Der Haidhauser Kleinwirt erhält das Weißbierschankrecht
13. November 1670
Haidhausen * Der Kleinwirt von Haidhausen, Georg Pockmayer, erhält nach dem Schankrecht auch die Genehmigung „zum Setzen von Gästen“ und den Weißbierausschank.
Er darf die Gäste nur bei Tag bedienen, sie jedoch nicht in der Nacht beherbergen. Außerdem ist ihm versagt Hochzeiten, Stuhlfeste und Goldene Tage abzuhalten. Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es allerdings dann, wenn Freunde oder Verwandte aus München diese Bitte äußern.
Personen:
Pockmayer Georg Kleinwirt von Haidhausen
Schlagwörter:
Bier, Weißbier, Braunbier, Branntwein, Weißbierschankrecht, Kleinwirt, Schankrecht, Hochzeit, Stuhlfest, Goldener Tag