte Außentreppen erschließen die verschiedenen Stockwerke und ermöglichen separate Zugänge zu den einzelnen Wohnteilen. Ungewöhnliche Grundrisse, eigene Eingänge und außenliegende Treppen verleihen den Häusern ihr charakteristisches Aussehen. 

14. Juli 1700
Der Hofrat geht gegen Prostitution und „Gaukelhäuser“ vor 

München - Haidhausen - Au * Der Münchner Hofrat ordnet an, die sogenannten „Hurerey- und Gaukelhäuser“ aufzuspüren und ihre Betreiber und Bewohner mit angemessenen Strafen zu belegen. Nach dem Wortlaut des Befehls sollen solche Einrichtungen vollständig „ausgerottet“ werden. 

Trotz wiederholter Kontrollen bleibt die obrigkeitliche Verfolgung weitgehend erfolglos. Hopfengärten vor den Stadtmauern, die dunklen Bögen an der Südseite des Marktplatzes, die Ziegelöfen in Haidhausen und die Herbergen in der Au bieten verborgene Treffpunkte und Unterkünfte. Dort greifen die Behörden immer wieder Frauen auf, die sie abwertend als „Schrannenmentscher“ bezeichnen und der umherziehenden Prostitution zurechnen. 

7. November 1724
Die städtischen Rechte im Lehel werden neu geregelt 

München-Lehel * Nach langen Verhandlungen zwischen Stadt und Landesherrschaft bestätigt der Landesherr die Münchner Burgfriedensgrenze erneut. Die umstrittenen grundherrlichen und gerichtlichen Zuständigkeiten im Lehel werden zugunsten der Stadt geregelt. 

In den folgenden Jahren werden die bisher zum Hofkastenamt zinspflichtigen Kleinhäuser und Herbergen dem Magistrat unterstellt. Ihre Abgaben vereinnahmt künftig die städtische Kämmerei. Eine entsprechende Übertragung der Tattenbach’schen Rechte ist damit nicht nachgewiesen.

Die Festungswerke und die „alten Lehen“, insbesondere die Mühl- und Werkgerechtigkeiten, bleiben jedoch dem Landesherrn vorbehalten. Für die Verwaltung des stark gewachsenen Viertels ist eine eigene Lehel-Deputation zuständig.

1790
München und die Au bündeln ihre Armenfürsorge 

München - Au * Die Münchner und die Auer Armenpflegschaft werden vereinigt. Die dauerhaft unzureichenden Mittel der Auer Gemeindekasse reichen für die Unterstützung der Bedürftigen nicht aus. Die Zusammenlegung soll ihre Versorgung gemeinsam mit München sichern. Die Neuordnung fällt in die Zeit der Armenfürsorgereformen unter Kurfürst Carl Theodor und Benjamin Thompson, dem späteren Grafen Rumford. Unterstützung für Arbeitsunfähige und Beschäftigung für Arbeitsfähige sollen das Betteln ersetzen. 

Hier wird der Vorteil des Herbergseigentums ersichtlich, da die Herberge in Notzeiten ein veräußefliches Kapital darstellen. 

1796
Tagelöhner aus der Au suchen täglich Arbeit in München 

Au - Giesing - Haidhausen - München * Viele Erwerbstätige aus der Au und den benachbarten Vororten ziehen täglich über die Isarbrücke und durch das Isartor nach München, um Arbeit zu finden. Eine Stadtbeschreibung von 1796 bemerkt, abends entstehe der Eindruck, „die ganze Au sei in der Stadt gewesen“. 

Tagelöhner werden auf der „Mietstatt“, einem Anwerbeplatz, für die Arbeit ausgewählt. Als auswärtige Arbeitskräfte erhalten sie sogenannte Toleranzzettel und müssen die Stadt rechtzeitig vor dem Schließen der Tore verlassen. Wer dies versäumt, muss nach der vorliegenden Darstellung eine Strafe bezahlen, die bis zu drei Fünfteln seines Tageslohns beträgt.

1805
Handwerker und Isararbeiter prägen das Lehel 

München-Lehel * Der kurfürstliche Polizeidirektor Anton von Baumgartner nennt in seinem München-Wegweiser bei den Hausnummern des Lehels häufig Wäscher, Zimmerleute, Maurer sowie Länd- und Floßknechte. Die Berufsangaben zeigen die Bedeutung des Baugewerbes, der Wäscherei und der Arbeit an den Anlegeplätzen und auf der Isar für das Viertel. 

