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7. November 1724
Die städtischen Rechte im Lehel werden neu geregelt 

München-Lehel * Nach langen Verhandlungen zwischen Stadt und Landesherrschaft bestätigt der Landesherr die Münchner Burgfriedensgrenze erneut. Die umstrittenen grundherrlichen und gerichtlichen Zuständigkeiten im Lehel werden zugunsten der Stadt geregelt. 

In den folgenden Jahren werden die bisher zum Hofkastenamt zinspflichtigen Kleinhäuser und Herbergen dem Magistrat unterstellt. Ihre Abgaben vereinnahmt künftig die städtische Kämmerei. Eine entsprechende Übertragung der Tattenbach’schen Rechte ist damit nicht nachgewiesen.

Die Festungswerke und die „alten Lehen“, insbesondere die Mühl- und Werkgerechtigkeiten, bleiben jedoch dem Landesherrn vorbehalten. Für die Verwaltung des stark gewachsenen Viertels ist eine eigene Lehel-Deputation zuständig.

7. November 1724
Die städtischen Rechte im Lehel werden bestätigt

München-Lehel * Nach langen Verhandlungen bestätigt Kurfürst Max Emanuel die Münchner Burgfriedensgrenze zugunsten der Stadt. Die umstrittenen grundherrlichen und gerichtlichen Zuständigkeiten im Lehel werden neu geregelt. Eine eigene Lehel-Deputation übernimmt die städtische Verwaltung des Viertels. 

Die Bewohner nehmen die Neuordnung zum Anlass, eine eigene Kirche und eine verlässliche Seelsorge für die rund 2.000 Einwohner zu fordern. Das Lehel gehört bereits zur Graggenau und damit zum Pfarrgebiet Unserer Lieben Frau. Stadtgraben, Befestigungswall und Mauer erschweren jedoch den Zugang zu den Seelsorgern. 

Besonders problematisch ist die Versorgung Schwerkranker in der Nacht: Die Stadttore dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Bürgermeisters geöffnet werden. Deshalb holen die Bewohner mitunter einen Paulanerpater aus dem Kloster Neudeck in der Au. Nach der überlieferten Darstellung dauert dies mindestens zwei Stunden; im Winter erschweren schlechte Wege den ohnehin langen Weg zusätzlich. Manche Sterbende erhalten deshalb die Sterbesakramente nicht mehr rechtzeitig. 

7. November 1724
Münchens Burgfriedensgrenze wird neu geregelt 

München * Kurfürst Max Emanuel bestätigt den Münchner Burgfrieden mit veränderten Grenzen. 

Ursprünglich reicht der zum Hoheitsgebiet der Stadt zugerechnete Burgfrieden im Norden bis unmittelbar vor das Dorf Schwabing. Das Leprosenhaus am heutigen Nicolaiplatz gehörte noch zum Stadtgebiet. Von dort aus zieht sich die Stadtgrenze etwas südöstlich zur heutigen Veterinärstraße, überquert hier den Schwabinger Bach und in schnurgerader Richtung die Hirschau bis zur Isar. Da aber Kurfürst Max Emanuel souverän über die Hirschau als Jagdgebiet verfügen will, klammert er das Gebiet aus dem Münchner Burgfrieden aus und erklärt: „Wür aber ersagte Hirschau Uns zu Unseren fürstlichen Jagden und Lust specialiter gnädigst reserviert haben.“ 

Mit der Ausgemeindung der Hirschau aus dem Burgfrieden der Stadt verläuft nun die Stadtgrenze vom Schwabinger Bach aus stark südöstlich bis etwa an die Stelle des heutigen Monopteros, in dessen Nähe sich heute auch die Burgfriedenssäule mit der Nummer 12/13 befindet. Für die Ausgemeindung der Hirschau aus dem Stadtgebiet Münchens wird die Stadt durch die Eingemeindung der drei Mühlen am Dreimühlenbach, der Schwalbensteinmühle, der Au- oder Papiermühle und der Brudermühle entschädigt. Gleichzeitig wird das Lehel der städtischen Gewalt unterstellt. Eine schriftliche Fixierung des Münchner Burgfriedens erfolgt aber erst zwölf Jahre später. 

Juli 1876
Der Gleisbau für Münchens erste Pferdetrambahn beginnt 

München * Die Bauarbeiten für die erste Teilstrecke der Münchner Pferdetrambahn beginnen. Sie führt vom Promenadeplatz über den Stachus und den Bahnhofsplatz zum Stiglmaierplatz und weiter durch die Nymphenburger Straße. Ihr westlicher Endpunkt liegt auf Höhe der heutigen Maillingerstraße an der damaligen Burgfriedensgrenze, der Grenze des Münchner Stadtgebiets. 

Damit nimmt das Pferdebahnprojekt des Brüsseler Unternehmers Edouard Otlet Gestalt an. Die Strecke bildet den ersten Abschnitt des geplanten Liniennetzes. 

21. Oktober 1876
Münchens erste Pferdetrambahn nimmt den Betrieb auf 

München * Die erste Pferdetrambahnlinie Münchens wird eröffnet. Die rund 2,8 Kilometer lange Strecke führt vom Promenadeplatz über den Stachus, den Bahnhofsplatz und den Stiglmaierplatz zur Nymphenburger Straße. Sie endet an der damaligen Stadtgrenze auf Höhe der heutigen Maillingerstraße. 

Zur Eröffnung versammeln sich am Promenadeplatz die geladenen Gäste, darunter Bürgermeister Alois von Erhardt, Polizeidirektor Friedrich von Feilitzsch sowie Vertreter der Stadtverwaltung, Journalisten und Techniker. 

Sieben elegant ausgestattete und weiß-blau lackierte Pferdebahnwagen stehen für die Eröffnungsfahrt bereit. Sie bieten Platz für jeweils 24 Fahrgäste, davon zwölf auf Sitzplätzen. Der geschlossene Fahrgastraum besitzt an beiden Enden eine offene Plattform.

Die blau uniformierten Schaffner geben mit ihren Signalpfeifen das Zeichen zur Abfahrt. Nach rund zwanzig Minuten erreichen die Wagen die Endstation an der Burgfriedensgrenze in der Nymphenburger Straße. Dort werden die Pferde umgespannt, anschließend geht es zurück zum Promenadeplatz. 

Mit Beginn des öffentlichen Betriebs sind die Wagen rasch besetzt. Bei der Pferdetrambahn entscheidet die Körpergröße über die kostenlose Mitfahrt: Kinder unter einem Meter Größe werden - in Begleitung eines Erwachsenen - unentgeltlich befördert.

Das neue Verkehrsmittel findet großen Zuspruch: Bereits am ersten Tag werden 5.092 Fahrgäste befördert.