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Fakten

Das Herbergswesen ist im Ostend bereits fest verwurzelt 

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Au - Lohe - Haidhausen * Eine Beschreibung der Au stellt das Herbergswesen als eine durch langjährige Übung etablierte Einrichtung dar. Wohnungen, einzelne Gemächer oder Stockwerke eines Hauses können verschiedenen Eigentümern gehören. Diese Form des geteilten Eigentums ermöglicht auch Menschen mit geringem Vermögen den Erwerb eigener Wohnräume. 

Die Aufteilung weicht vom Grundsatz des gemeinen, wesentlich auf römischem Recht beruhenden Rechts ab, nach dem Gebäude und Grundstück eine rechtliche Einheit bilden. Örtliches Gewohnheitsrecht kann jedoch abweichende Eigentumsformen begründen. Das Herbergswesen ist deshalb nicht ohne Weiteres als rechtswidrig anzusehen. Für die Au, die Lohe und Haidhausen beruht seine Anerkennung offenbar vor allem auf der überlieferten Praxis.

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