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13. November 1670
Der Haidhauser Kleinwirt erhält das Weißbierschankrecht

Haidhausen * Der Kleinwirt von Haidhausen, Georg Pockmayer, erhält nach dem Schankrecht auch die Genehmigung „zum Setzen von Gästen“ und den Weißbierausschank.  

Er darf die Gäste nur bei Tag bedienen, sie jedoch nicht in der Nacht beherbergen. Außerdem ist ihm versagt Hochzeiten, Stuhlfeste und Goldene Tage abzuhalten. Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es allerdings dann, wenn Freunde oder Verwandte aus München diese Bitte äußern. 

31. Oktober 1691
Auch andere Zünfte sollen den Transport der Geschütze übernehmen

München * Die Weinwirte, Gastgeben und Bierbrauer bitten den Inneren Rat künftig auch die Zunft der Handelsleute sowie das Handwerk der Köche, Metzger, Landkutschiere und Branntweiner am Transport der Geschütze auf die Wälle heranzuziehen.  

Bei feierlichen Anlässen und Einzügen müssen die „Stuckh“ genannten Geschütze zum Salutschießen auf die Wälle gebracht werden. Diese Aufgabe wird bisher von den Weinwirten und Bierbrauern wahrgenommen. 

25. April 1711
Der neue Haidhauser Kleinwirt Kaspar Öttl erhält das Schankrecht

Haidhausen * Der neue Kleinwirt von Haidhausen, Kaspar Öttl, kann den Erhalt der Wirtschaft sichern, nachdem er von der Hofmarkherrin, der Gräfin Anna Maria von Fugger-Kirchberg-Weißenhorn, das Schankrecht für Weiß-, Braunbier und Branntwein sowie das Recht zur Haltung von Spielleuten, Kegelplätzen und der Abhaltung von Kindsmählern erhalten hat.  

Der Kleinwirt und der Großwirt sind bis in das 19. Jahrhundert hinein die einzigen Wirte in Haidhausen, das heißt, nur die Beiden besitzen das Schankrecht, können also Getränke weitergeben. 

18. August 1724
Johann Georg Messerer erhält die Weißbiergerechtigkeit

Au * Johann Georg Messerer erhält die Weißbiergerechtigkeit und bald darauf auch die Braunbier- und Branntwein-Ausschank-Gerechtigkeit. Messerer muss viel Geld in den Umbau des Hauses und die Urbarmachung seiner Gründe investieren.

Die Falkenau ist noch zu Beginn des 18. Jahrhunderts eine Isarau. Auch einige Häuser sind entstanden. Da aber Herzog Ferdinand Maria Innocenz, der Bruder des Kurfürsten Carl Albrecht, um das Jahr 1730 die Falkenau zur Hühnerjagd nutzen will, dürfen auf den öden Gründen keine weiteren Häuser errichtet werden. Man überlegt sogar, die vorhandenen Tagwerkerhäuser abzutragen, „weil in den Gebüsch der Auen allerhandt herrnlose Pursch und zimblich ybl renomiertes Angesindl zu großer Beschwerdte vnd besorglichen Unhäyls der ganzen Nachbarschaft“ sich aufhält.

1782
Das Bier hat den Wein als Volksgetränk verdrängt

München * Lorenz von Westenrieder stellt fest: 

  • „Allgemein nimmt der Bürger und Handwerker kein Frühstück. 
  • Man setzt sich um 11 Uhr zur ersten und um 6 Uhr nachmittags zur zweiten Mahlzeit.
  • Rind-und Kalbfleisch, Bier und Brot sind das gewöhnlichste, was er genießt. Schweine-, Kalbs- und Gänsebraten sind seine besten Gerichte und Bier sein bester Trank.
  • Wein und Branntwein werden ordentlicherweise nicht getrunken, auch kein Toback geschmaucht.“

So ist seit Aventin in den unteren Schichten des Volkes der Wein völlig vom Bier verdrängt worden.

25. April 1811
Zweifel am staatlichen Bierregulativ

München * Das königlich-baierische Bierregulativ von 1811 erweist sich in der Praxis als wenig realitätsnah. Bei genauerer Betrachtung fällt auf, dass es eine bestimmte Menge Malz einem daraus herzustellenden Bierertrag gegenüberstellt. Die Qualität des Malzes ist dabei nicht näher definiert; vorgeschrieben ist lediglich, dass es trocken sein muss. 

Malzmenge und Bierertrag lassen sich jedoch nicht gleichzeitig überprüfen, sondern nur vor beziehungsweise nach dem Brauvorgang. Sind aus einem Scheffel Malz erst einmal sieben Eimer Sommerbier gebraut, ist das Malz aufgebraucht. Fehlt anschließend auch noch ein Teil des Bieres – etwa aufgrund des Durstes der Brauer und ihrer Knechte –, ist für die „Ausmittelung der tarifmäßigen Zusammenhänge“ kaum noch eine verlässliche Grundlage vorhanden. 

Trotz des staatlichen Bierregulativs bleibt die durstige Bevölkerung misstrauisch. Viele Menschen verdächtigen die Brauer, bei der Herstellung zu betrügen und für ihr „Gwasch“, also vermeintlich dünnes oder minderwertiges Bier, einen zu hohen Preis zu verlangen. Die Obrigkeit beteuert zwar immer wieder, das Bierregulativ sei von „kristallener Klarheit“. Die Bevölkerung teilt diese Auffassung jedoch nur bedingt. Das Misstrauen der Biertrinker gegenüber den Brauern bleibt deshalb auch im 19. Jahrhundert stark ausgeprägt. 

Bier gilt in dieser Zeit vor allem als Nahrungs- und Alltagsgetränk, nicht als Luxusgut. Selbst Gegner des Branntwein- und Kaffeekonsums empfehlen es als Alternative zu hochprozentigem Alkohol und bekämpfen den „Fusel“ gewissermaßen mit Bier. 

23. November 1870
Das Königreich Bayern kann sich mehrere Reservatrechte sichern

München - Berlin * In den sogenannten Novemberverträgen kann sich das Königreich Bayern mehrere Reservatrechte sichern. Sie betreffen vor allem

  • das Militär,
  • die Eisenbahn,
  • das Post- und Telegrafenwesen,
  • die Branntwein- und Biersteuer sowie
  • die allgemeine Staatsverwaltung.  

Die Reservatrechte sind von der Aufsicht und Gesetzgebung des Deutschen Reichs befreit. Eisenbahn, Post und Biersteuer stellen wichtige Einnahmequellen dar.  

Das Bayerische Heer bildet - in Friedenszeiten - einen geschlossenen Bestandteil innerhalb der Streitkräfte des Deutschen Reichs. Es steht mit eigener Verwaltung unter der Hoheit des bayerischen Königs. Doch mit dem Beginn der Mobilmachung - und damit dem Eintritt des Kriegsfalles - untersteht das bayerische Militär direkt dem Kaiser.