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Mai 1608
Der „Beyerin von Winden“ wird der Hexen-Prozess gemacht

Markt Schwaben * Der „Beyerin von Winden“, einer Bäuerin aus der Gegend um Markt Schwaben, wird der Prozess gemacht. Ankläger ist erneut der Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh.

Es kommt wiederholt zur Auseinandersetzung mit dem Hofoberrichter Dr. Bernhard Barth von Hermatingen, sodass sich der Prozess monatelang hinzieht und die Frau im Mai 1608 einen Selbstmord verübt. 

Mai 1610
Neuordnung der Gerichtsbarkeit und Steuerverwaltung 

München - Au - Haidhausen - Lohe * Durch die besondere Entwicklung der Ortschaften können der Wolfratshauser Landrichter und der Perlacher Amtmann die Aufgaben der Rechtspflege und Verwaltung dort nicht mehr ausreichend bewältigen. Deshalb wird die Gerichtsbarkeit über Haidhausen, die Au und Niedergiesing dem Münchner Hofoberrichter übertragen. Damit sollen die Siedlungen besser kontrolliert und das Bettelwesen sowie die Kleinkriminalität gezielter verfolgt werden.

Die Steuererhebung und weitere Verwaltungsaufgaben bleiben zunächst beim Pfleggericht Wolfratshausen. 

Mai 1610
Der Gerichtsbezirk ob der Au negst München wird geschaffen

Au - Haidhausen - Untergiesing * Der Gerichtsbezirk ob der Au negst München wird wegen seiner besonderen Sozialstruktur geschaffen. Die vergleichsweise große Einwohnerzahl der Ortschaften Haidhausen, Au und Niedergiesing, das sich in der Gegend um den heutigen Nockherberg befindet, und der daraus resultierende Verwaltungs- und Jurisdiktionsbedarf erfordert diese Sonderstellung.

Gerade auch deshalb, weil das Landgericht weit entfernt liegt und der Richter von Wolfratshausen sowie der Amtmann von Perlach den Verhältnissen nicht mehr gewachsen sind.

In einem ersten Schritt werden diese Orte dem Hofoberrichter unterstellt. 

1612
Gründung des Gerichts ob der Au 

Au - Haidhausen - Lohe * Für Haidhausen, die Au und Niedergiesing entsteht das eigenständige „Gericht ob der Au negst München“. Obergiesing und Bogenhausen werden aufgrund ihrer bäuerlichen Prägung ausdrücklich nicht einbezogen. 

Das neue Gericht ist ein Niedergericht, vergleichbar mit einer Hofmark, und untersteht dem Münchner Hofoberrichteramt. Die Hochgerichtsbarkeit bleibt beim Landgericht Wolfratshausen. 

Anno 1612
Das eigenständige Gericht ob der Au negst München wird eingerichtet

Au - Haidhausen * Nachdem der für die Au und Haidhausen zuständige Richter von Wolfratshausen und der Amtmann von Perlach den Verhältnissen in diesen Ortschaften nicht mehr gewachsen sind, werden für diese Ansiedelungen ein eigenständiges Gericht eingerichtet: das „Gericht ob der Au negst München“, in das Obergiesing und Bogenhausen „aus bedenklichen Ursachen“ ausdrücklich nicht einbezogen wird. 

Es ist allerdings kein selbstständiges Landgericht, sondern ein Niedergericht, deren hochgerichtlichen Funktionen auch weiterhin vom Landrichter in Wolfratshausen wahrgenommen werden. Das Gericht ob der Au ist letztlich nichts anderes als eine Hofmark unter der Gerichtsbarkeit des Hofoberrichteramtes. 

Der Grund dafür liegt in der besonderen Entwicklung dieser Vororte. Au und Haidhausen besitzen durch den starken Zuzug von Tagelöhnern mit ihren Familien eine völlig andere, vorwiegend gewerblich geprägte Sozialstruktur. Die sie umgebende Dörfer sind dagegen bäuerlich organisiert. 

Viele Tagwerkerfamilien folgen, oft aus blanker Not heraus, den Verheißungen der Stadt. Da ihnen eine Niederlassung innerhalb Münchens jedoch nicht erlaubt ist, siedeln sie sich unmittelbar außerhalb des Münchner Burgfriedens an. Jede Hochkonjunktur im Münchner Bauwesen führt zu einem erneuten Zustrom von Arbeitskräften und ihren Familien aus dem umliegenden Land. 

Zu den Tagwerkerfamilien gesellen sich verarmte Stadtbewohner und Handwerker, die von den Zünften - aus Furcht vor wachsender Konkurrenz - nicht aufgenommen werden. Hinzu kommen Kranke und Bettler, Kleingewerbetreibende, Landstreicher sowie Menschen am Rand der Gesellschaft: Arme, Unehrliche und auch Kriminelle. Kurz gesagt: all jene Personen, die die Bewohner der Residenzstadt lieber außerhalb ihrer Stadttore sehen. 

13. August 1713
Obergiesing und die Lohe kommen zum Gericht ob der Au 

Au - Lohe - Obergiesing * Obergiesing und die Lohe werden dem Gericht ob der Au angeschlossen. Die Erweiterung trägt der wachsenden Bedeutung der Au, dem anhaltend rasanten Bevölkerungswachstum und das gewerbliche sowie kirchliche Schwergewicht Rechnung. ES soll zugleich die Überwachung zuziehender Menschen und Bettler erleichtern. 

Noch im selben Jahr berichtet Hofoberrichter Pistorini, er habe eine vom Gericht Wolfratshausen in der Lohe geduldete „Schelmen- und Diebsrotte“ vertrieben. Außerdem habe er Frauen, die er als „Huren“ bezeichnet, unter öffentlicher Beschämung aus der Au entfernen lassen. Sein Bericht dokumentiert die obrigkeitliche Ausgrenzung und Kontrolle unerwünschter Bevölkerungsgruppen.