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5. Juni 1311
Die Ottonische Handfeste gibt den Ständen neue Privilegien

Landshut * Herzog Otto III. von Niederbaiern gewährt in der Ottonischen Handfeste den Niederbaierischen Ständen Privilegien und Rechte gegen die Leistung einer einmaligen Steuer. Der Adel, der Klerus sowie die Städte und Märkte erhalten dadurch für ihre Besitzungen die Niedere Gerichtsbarkeit. 

1538
Ein Connz Holzhauser wird als Haidhauser Hausbesitzer aufgeführt

Haidhausen * In einem Steuerverzeichnis des Landgerichts Wolfratshausen wird ein Connz Holzhauser als Haidhauser Hausbesitzer aufgeführt. Ob dieser aber mit der später auftauchenden Familie Holzhauser in einem Zusammenhang steht, lässt sich wegen Fehlens weiterer Angaben nicht mit Sicherheit feststellen. 

Mai 1610
Der Gerichtsbezirk ob der Au negst München wird geschaffen

Au - Haidhausen - Untergiesing * Der Gerichtsbezirk ob der Au negst München wird wegen seiner besonderen Sozialstruktur geschaffen. Die vergleichsweise große Einwohnerzahl der Ortschaften Haidhausen, Au und Niedergiesing, das sich in der Gegend um den heutigen Nockherberg befindet, und der daraus resultierende Verwaltungs- und Jurisdiktionsbedarf erfordert diese Sonderstellung.

Gerade auch deshalb, weil das Landgericht weit entfernt liegt und der Richter von Wolfratshausen sowie der Amtmann von Perlach den Verhältnissen nicht mehr gewachsen sind.

In einem ersten Schritt werden diese Orte dem Hofoberrichter unterstellt. 

13. Oktober 1637
Paulus Graf von Fugger-Kirchberg-Weißenhorn wird geboren

Augsburg * Paulus Graf von Fugger-Kirchberg-Weißenhorn, der spätere Hofmarkherr von Haidhausen, wird als 15. Kind von Graf Otto Heinrich Fugger, dem Herren zu Mickhausen Grönenbach und Mattsies und Maria Elisabeth, Freiin von Waldburg, in Augsburg geboren. 

22. August 1638
Philipp Holzhauser darf eine Kapelle in Haidhausen errichten

Haidhausen * Der „Churfürstlich Baierische Rechnungs-Commissarius und Preibeamte zu München“, Philipp Holzhauser, erhält vom Freisinger Bischof Veit Adam Gebeck die Genehmigung, dass er „in seiner aigentumblichen Behausung vnnd Gartten zu Haidthausen negst München Bogenhauser Pfarr“ eine Kapelle zu Ehren des Heiligen Kreuzes errichten und mit Paramenten und allem zur Feier des hl. Meßopfers Notwendigen versehen darf.  

Außerdem erhält er und seine Ehefrau auf Lebenszeit das Recht zugesprochen, dass sie - so oft sie sich in ihrer Besitzung in Haidhausen aufhalten - an einem Messopfer beiwohnen dürfen, das von einem geweihten Priester gehalten wird.  Ausgenommen von diesem Recht sind lediglich die Hochfeste Ostern, Pfingsten und Weihnachten.  

Philipp Holzhauser muss viel für die Kirche getan haben, dass er solche Privilegien überhaupt erhalten kann. Und tatsächlich treten er und seine Gattin mehrfach als Taufpaten in Erscheinung. Zudem vermacht er der Haidhauser Kirche mehrmals hohe Geldbeträge. 

1674
Philipp Holzhauser verkauft sein Anwesen an Franz Pongraz von Leiblfing

Haidhausen * Der „geweste Churfürstliche Rechnungs-Commissarij und Preuverwalter zu München“, Philipp Holzhauser, verkauft sein gesamtes Anwesen an den „Churfürstlichen geheimen Rath, Kämmerer und Pfleger von Waldmünchen in der Oberpfalz“, Freiherrn Franz Pongraz von Leiblfing.

