Anna Maria Katharina erhält die Hofmark Haidhausen
6. März 1706
Haidhausen * Nach einem Rechtsstreit mit einem Sohn ihres verstorbenen Mannes aus erster Ehe schließt Anna Maria Katharina Gräfin von Fugger-Kirchberg-Weißenhorn einen Vergleich. Damit gelangt sie in den vollständigen Besitz der Hofmark Haidhausen. Offen bleibt zunächst das Einlösungsrecht, das Kurfürst Max Emanuel für sich beansprucht.
Das Einlösungsrecht ist hier das Recht des Kurfürsten, die Hofmark Haidhausen gegen Zahlung einer festgelegten Summe zurückzuerwerben. Anna Maria Katharina kann die Hofmark nach dem Vergleich zwar besitzen, muss aber damit rechnen, dass Max Emanuel dieses Recht geltend macht.
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Hofmark Haidhausen, Einlöserecht