Neue Herbergsrechte können nicht mehr begründet werden
1. Januar 1900
Au - Giesing - Haidhausen * Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs entfällt die Möglichkeit, neue Herbergsrechte als selbstständiges Eigentum an einzelnen Wohnungen, Gemächern oder Stockwerken zu begründen. Damit endet die rechtliche Grundlage für die weitere Ausbreitung dieser über Jahrhunderte gewachsenen Eigentumsform.
Bestehende Rechte bleiben jedoch erhalten: Artikel 182 des Einführungsgesetzes zum BGB schützt ausdrücklich das bereits vorhandene Stockwerkseigentum. Die Herbergen verschwinden deshalb nicht mit dem Jahreswechsel.
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