10. April 1809
Die Au erhält weitere Ortsteile 

Vorstadt Au - Giesing * Im Zuge der Gemeindebildung der Au werden Lohe, Falkenau, Birkenleiten und die damals als „Untergiesing“ oder „Niedergiesing“ bezeichnete Siedlung am oberen Nockherberg der Vorstadt Au zugeordnet. Damit die Vorstadt zunächst auch Gebiete südlich ihres eigentlichen Siedlungskerns. 

Die Bewohner der Lohe und der Oberen Falkenau wehren sich gegen die Belastungen der städtischen Verfassung und streben die Zugehörigkeit zu Obergiesing an.

2. April 1812
Lohe und Obere Falkenau werden von der Au getrennt 

Vorstadt Au - Giesing * Nach Protesten der Bewohner und gegen den Willen des Landgerichts München ordnet das Generalkommissariat des Isarkreises an, Lohe und Obere Falkenau von der Au zu trennen und mit Obergiesing zu einer eigenen Landgemeinde zusammenzufassen. Kirchlich gehören beide Orte bereits seit 1809 zu Obergiesing; die politische Vereinigung folgt 1814. 

Das überwiegend bäuerliche Obergiesing übernimmt damit auch die von Tagelöhnern und Herbergen geprägten Siedlungsgebiete am Auer Mühlbach. Das damalige „Untergiesing“ oder „Niedergiesing“ am Nockherberg bleibt dagegen bei der Au. Der Name bezeichnet ursprünglich einen anderen Siedlungsbereich als das heutige Untergiesing. An die ehemalige Lohe erinnert die Lohstraße. 

2. April 1812
Lohe und Obere Falkenau kommen nach Obergiesing

Untergiesing * Im Zuge ihrer Proteste erreichen die Bewohner der Lohe und der Oberen Falkenau - gegen den erklärten Willen des Landgerichts München - die formelle und zwei Jahre später, 1814, die politische Vereinigung mit Obergiesing, zu der sie kirchlich bereits seit 1809 gehören.

Das alte Untergiesing - oder besser Nieder-Giesing - auf dem heutigen Nockherberg und an der Ruhestraße wird in die Au eingemeindet. Bis dahin ist Niedergiesing ein selbstständiger Weiler mit drei großen Bauernhöfen und Herbergen in der Falkenau und an der Nockherstraße, die in früher Zeit „Bei den Jägerhäusln“ genannt wurden.

1819
Die Au strebt die Eingemeindung nach München an  

Vorstadt Au - München * Im Zusammenhang mit den Eingemeindungswünschen der Au wird auf die enge wirtschaftliche Verbindung mit München verwiesen: Die örtlichen Gewerbetreibenden finden ihre Kundschaft und ihren Absatzmarkt vor allem in der Residenzstadt. 

Eine zeitgenössische Stellungnahme erklärt: „Der Gewerbsmann der Vorstadt Au hat seine Kundschaft und seinen Markt nicht auf seinem Wohnplatz, sondern in München.“ Zur Begründung verweist sie auf die Armut der rund 7.000 Einwohner: Angeblich gehen zwei Drittel im Sommer barfuß und tragen zerlumpte Kleidung.

1837
Erbärmliche Lebensumstände in den Herbersvierteln

Vorstadt Au - Haidhausen - Giesing * Der Auer Armenarzt Anselm Martin schreibt: „In den Herbergen sind nicht nur Menschen, sondern auch noch alle Gattungen Hausthiere Katzen, Kaninchen, Vögel, Mäuse und dergleichen, so wie alle nur erdenklichen Handwerksgeräthe, Hausutensilien, alte, bereits halb verfaulte, zusammengesammelte Leinwand, zerbrochenes Glas, neugewaschene zum Trocknen aufgehängte Wäsche und dergleichen in den kleinsten, mit zurückstoßender Luft angefüllten Gemächern anzutreffen.  Die Öfen sind gewöhnlich von Ziegel, selten von Eisen. Die Feuerung geschieht mit Holz und zwar mit den schlechtesten und wohlfeilsten Holzgattungen, oft mit halbverfaulten, in der Isar aufgefangenen Gerten und Prügeln.“

