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1. Juli 1902
Die Schaumweinsteuer wird eingeführt 

Berlin * Im Deutschen Reich tritt das Schaumweinsteuergesetz in Kraft. Für eine handelsübliche Flasche Sekt werden 50 Pfennig Steuer fällig. Die neue Einnahmequelle soll zur Finanzierung der wachsenden Rüstungsausgaben, insbesondere des Ausbaus der kaiserlichen Flotte, beitragen. Steuerzeichen an den Flaschenverschlüssen weisen die Entrichtung der Abgabe nach. 

1. Dezember 1933
Die Schaumweinsteuer wird ausgesetzt 

Berlin * Die Erhebung der Schaumweinsteuer wird eingestellt. Die Maßnahme soll den Absatz beleben, wirtschaftlich angeschlagene Sektkellereien entlasten und deutschen Winzern zusätzliche Absatzmöglichkeiten eröffnen. Die Steuerbefreiung ist zunächst bis zum 31. März 1936 befristet. 

4. September 1939
Sekt wird wieder zur Kriegsfinanzierung besteuert 

Berlin * Wenige Tage nach dem deutschen Überfall auf Polen führt das NS-Regime mit der Kriegswirtschaftsverordnung erneut eine Abgabe auf Schaumwein ein. Der Kriegszuschlag beträgt für eine ganze Flasche Sekt zunächst eine Reichsmark. Auch Bier, Tabakwaren und Branntwein werden zusätzlich belastet, um dem Reich weitere Einnahmen für die Kriegführung zu verschaffen. 

23. Oktober 1952
Der Bundestag beschließt eine deutliche Senkung der Sektsteuer

Bonn * Der Bundestag verabschiedet ein neues Schaumweinsteuergesetz. Die umgangssprachlich „Sektsteuer“ genannte Abgabe sinkt von drei auf eine Deutsche Mark je Flasche mit 0,75 Litern Inhalt. Die Neuregelung tritt am 1. November 1952 in Kraft und ersetzt den seit 1939 erhobenen Kriegszuschlag auf Schaumwein.  

Die Steuersenkung soll den Absatz ankurbeln und damit zugleich deutschen Winzern und Sektkellereien helfen. Viele Betriebe leiden unter hohen Lagerbeständen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nach den im Bundestag vorgelegten Zahlen nutzen die Kellereien nur etwa ein Drittel ihrer Produktionskapazität. Weil sie einen großen Teil ihrer Grundweine von deutschen Winzern beziehen, soll ein höherer Sektverbrauch auch den heimischen Weinbau stärken.