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Fakten

Schaumwein wird wieder eigenständig besteuert 

1926

Berlin * Nach der Aufhebung der Reichsweinsteuer wird die Schaumweinsteuer wieder als eigenständige Abgabe erhoben. Während gewöhnlicher Wein von der Reichsweinsteuer befreit wird, bleibt Sekt weiterhin steuerpflichtig.