Auch der neue Haidhauser Grundbesitzer erhält vom Freisinger Kirchenoberhaupt die Genehmigung zugesprochen, dass er „in der Holzhauserischen Kapelle möge super ara mobile celebrieren lassen“

23. November 1683
Das Haidhauser Schloss kommt zu ersten Würden

Haidhausen * Zu ersten Würden kommt das von Freiherr Franz Pongraz von Leiblfing errichtete Haidhauser Schloss, nachdem Kurfürst Max Emanuel als Türkenbefreier aus Wien zurückkehrt. Adelige, Hofbedienstete und einflussreiche Münchner Bürger haben sich auf dem Anger vor dem Landgut - auf dem heutigen Johannisplatz - versammelt, um ihrem Helden einen feierlichen Empfang zu bereiten. Leiblfing darf den Kurfürsten in seinem prächtig geschmücktem Schlösschen noch bewirteten, bevor sich der Triumphzug - zur weiteren Huldigung - in Richtung München in Bewegung setzt.  

Der Freiherr versteht es natürlich, aus diesem Umstand seinen Nutzen zu ziehen. Da „sein armes Haus und Garten“ so glücklich gewesen sei, den Kurfürsten bei seiner Rückkehr „so freundlich und frohlockend zu empfangen“, wendet sich Franz Pongraz von Leiblfing an den Landesherrn, damit der dieses zum adeligen Sitz erheben und ihm die dem Hofkastenamt zinsbaren 44 Untertanen in der Schwaig mitsamt der Jurisdiktion abtreten soll. Die dort zinspflichtigen Haus- und Herbergenbesitzer haben jährlich 11 Gulden und 32 Kreuzer zu versteuern. 

Mit der Bitte des Freiherrn Franz Pongraz von Leiblfing ist jedoch die Abtrennung der Schwaige von Haidhausen und damit vom Bezirk des Gerichts ob der Au verbunden. Dies führt zwangsläufig zu verwaltungstechnischen Problemen, da der Gerichtsbezirk erst im Mai 1610 aufgrund seiner besonderen Sozialstruktur geschaffen worden ist. 

18. August 1684
Franz Pongraz von Leiblfings Haus wird zum Adelssitz

Haidhausen * Kurfürst Max Emanuel erfüllt die Bitte des Freiherrn Franz Pongraz von Leiblfing in einem Gnadenbrief und erhebt „sein in Haidhausen habentes Haus“ zu einem „der Landtafel einverleibten adeligen Sitz“.  Gleichzeitig überlässt der Kurfürst dem Freiherrn die „Vogtei und Niedergerichtsbarkeit über Haus und Garten des Wirtes Georg Krünner und über 43 namentlich aufgeführte Untertanen“, die bislang dem Hofkastenamt unterstanden.  

Lediglich das Jagdscharwerk behält sich der Landesherr auch weiterhin vor. Der baierische Kurfürst begründet diesen Schritt mit der „In Ansehung seiner - also Leiblfings - langjährigen und ersprießlichen guten Dienste“

Um Dezember 1684
Franz Pongraz von Leiblfing ist mit dem Erreichten noch nicht zufrieden

Haidhausen * Freiherr Franz Pongraz von Leiblfing ist mit dem Erreichten allerdings noch lange nicht zufrieden, weshalb er sich nur wenige Monate später erneut an Max Emanuel wendet und darstellt, dass die vom Regenten erwiesene Gnade „von gar geringer Ergiebigkeit“ sei und er deshalb für sich die „ganze Dorfschaft Haidhausen“ - mitsamt dem „Kirchenschutz“ - als „geschlossene Hofmark“ erbittet.  

Um seinen Anspruch zu unterstreichen, hebt er die „in 27 Jahren geleisteten treuen und untertänigst geleisteten Dienste“ hervor. Daraufhin forderte der Baiernherrscher vom „Gericht ob der Au negst München“ eine Stellungnahme. 

18. April 1685
Schwere Bedenken gegen eine geschlossene Hofmark Haidhausen

Haidhausen * Der Auer Gerichtsherr, Dr. Georg Jobst, äußert schwere Bedenken gegen das Leiblfing‘sche Ansinnen, Haidhausen in eine geschlossene Hofmark umzuwandeln. Das Ausscheiden Haidhausens aus dem Verband des Gerichts ob der Au würde zu einem Einnahmeausfall führen, der dem eh schon so kleinen und armen Gericht durch den Entzug von 77 Einwohnern entstehen würde und dass dadurch die Bewohner der Au und Niedergiesings für die gesamten Kosten aufkommen müssten. 

