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Fakten

Der Bundestag beschließt eine deutliche Senkung der Sektsteuer

23. Oktober 1952

Bonn * Der Bundestag verabschiedet ein neues Schaumweinsteuergesetz. Die umgangssprachlich „Sektsteuer“ genannte Abgabe sinkt von drei auf eine Deutsche Mark je Flasche mit 0,75 Litern Inhalt. Die Neuregelung tritt am 1. November 1952 in Kraft und ersetzt den seit 1939 erhobenen Kriegszuschlag auf Schaumwein.  

Die Steuersenkung soll den Absatz ankurbeln und damit zugleich deutschen Winzern und Sektkellereien helfen. Viele Betriebe leiden unter hohen Lagerbeständen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nach den im Bundestag vorgelegten Zahlen nutzen die Kellereien nur etwa ein Drittel ihrer Produktionskapazität. Weil sie einen großen Teil ihrer Grundweine von deutschen Winzern beziehen, soll ein höherer Sektverbrauch auch den heimischen Weinbau stärken.  

Schlagwörter: Sektsteuer, Schaumweinsteuer