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Fakten

Gründung des Gerichts ob der Au 

1612

Au - Haidhausen - Lohe * Für Haidhausen, die Au und Niedergiesing entsteht das eigenständige „Gericht ob der Au negst München“. Obergiesing und Bogenhausen werden aufgrund ihrer bäuerlichen Prägung ausdrücklich nicht einbezogen. 

Das neue Gericht ist ein Niedergericht, vergleichbar mit einer Hofmark, und untersteht dem Münchner Hofoberrichteramt. Die Hochgerichtsbarkeit bleibt beim Landgericht Wolfratshausen. 

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