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Fakten

Die Schaumweinsteuer wird ausgesetzt 

1. Dezember 1933

Berlin * Die Erhebung der Schaumweinsteuer wird eingestellt. Die Maßnahme soll den Absatz beleben, wirtschaftlich angeschlagene Sektkellereien entlasten und deutschen Winzern zusätzliche Absatzmöglichkeiten eröffnen. Die Steuerbefreiung ist zunächst bis zum 31. März 1936 befristet.