Die städtischen Rechte im Lehel werden neu geregelt
München-Lehel * Nach langen Verhandlungen zwischen Stadt und Landesherrschaft bestätigt der Landesherr die Münchner Burgfriedensgrenze erneut. Die umstrittenen grundherrlichen und gerichtlichen Zuständigkeiten im Lehel werden zugunsten der Stadt geregelt.
In den folgenden Jahren werden die bisher zum Hofkastenamt zinspflichtigen Kleinhäuser und Herbergen dem Magistrat unterstellt. Ihre Abgaben vereinnahmt künftig die städtische Kämmerei. Eine entsprechende Übertragung der Tattenbach’schen Rechte ist damit nicht nachgewiesen.
Die Festungswerke und die „alten Lehen“, insbesondere die Mühl- und Werkgerechtigkeiten, bleiben jedoch dem Landesherrn vorbehalten. Für die Verwaltung des stark gewachsenen Viertels ist eine eigene Lehel-Deputation zuständig.