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Fakten

Die Schaumweinsteuer geht in der Weinsteuer auf 

12. April 1922

Berlin * Die bislang eigenständige Schaumweinsteuer wird mit der 1918 eingeführten Reichsweinsteuer zusammengeführt. Grundlage ist das Änderungsgesetz vom 12. April 1922. Damit wird auch Schaumwein in die allgemeine Weinbesteuerung einbezogen.