Neuordnung der Gerichtsbarkeit und Steuerverwaltung
Mai 1610
München - Au - Haidhausen - Lohe * Durch die besondere Entwicklung der Ortschaften können der Wolfratshauser Landrichter und der Perlacher Amtmann die Aufgaben der Rechtspflege und Verwaltung dort nicht mehr ausreichend bewältigen. Deshalb wird die Gerichtsbarkeit über Haidhausen, die Au und Niedergiesing dem Münchner Hofoberrichter übertragen. Damit sollen die Siedlungen besser kontrolliert und das Bettelwesen sowie die Kleinkriminalität gezielter verfolgt werden.
Die Steuererhebung und weitere Verwaltungsaufgaben bleiben zunächst beim Pfleggericht Wolfratshausen.
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