  • Die Höhe der Wohnräume liegt bei 180 bis 192 Zentimetern; die Dachdeckungen aus Ziegel oder Blech lösen erst im 19. Jahrhundert die Schindel- oder Strohdeckung ab; ihre Galerien und Träger verzieren die Bewohner mit Schnitzereien.
  • Gemeinsamer Besitz aller Hausbewohner sind das Grundstück, die Umfassungsmauern und das Dach.
  • Diese komplizierten Eigentumsverhältnisse führen häufig zu ausgiebigen Streitereien. Wird das Dach undicht, so sind in erster Linie nur die Parteien des obersten Stockwerks vom Schaden betroffen, die Bewohner des Parterres dagegen haben nur sehr wenig Interesse an einer kostspieligen Reparatur. Deshalb soll es vorgekommen sein, dass die Oberen kübelweise Wasser auf den Fußboden schütteten, um die Unteren drastisch an die gemeinsamen Verpflichtungen zu erinnern.
  • Nicht umsonst heißt es in den Akten des Landgerichts: „So viele Herbergsbesitzer sich in einem Hause befinden, ebensoviele Hauseigentümer gibt es im selben; keiner lässt sich vom andern etwas einsprechen, jeder tut in seiner Herberge, was er will.“
  • Auch die hygienischen Zustände sind katastrophal. Das Trinkwasser muss von weit entfernten Pumpbrunnen geholt werden.
  • Da eigene Abtritte fehlen, benutzt man Häfen und Leibstühle.
  • Wegen der fehlenden Kanalisation werden Abfälle und Abwässer jeglicher Herkunft in den Auer Mühlbach geschüttet. Eine städtische Verordnung bestimmt deshalb, dass dies nur während der Nacht geschehen darf, da tagsüber die Frauen ihre Wäsche im Auer Mühlbach waschen.
  • Das Fehlen der Abfalltonnen bedingt viele unreinliche Wohnungen.
  • Dadurch sind die Herbergsviertel in Seuchenzeiten Brutstätten von Krankheiten. Es ist also kein Wunder, dass viele Bewohner an den Typhus- und Choleraepidemien sterben und die Einwohner oft hohen Blutzoll zu entrichten haben.
31. Dezember 1861
Zu den Wohnverhältnissen in den Herbergsvierteln

München - München-Au - München-Haidhausen - München-Giesing * Im Physikatsbericht des Bezirks der Stadt München finden sich über die Wohnverhältnisse in den Herbergsvierteln folgende Ausführungen:

„München besteht gegenwärtig aus 2 Theilen, durch den Isarfluß voneinander getrennt. München links der Isar ist der größte Theil, und das ursprüngliche, eigentliche, alte München. München rechts der Isar enthält die erst seit 1854 zu München gezählten 3 Vorstädte Au, Haidhausen und Giesing.

In diesen 3 Vorstädten sind natürlich die Wohnungsverhältnisse ganz anders, wie auch die Population eine ganz andere ist, als wie in München links der Isar. In den genannten 3 Vorstädten, in welchen größtentheils Taglöhner, überhaupt Arbeiterbevölkerung wohnt, ist das Herbergswesen vorherrschend. [...]

In diesen Herbergen ist die Bewohnung dichter, sind die Wohnungen überhaupt schlechter, den hygienischen Anforderungen nicht entsprechend, ja sie sind, wie dies namentlich in den Jägerhäuseln, in der Lohstraße, Quellenstraße, in der Grube zu Haidhausen der Fall ist, sogar im hohen Grade feucht in Folge ihrer tiefen Lage an dem Bergabhang und an den Canälen und dergleichen, sie sind finster, oft dumpf usw., und wunderbar dennoch ist, wie ich in einer speciellen Bearbeitung der Wohnungsfrage in München im Allgemeinen im vorigen Jahre nachgewiesen habe, die Mortalität in diesen Straßen und Häusern nicht im Geringsten eine größere, und sind die Erkrankungen, namentlich an Typhen etc. nicht einmal so häufig hier, als wie in den luftigsten und schönsten Quartieren der Stadt.