20. Juni 1685
Die Hofkammer spricht sich gegen eine geschlossene Hofmark aus

Haidhausen * Auch die Hofkammer spricht sich in ihrer Stellungnahme gegen die Bitte des Haidhauser Freiherrn Franz Pongraz von Leiblfing aus, Haidhausen in eine geschlossene Hofmark umzuwandeln. Die Errichtung einer Leiblfing‘schen Hofmark bedeutet nämlich die Ausgliederung aus dem Gericht ob der Au. 

20. Oktober 1685
Haidhausen wird ungeschlossene Hofmark

Haidhausen * Kurfürst Max Emanuel verleiht - trotz der von seiner Hofkammer dargelegten Einwände mit einem 2. Gnadenbrief dem Freiherrn Franz Pongraz von Leiblfing die Jurisdiktion über die übrigen Häuser und Gründe in Haidhausen, als ungeschlossene Hofmark.  

Max Emanuel behält sich wiederum das Jagdscharwerk vor und verlangt außerdem für sich und seine Nachkommen das Recht, die Abtretung der Hofmark gegen ein anderes Aquivalent, ein gleichwertiges Objekt, zu verlangen. 

3. März 1692
Kurfürst Max Emanuel erklärt Haidhausen zur geschlossenen Hofmark

Haidhausen * Da Graf Franz Pongraz von Leiblfing in seinem Bestreben, die Erhöhung seines Besitzes in Haidhausen zur geschlossenen Hofmark, nicht nachlässt, erklärt Kurfürst Max Emanuel schließlich die Hofmark des Geheimen und Conferenzrates, Kämmerers, Revisionsrates und Pflegers von Waldmünchen, des inzwischen in den Reichsstand erhobenen Reichsgrafen von Leiblfing - wegen der „vill vnd lange Jar trew geleisteter Dienst vnd aus absonderlichen gnaden“ - mitsamt dem Brunnthal für geschlossen. Damit ist der Haidhauser Schlossbesitzer endlich am Ziel seiner langjährigen Bemühungen.  

In seiner geschlossenen Hofmark unterstehen ihm nun alle dem „Hofkastenamte zinsbaren Unterthanen zu Haidhausen“ und nicht nur die Bauern und Dienstboten, die seine Güter bearbeiteten. Neben riesigen landwirtschaftlichen Flächen besitzt der Graf auch das Recht Scharwerke, Bodenzins und sonstige Steuern und Abgaben - also die gesamten Einkünfte aus Haidhausen - einzutreiben. Selbst die Vergabe der Gerechtsamkeiten“ also die Erlaubnis innerhalb der Hofmark ein bestimmtes Handwerk oder Gewerbe ausüben zu dürfen, unterliegen nun ausschließlich seiner Entscheidung.  

  • Dem Hofmarkherrn unterstehen „im Dorfe 85 Hausbesitzer, die Scharwerkgeld zu entrichten haben.  
  • In der Schwaige nimmt er von 42 Untertanen Scharwerkgeld und Bodenzins ein.  
  • Der Großwirt hat Stift und Gilt zu entrichten und Melber, Metzger, Schmid, Hufschmid und Schneider haben unterschiedliche Beträge abzuführen.  
  • Der jährliche Ertrag der Hofmark beläuft sich auf 188 Gulden 11 Kreuzer“.
  • Die Konsequenz aus der Erhebung Haidhausens zur geschlossenen Hofmark ist der Austritt aus dem Verband des Gerichts ob der Au.  

