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18. April 1371
Hohe Aufnahmegebühren erschweren den Erwerb des Münchner Bürgerrechts

München * Der Münchner Rat setzt die Aufnahmegebühr für das Bürgerrecht auf fünf Pfund Pfennig fest. Für mittellose Zugezogene, darunter viele Tagelöhner, Kleinhandwerker und Dienstboten, stellt diese Summe eine kaum überwindbare Hürde dar. Die Stadt bevorzugt vermögende Neubürger und will eine zusätzliche Belastung der Stadtkasse durch die Versorgung armer Menschen vermeiden. 

Die Stände- und Zunftordnung sowie der begrenzte Wohnraum innerhalb der Stadtmauern erschweren mittellosen Fremden zudem eine dauerhafte Ansiedlung. Fehlendes Bürgerrecht bedeutet jedoch nicht grundsätzlich, dass jemand außerhalb Münchens wohnen muss: Gesellen, Knechte und Mägde leben und arbeiten auch in städtischen Haushalten. 

Für zahlreiche Zugezogene werden die außerhalb des Münchner Burgfriedens gelegenen Orte Au und Haidhausen zu Wohnorten. Die Arbeitsmöglichkeiten in München tragen in den folgenden Jahrhunderten zum Wachstum dieser Ansiedlungen bei.

18. April 1371
Der Münchner Rat erhöht die Bürgerrechtsgebühr

München * Der Münchner Rat setzt die Bürgerrechtsgebühr auf fünf Pfund fest und damit in eine - für Arbeiter, Taglöhner, Kleinhandwerker, Dienstboten und Knechte, Mägde und Handelsdiener - unerreichbare Höhe. 

Um das Gemeinwesen und damit das Stadtsäckel durch den Zuzug unvermögender Personen nicht übermäßig zu belasten, werden besitz- und gewerbslose Zuwanderer in der jungen, aufstrebenden Stadt schon ziemlich früh zu „unwillkommenen Gästen“ erklärt. Der Rat der Stadt will nicht Armut, sondern leistungsfähige und finanzkräftige Menschen einbürgern. Umgekehrt müssen die Aufgenommen mindestens zehn Jahre in der Stadt bleiben, sonst haben sie mit einer Strafsteuer von 31 Pfund zu rechnen.