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25. Dezember 1852
Bayernkönig Max II. will eine neue Prachtstraße bauen lassen

München-Graggenau - München-Lehel * Der Bayernkönig Max II. teilt dem Ersten Bürgermeister der Stadt München, Dr. Jakob von Bauer, mit, er hat vor, „die Stadt mit der Sankt-Anna-Vorstadt mittels einer schönen Straße zu verbinden und hierdurch einem vielseitig gefühlten Bedürfnisse abzuhelfen.

Die Vorbereitungen sind so weit gediehen, daß Ich Ihnen, Herr Bürgermeister, den Plan anbei mitteilen kann, damit Sie Mir berichten, ob sich die Überbrückung und Auffüllung der Kanäle und die Herstellung des Straßenkörpers aus städtischen Mitteln ins Werk setzen läßt, indem Ich in diesem Falle durch schenkungsweise Überlassung des auf Meine Kosten erworbenen Straßengrundes das Vorhaben zu verwirklichen gedenke.“

Bürgermeister Dr. Bauer setzt sich in der Folge vor dem Magistrat für den Bau der Straße ein, da mit ihr die kurz vor der Eingemeindung stehenden Orte des Ostends (Haidhausen, Au, Giesing) wesentlich besser erschlossen werden können.

Er räumt aber auch ein, dass der auf die Stadt zukommende Aufwand in Höhe von 260.000 Gulden nur dann zu finanzieren sei, wenn der König der Erhöhung des Pflasterzolls, der Weinsteuer oder des Malzzuschlags, einer Art Biersteuer, die der Stadt bis zum Jahr 1899 zu garantieren sei, zustimmen würde.

18. Juli 1853
Beginn der Bauarbeiten an der Maximilianstraße

München-Graggenau - München-Lehel * Nachdem das königliche Einverständnis zur Erhöhung des Pflasterzolls, der Weinsteuer und des Malzzuschlags vorliegt, beginnt die Stadt, unter Leitung des noch jungen Bauingenieurs beim Stadtbauamt, Arnold Zenetti, mit den Straßenbauarbeiten zur Maximilianstraße. 

Die gewünschte Auffüllung der Bäche wird abgelehnt, da dies den wirtschaftlichen Ruin für den Münchner Osten bedeuten würde. Deshalb werden später viele Kellergeschosse aus den massiv gemauerten Bacheinfassungen hergestellt.

23. November 1870
Das Königreich Bayern kann sich mehrere Reservatrechte sichern

München - Berlin * In den sogenannten Novemberverträgen kann sich das Königreich Bayern mehrere Reservatrechte sichern. Sie betreffen vor allem

  • das Militär,
  • die Eisenbahn,
  • das Post- und Telegrafenwesen,
  • die Branntwein- und Biersteuer sowie
  • die allgemeine Staatsverwaltung.  

Die Reservatrechte sind von der Aufsicht und Gesetzgebung des Deutschen Reichs befreit. Eisenbahn, Post und Biersteuer stellen wichtige Einnahmequellen dar.  

Das Bayerische Heer bildet - in Friedenszeiten - einen geschlossenen Bestandteil innerhalb der Streitkräfte des Deutschen Reichs. Es steht mit eigener Verwaltung unter der Hoheit des bayerischen Königs. Doch mit dem Beginn der Mobilmachung - und damit dem Eintritt des Kriegsfalles - untersteht das bayerische Militär direkt dem Kaiser. 

1. Juli 1902
Die Schaumweinsteuer wird eingeführt 

Berlin * Im Deutschen Reich tritt das Schaumweinsteuergesetz in Kraft. Für eine handelsübliche Flasche Sekt werden 50 Pfennig Steuer fällig. Die neue Einnahmequelle soll zur Finanzierung der wachsenden Rüstungsausgaben, insbesondere des Ausbaus der kaiserlichen Flotte, beitragen. Steuerzeichen an den Flaschenverschlüssen weisen die Entrichtung der Abgabe nach. 

1. Dezember 1933
Die Schaumweinsteuer wird ausgesetzt 

Berlin * Die Erhebung der Schaumweinsteuer wird eingestellt. Die Maßnahme soll den Absatz beleben, wirtschaftlich angeschlagene Sektkellereien entlasten und deutschen Winzern zusätzliche Absatzmöglichkeiten eröffnen. Die Steuerbefreiung ist zunächst bis zum 31. März 1936 befristet. 

4. September 1939
Sekt wird wieder zur Kriegsfinanzierung besteuert 

Berlin * Wenige Tage nach dem deutschen Überfall auf Polen führt das NS-Regime mit der Kriegswirtschaftsverordnung erneut eine Abgabe auf Schaumwein ein. Der Kriegszuschlag beträgt für eine ganze Flasche Sekt zunächst eine Reichsmark. Auch Bier, Tabakwaren und Branntwein werden zusätzlich belastet, um dem Reich weitere Einnahmen für die Kriegführung zu verschaffen. 

23. Oktober 1952
Der Bundestag beschließt eine deutliche Senkung der Sektsteuer

Bonn * Der Bundestag verabschiedet ein neues Schaumweinsteuergesetz. Die umgangssprachlich „Sektsteuer“ genannte Abgabe sinkt von drei auf eine Deutsche Mark je Flasche mit 0,75 Litern Inhalt. Die Neuregelung tritt am 1. November 1952 in Kraft und ersetzt den seit 1939 erhobenen Kriegszuschlag auf Schaumwein.  

Die Steuersenkung soll den Absatz ankurbeln und damit zugleich deutschen Winzern und Sektkellereien helfen. Viele Betriebe leiden unter hohen Lagerbeständen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nach den im Bundestag vorgelegten Zahlen nutzen die Kellereien nur etwa ein Drittel ihrer Produktionskapazität. Weil sie einen großen Teil ihrer Grundweine von deutschen Winzern beziehen, soll ein höherer Sektverbrauch auch den heimischen Weinbau stärken.