Ich weiß dieses nur dadurch zu erklären, daß diese Bevölkerung eine abgehärtetere und obgleich arm, doch gut genährte, und größtentheils im Freien lebende ist.“

31. Dezember 1861
269 Herbergen-Häuser in der Au

München-Au * Der Physikatsbericht gibt Auskunft über die Aufteilung der Häuser in Herbergseigentum in der Au:

  • Demnach sind von den 744 Auer Häuser 269 für Herbergen bestimmt.
  • Das sind 36,2 Prozent. 1.167 Gemächer oder 4,3 Wohnungen je Haus sind darin untergebracht.
31. Dezember 1861
166 Herbergen-Häuser in Haidhausen

München-Haidhausen * Der Physikatsbericht gibt Auskunft über die Aufteilung der Häuser in Herbergseigentum in Haidhausen:

  • Demnach sind von den 491 Haidhauser Häuser 166 für Herbergen bestimmt.
  • Das sind 33,8 Prozent. 626 Gemächer oder 3,8 Wohnungen je Haus waren darin untergebracht.
31. Dezember 1861
89 Herbergen-Häuser in Giesing

München-Giesing * Der Physikatsbericht gibt Auskunft über die Aufteilung der Häuser in Herbergseigentum in Giesing:

  • Demnach sind von den 467 Giesinger Häuser 89 für Herbergen bestimmt.
  • Das sind 19,1 Prozent. 294 Gemächer oder 3,3 Wohnungen je Haus waren darin untergebracht.
31. Dezember 1861
Fünf Herbergen-Häuser in der Isarvorstadt

München-Isarvorstadt - München-Ludwigsvorstadt * Der Physikatsbericht gibt Auskunft über die Aufteilung der Häuser in Herbergseigentum in derIsarvorstadt:

  • Demnach sind von den 806 Häuser der Isarvorstadt und Ludwigsvorstadt lediglich 5 für Herbergen bestimmt.
  • Das sind 0,6 Prozent. 20 Gemächer oder 4,0 Wohnungen je Haus waren darin untergebracht.
1884
Der Auer Pfarrer Simon Knoll schreibt über Herbergen

München-Au - München-Haidhausen -München-Giesing * Der Auer Pfarrer Simon Knoll schreibt: „Die Entstehung der sogenannten Herbergenhäuser setzt eine besitzlose Bevölkerungsklasse voraus, welcher die Mittel zu der bisher üblichen Niederlassung auf eigenem Grund und Boden fehlte, und sich daher auf anderweite ebenso rasche wie billige Weise die nöthigen Wohnräume zu verschaffen suchte. [...]

Fülglich läßt die Herstellung solcher Häuser den Zufluß einer Bevölkerung erkennen, welche in der Wahl der Niederlassung beschränkt, sich deshalb nur auf abgelegenen, vordem unbenutzte und selbst ungesunde Plätze zusammengedrängt sieht.

So entstanden die Herbergen aus dem Bedürfnis heraus, in Orten, in denen die Zahl der Hausstellen aus räumlicher Beengung nicht vermehrt werden konnte, den Bewohnern gleichwohl die rechtlichen und sozialen Vorteile der Eigentümerstellung zu gewähren.

In jenen Gegenden, in denen genügend Bauland zur Verfügung stand, waren Herbergen nicht üblich.“

1892
Der Ausbau des Giesinger Bergs verdrängt Herbergshäuser 

München-Giesing * Die steile und kurvenreiche Auffahrt am Giesinger Berg wird umgestaltet. Für die Straßenarbeiten müssen Herbergshäuser zwischen dem Auer Mühlbach und der Hangkante weichen. Dadurch entstehen Lücken im gewachsenen Siedlungsbestand. Die Regulierung erleichtert den Verkehr zwischen den Siedlungen im Tal und Obergiesing auf dem Isarhochufer. 

1898
Die hohe sozialpolitische Bedeutung der Herbergen

München-Au * Dr. Joseph Freudenberger schreibt über die hohe sozialpolitische Bedeutung der Herbergen: Es ist „nicht zu verkennen, daß sie gegen die sozialistischen Irrlehren vielfach feit, die ja bekanntlich darauf hinausgehen, Unzufriedenheit und Haß zu säen, und den diesen Gefühlen Verfallenen zum Kampfe gegen die Besitzenden aufzustacheln, wogegen jeder, der einen, wenn auch noch so kleinen Besitz hat, veranlaßt und verpflichtet ist, für Erhaltung der bestehenden Verhältnisse einzutreten.

