Die Schaumweinsteuer geht in der Weinsteuer auf
12. April 1922
Berlin * Die bislang eigenständige Schaumweinsteuer wird mit der 1918 eingeführten Reichsweinsteuer zusammengeführt. Grundlage ist das Änderungsgesetz vom 12. April 1922. Damit wird auch Schaumwein in die allgemeine Weinbesteuerung einbezogen.