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7. November 1724
Die städtischen Rechte im Lehel werden neu geregelt 

München-Lehel * Nach langen Verhandlungen zwischen Stadt und Landesherrschaft bestätigt der Landesherr die Münchner Burgfriedensgrenze erneut. Die umstrittenen grundherrlichen und gerichtlichen Zuständigkeiten im Lehel werden zugunsten der Stadt geregelt. 

In den folgenden Jahren werden die bisher zum Hofkastenamt zinspflichtigen Kleinhäuser und Herbergen dem Magistrat unterstellt. Ihre Abgaben vereinnahmt künftig die städtische Kämmerei. Eine entsprechende Übertragung der Tattenbach’schen Rechte ist damit nicht nachgewiesen.

Die Festungswerke und die „alten Lehen“, insbesondere die Mühl- und Werkgerechtigkeiten, bleiben jedoch dem Landesherrn vorbehalten. Für die Verwaltung des stark gewachsenen Viertels ist eine eigene Lehel-Deputation zuständig.

7. November 1724
Die städtischen Rechte im Lehel werden bestätigt

München-Lehel * Nach langen Verhandlungen bestätigt Kurfürst Max Emanuel die Münchner Burgfriedensgrenze zugunsten der Stadt. Die umstrittenen grundherrlichen und gerichtlichen Zuständigkeiten im Lehel werden neu geregelt. Eine eigene Lehel-Deputation übernimmt die städtische Verwaltung des Viertels. 

Die Bewohner nehmen die Neuordnung zum Anlass, eine eigene Kirche und eine verlässliche Seelsorge für die rund 2.000 Einwohner zu fordern. Das Lehel gehört bereits zur Graggenau und damit zum Pfarrgebiet Unserer Lieben Frau. Stadtgraben, Befestigungswall und Mauer erschweren jedoch den Zugang zu den Seelsorgern. 

Besonders problematisch ist die Versorgung Schwerkranker in der Nacht: Die Stadttore dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Bürgermeisters geöffnet werden. Deshalb holen die Bewohner mitunter einen Paulanerpater aus dem Kloster Neudeck in der Au. Nach der überlieferten Darstellung dauert dies mindestens zwei Stunden; im Winter erschweren schlechte Wege den ohnehin langen Weg zusätzlich. Manche Sterbende erhalten deshalb die Sterbesakramente nicht mehr rechtzeitig.