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Fakten

Hohe Aufnahmegebühren erschweren den Erwerb des Münchner Bürgerrechts

18. April 1371

München * Der Münchner Rat setzt die Aufnahmegebühr für das Bürgerrecht auf fünf Pfund Pfennig fest. Für mittellose Zugezogene, darunter viele Tagelöhner, Kleinhandwerker und Dienstboten, stellt diese Summe eine kaum überwindbare Hürde dar. Die Stadt bevorzugt vermögende Neubürger und will eine zusätzliche Belastung der Stadtkasse durch die Versorgung armer Menschen vermeiden. 

Die Stände- und Zunftordnung sowie der begrenzte Wohnraum innerhalb der Stadtmauern erschweren mittellosen Fremden zudem eine dauerhafte Ansiedlung. Fehlendes Bürgerrecht bedeutet jedoch nicht grundsätzlich, dass jemand außerhalb Münchens wohnen muss: Gesellen, Knechte und Mägde leben und arbeiten auch in städtischen Haushalten. 

Für zahlreiche Zugezogene werden die außerhalb des Münchner Burgfriedens gelegenen Orte Au und Haidhausen zu Wohnorten. Die Arbeitsmöglichkeiten in München tragen in den folgenden Jahrhunderten zum Wachstum dieser Ansiedlungen bei.

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