Die Schaumweinsteuer wird eingeführt
1. Juli 1902
Berlin * Im Deutschen Reich tritt das Schaumweinsteuergesetz in Kraft. Für eine handelsübliche Flasche Sekt werden 50 Pfennig Steuer fällig. Die neue Einnahmequelle soll zur Finanzierung der wachsenden Rüstungsausgaben, insbesondere des Ausbaus der kaiserlichen Flotte, beitragen. Steuerzeichen an den Flaschenverschlüssen weisen die Entrichtung der Abgabe nach.