Während der Leiblfing‘schen Hofmarkszeit wird die Ansiedlung minderbemittelter Leute stark begünstigt. Jeder, der die Gebühren entrichten und eine Herberge erwerben kann, darf sich niederlassen und heiraten. Zeitgenossen merken kritisch an, dass der Hofmarkherr nur auf seinen Vorteil bedacht ist und sein Streben einzig der Erhöhung seiner Einnahmen gilt. Er ergreift „jede Gelegenheit Geld aus den Untertanen zu pressen, z.B. durch offenbare Begünstigung der Herbergskäufe und Ansässigmachungen und Verehelichungen, wegen der anfallenden Laudemien, Verbriefungs- und anderer Taxen und Sporteln“

13. März 1692
Max Cajetan von Törring-Seefeld und Adelheid Felicitas Canossa heiraten

München * Graf Max Cajetan von Törring-Seefeld und Adelheid Felicitas Canossa heiraten. Er erhält dafür vom Kurfürsten Max Emanuel:

  • einmalig 30.000 Gulden plus eine jährliche Pension von 4.000 Gulden,
  • dazu die Niedergerichtsbarkeit über verschiedene Untertanen im Landgericht Weilheim und Starnberg,
  • vier ganze und drei halbe Höfe, vier Güter und zwei Sölden
  • sowie eine neue Braugerechtigkeit für Seefeld.
  • Außerdem die Garantie für Max Cajetans militärischen Aufstieg.
27. April 1701
Paulus Graf von Fugger-Kirchberg-Weißenhorn stirbt

Haidhausen * Paulus Graf von Fugger-Kirchberg-Weißenhorn, der Hofmarkherr von Haidhausen, Reichshofrat und kurbaierischer Obersthofmeister, stirbt in München. Er wird in der Pfarrkirche von Mickhausen begraben.

Die Hofmark Haidhausen erbt seine Ehefrau Anna Maria Katherina de Saint German, eine verwitwete Gräfin Törring-Seefeld. 

6. März 1706
Marchesa Anna Maria Katharina besitzt die Hofmark Haidhausen

Hofmark Haidhausen * Erst nach einer gerichtlichen Auseinandersetzungen mit einem Sohn Fuggers aus erster Ehe und durch einen Vergleich kommt Anna Maria Katharina Gräfin von Fugger-Kirchberg-Weißenhorn in den vollständigen Besitz der Hofmark Haidhausen.  

Doch noch immer steht das vom Kurfürsten Max Emanuel beanspruchte Einlösungsrecht im Raum. Die clevere Witwe nutzt jedoch die Zeichen der Zeit. 

25. April 1711
Der neue Haidhauser Kleinwirt Kaspar Öttl erhält das Schankrecht

Haidhausen * Der neue Kleinwirt von Haidhausen, Kaspar Öttl, kann den Erhalt der Wirtschaft sichern, nachdem er von der Hofmarkherrin, der Gräfin Anna Maria von Fugger-Kirchberg-Weißenhorn, das Schankrecht für Weiß-, Braunbier und Branntwein sowie das Recht zur Haltung von Spielleuten, Kegelplätzen und der Abhaltung von Kindsmählern erhalten hat.  

Der Kleinwirt und der Großwirt sind bis in das 19. Jahrhundert hinein die einzigen Wirte in Haidhausen, das heißt, nur die Beiden besitzen das Schankrecht, können also Getränke weitergeben. 

12. März 1729
Graf Max Cajetan von Törring-Seefeld erbt die Hofmark Haidhausen

München * Die Gräfin Anna Maria Katharina von Fugger-Kirchberg-Weißenhorn stirbt. Sie wird in der Gruft der Münchener Damenstiftskirche begraben, wo man ihr „auf das Grab selbsten eine weiße Steinplatten“ errichtet.

  • Ihr Palais hat sie ihrem jüngeren Sohn aus erster Ehe, Philipp Josef von Törring-Seefeld, vermacht,  
  • die Hofmark Haidhausen erhält Max Cajetan Graf von Törring-Seefeld.
18. August 1812
Johann Peter von Langer erwirbt ein Grundstück in Haidhausen

Haidhausen * Johann Peter von Langer kauft vom Grafen Anton Clemens von Toerring-Seefeld - um 4.400 Gulden - ein Grundstück. Er lässt das an der Wiener Straße gelegene Salettl des ehemaligen Haidhauser Hofmarksitzes für seine Familiezu einer repräsentativen Künstlerresidenz umbauen. 

Die Planungen erstellt der Professor für Architektur an der Münchner Kunstakademie, Carl von Fischer. Die Haidhauser bezeichnen das Anwesen als Langer-Schlössl.