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7. November 1724
Die städtischen Rechte im Lehel werden neu geregelt 

München-Lehel * Nach langen Verhandlungen zwischen Stadt und Landesherrschaft bestätigt der Landesherr die Münchner Burgfriedensgrenze erneut. Die umstrittenen grundherrlichen und gerichtlichen Zuständigkeiten im Lehel werden zugunsten der Stadt geregelt. 

In den folgenden Jahren werden die bisher zum Hofkastenamt zinspflichtigen Kleinhäuser und Herbergen dem Magistrat unterstellt. Ihre Abgaben vereinnahmt künftig die städtische Kämmerei. Eine entsprechende Übertragung der Tattenbach’schen Rechte ist damit nicht nachgewiesen.

Die Festungswerke und die „alten Lehen“, insbesondere die Mühl- und Werkgerechtigkeiten, bleiben jedoch dem Landesherrn vorbehalten. Für die Verwaltung des stark gewachsenen Viertels ist eine eigene Lehel-Deputation zuständig.

18. März 1791
Maßnahmen zur Niederlegung der Stadtmauer werden eingeleitet

München * Kurfürst Carl Theodor leitet den Wandel Münchens von der befestigten barocken Residenzstadt zu einer offenen und modernen Hauptstadt ein. Er beauftragt dazu Sir Benjamin Thompson „das Neuhauser Thor so herzustellen, daß die bißherigen Umwege und engen Durchgänge gänzlich vermieden, und der Thorweeg in gerader Linie mit der Neuhausserstrasse über den Wall und bis auf den Punkt, wo sich die Augsburger und Landsberger Strassen trennen, geführt werde“. 

Damit wird die erste, von staatlichen Behörden geplante und vom Kurfürsten sanktionierte Maßnahme zur Niederlegung eines bedeutenden Teilstückes der barocken Festungswerke eingeleitet. Es hat eine für die Stadtentwicklung Münchens herausragende Bedeutung, deren zukunftsweisenden Aspekte man damals in ihrer Gesamtheit noch gar nicht erkennen kann.

Zur Realisierung dieses Vorhabens muss die Neuhauser-Bastion eingeebnet, der Festungsgraben verfüllt und eine Fahrstraße mit Fußwegen auf beiden Seiten über das planierte Gelände hergestellt werden. Damit entsteht unmittelbar vor dem Stadttor ein großer Platz. 

Thompson lässt darüber hinaus auch einen ausgedehnten Sektor der Fortifikationen im Westen der Altstadt mit Wall und Graben niederlegen, sodass das eingeebnete Festungsgelände vom heutigen Lenbachplatz bis zur Herzogspitalstraße reicht. Damit wird eine breite Lücke in das System der Münchner Fortifikation geschlagen und so die Festungseigenschaft der Stadt aufgehoben.