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Fakten

Das Schlossgut Kaltenberg kehrt in den Besitz der Familie Schülein zurück

1949

Kaltenberg * Das Schlossgut Kaltenberg wird an die Erbengemeinschaft Schülein zurückgegeben. Das Anwesen war während der nationalsozialistischen Herrschaft im Zuge der sogenannten „Arisierung“ entzogen worden und an staatliche Stellen übergegangen. Die Rückgabe stellt einen wichtigen Schritt bei der Wiedergutmachung des der Familie Schülein zugefügten Unrechts dar. 

Ort: Kaltenberg
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