Menü
Home Veranstaltungen Fakten Suchbegriffe Personen Jahrestage Karte Zeitensprünge Podcast

Fakten

Veräußerungsverbot der Jurisdiktion und des Scharwerks

1696

München - Haidhausen * Einen kurfürstlicher Erlass verfügt, dass in einer Entfernung von vier bis fünf Meilen um die Hauptstadt keine weitere Jurisdiktion und kein Scharwerk veräußert werden darf und die bereits veräußerten wieder einzuziehen sind. Dies trifft freilich auch auf die Hofmark Haidhausen zu. 

📍 Ort