Nimmt man ihm aber diesen Besitz, fertigt man ihn und seine Ansprüche mit einer schnöden Summe Geldes ab, so wirft man ihn der Umsturzpartei [gemeint waren damit die Sozialdemokraten] förmlich in die Hände.“

1. Januar 1900
Neue Herbergsrechte können nicht mehr begründet werden 

Au - Giesing - Haidhausen * Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs entfällt die Möglichkeit, neue Herbergsrechte als selbstständiges Eigentum an einzelnen Wohnungen, Gemächern oder Stockwerken zu begründen. Damit endet die rechtliche Grundlage für die weitere Ausbreitung dieser über Jahrhunderte gewachsenen Eigentumsform. 

Bestehende Rechte bleiben jedoch erhalten: Artikel 182 des Einführungsgesetzes zum BGB schützt ausdrücklich das bereits vorhandene Stockwerkseigentum. Die Herbergen verschwinden deshalb nicht mit dem Jahreswechsel. 

1. Januar 1900
Neue Herbergsrechte können nicht mehr begründet werden 

Au - Giesing - Haidhausen * Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs entfällt die Möglichkeit, neue Herbergsrechte als selbstständiges Eigentum an einzelnen Wohnungen, Gemächern oder Stockwerken zu begründen. Damit endet die rechtliche Grundlage für die weitere Ausbreitung dieser über Jahrhunderte gewachsenen Eigentumsform. 

Bestehende Rechte bleiben jedoch erhalten: Artikel 182 des Einführungsgesetzes zum BGB schützt ausdrücklich das bereits vorhandene Stockwerkseigentum. Die Herbergen verschwinden deshalb nicht mit dem Jahreswechsel. 

15. März 1951
Das Wohnungseigentumsgesetz schafft eine neue Grundlage für Eigentumswohnungen 

Bundesrepublik Deutschland * Das „Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht“ wird ausgefertigt. Es ermöglicht wieder, selbstständiges Eigentum an einzelnen Wohnungen neu zu begründen. Dabei wird das Sondereigentum an einer Wohnung untrennbar mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum verbunden. Dazu gehören insbesondere das Grundstück und die gemeinschaftlichen Gebäudeteile.  

Die traditionsreichen Herbergen und Gemächer der Münchner Vororte lassen sich als historische Vorläufer heutiger Eigentumswohnungen betrachten. Das neue Wohnungseigentum übernimmt jedoch nicht einfach das alte Herbergsrecht, sondern schafft eine eigenständige Rechtsform. 

Um 1980
Das Üblackerhäusl wird trockengelegt und restauriert

München-Haidhausen * Nach einem Jahrzehnt Leerstand wird das „Üblackerhäusl“ an der Preysingstraße von der Stadt mit einem Kostenaufwand von 580.000 DM schließlich trockengelegt und restauriert.  

Im Inneren des Üblackerhäusls ist ein kleines Herbergenmuseum als Abteilung des Münchner Stadtmuseums untergebracht. Dort wird ein einfacher Wohn- und Schlafraum mit der originalgetreuen Einrichtung aus dem 19. Jahrhundert in seiner ursprünglichen Umgebung gezeigt. Durch die museale Einrichtung kann ein wenig die Enge damaliger Wohnverhältnisse und die Lebensart der Tagelöhner nachvollzogen werden.  

Gerade die ach so traditionsbewussten Münchner, die immer noch ihre scheinbar bäuerliche Abstammung durch eine Verkleidung mit Lederhosen und Dirndl nachzuspielen versuchen, hätten hier die einmalige Möglichkeit ihre eigenen proletarischen Wurzeln zu finden.  

Im ehemaligen Ziegenstall der ausgebauten Herberge finden laufend Ausstellungen und Dichterlesungen statt. 

11. Juni 1992
Antrag zu den zur Sanierung anstehenden Herbergshäuser

München-Haidhausen - München-Au - München-Giesing * Die Haidhauser Bezirksausschussvorsitzende und Münchner Stadträtin, Adelheid Dietz-Will, stellt den Antrag, dass die zur Sanierung anstehenden Herbergshäuser bevorzugt an Haidhauser Handwerker vergeben werden. Oberbürgermeister Christian Ude setzt den sogenannten Herbergen-Beschluss im Jahr 1994 um.