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Fakten

Haidhausen scheidet aus dem Gericht ob der Au aus 

3. März 1692

Haidhausen - Au * Mit der Erhebung Haidhausens zur geschlossenen Hofmark werden die zugehörigen Anwesen aus dem Gericht ob der Au ausgegliedert und wieder dem Pfleggericht Wolfratshausen zugeordnet. Die niedere Gerichtsbarkeit übt nun der Hofmarkherr aus. 

Später werden auch die Hofmarken beziehungsweise Edelsitze Falkenau, Siebenbrunn und Marquardskreuth aus dem Auer Gerichtsbezirk herausgelöst. 

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