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20. Dezember 1827
Wieder keine Hinweise auf die Haberfeldtreiber

Großpienzenau * In der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 1827 wird dann noch der 18-jährigen Tochter vom Seltenschmied, Ursula Menhofer, das Haberfeld getrieben. Da auch nach diesem Treiben die Bevölkerung verschwiegen bleibt, bringen die eingeleiteten Ermittlungen wieder keinerlei Hinweise auf die Täter.

In seiner Ohnmacht schlägt der Landrichter der Regierung von Oberbayern vor, künftig jede Gemeinde, „in welcher sich solche Ruhestörung ereignet, in eine ergiebige Geldstrafe nebst Bezahlung der Untersuchungskosten [zu] verurteilen“

September 1832
Die Dettendorfer Strafe wird von der Staatskasse übernommen

Dettendorf - Miesbach - München * Die Gemeinde Dettendorf kämpft - unterstützt von den Pfarrherren von Elbach, Au und Irschenberg - mit den Miesbacher Behörden und die Regierung von Oberbayern gegen die 50-Gulden-Strafe und die Untersuchungskosten in Höhe von 244 Gulden und 42 Kreuzer.

Letztlich bringen aber nur verschiedene Gesuche an König Ludwig I. den Erlass der Strafe. Auch die Untersuchungskosten werden Ende September 1832 der Staatskasse auferlegt. 

29. August 1834
Das Bischöfliche Ordinariat kämpft gegen das Haberfeldtreiben

München * Auf Bitten der Regierung von Oberbayern um Mithilfe bei der Bekämpfung des Haberfeldtreibens erlässt das Bischöfliche Ordinariat eine oberhirtliche Verfügung an die Dekanatsämter Miesbach, Aibling und Söllhuben.

Darin können diese entnehmen, dass sie „durch alle in ihrem seelsorgerischen Wirkungskreise ihnen zu Geboth stehenden Mittel, durch zweckmäßig eindringliche Belehrung in Kanzelvorträgen und Christenlehren sowohl, als vorzüglich im Beichtstuhle zur Ausrottung dieses so tief gewurzelten Übels mit aller Kraft und Klugheit einzuwirken, […] und besonders der männlichen Jugend die schwere Verantwortung, die sie sich vor dem weltlichen wie vor dem göttlichen Richterstuhle zuziehen würde, vorzustellen, wenn sie an diesen strafbaren nächtlichen Exzessen und unbefugten Rotten auf die eine oder andere Weise theilnehmen, und dieselben begünstigen würden“

September 1844
Anhaltende Teuerung und neue Unruhe 

München * Die nach der Bierrevolution eingetretene Ruhe erweist sich als trügerisch. Die Königliche Gendarmeriekompanie der Haupt- und Residenzstadt München berichtet der Regierung von Oberbayern über die wachsende Unzufriedenheit: 

„Die arbeitende Klasse, nämlich Maurer, Zimmerleute und Tagelöhner klagen in Wirtshäusern und öffentlichen Plätzen über große Teuerung der Viktualien. […] Diese Klasse Menschen beschweren sich auch über geringen Taglohn, da sie in früheren Jahren, wo die Viktualien billiger waren, viel besser als jetzt bezahlt wurden. […] Bei fortgesetzten hohen Viktualienpreisen dürfte noch zu besorgen sein, daß nun auch die arbeitende Klasse, die sich bis jetzt ruhig verhalten hat, mit dem unruhigen Volke gemeinsame Sache machen werde.“ 

Der Bericht macht deutlich, dass nicht allein der Bierpreis für Unmut sorgt. Steigende Lebensmittelpreise und niedrige Löhne verschärfen die soziale Not und nähren die Sorge der Obrigkeit vor neuen Unruhen. 

2. Dezember 1846
Lola Montez will eingebürgert werden

München * August Manostetter, der Anwalt der Lola Montez, stellt beim Magistrat der Stadt München den Antrag auf Erwerbung des bayerischen Indigenates durch Naturalisation. Im Bewusstsein um die Brisanz des Antrags, verschleppt der Magistrat die Angelegenheit.  

Die Regierung von Oberbayern lehnt die Einbürgerung ab und begründet dies unter Berufung auf das Gesetz vom 1. Juli 1834 damit, dass „Frauenspersonen [...] nicht ansässig im Sinne des Gesetzes werden, wenn sie sich nicht gleichzeitig verehelichen oder wieder verehelichen“. Gleichzeitig stellt man klar, dass Lola Montez weder einen Pass hat, noch sonst imstande ist, sich auszuweisen. 

12. Juli 1926
Die Völkerkundliche Sammlung zieht an die Maximilianstraße

München-Lehel * Die damalige Völkerkundliche Sammlung bezieht ihr heutiges Domizil in der Maximilianstraße 42. Der langgestreckte Bau gegenüber der Regierung von Oberbayern entstand ab 1858. Ursprünglich war das Gebäude jedoch nicht für die Völkerkunde vorgesehen, sondern für das Bayerische Nationalmuseum. Deshalb die Aufschrift: „Meinem Volk zu Ehr und Vorbild“. 

1949
Das Schlossgut Kaltenberg kehrt in den Besitz der Familie Schülein zurück

Kaltenberg * Das Schlossgut Kaltenberg wird an die Erbengemeinschaft Schülein zurückgegeben. Das Anwesen war während der nationalsozialistischen Herrschaft im Zuge der sogenannten „Arisierung“ entzogen worden und an staatliche Stellen übergegangen. Die Rückgabe stellt einen wichtigen Schritt bei der Wiedergutmachung des der Familie Schülein zugefügten Unrechts dar. 

14. Februar 2017
Die Staatsregierung akzeptiert die juristische Schlappe

München - München-Berg am Laim * Die Staatsregierung akzeptiert die juristische Schlappe, die das Staatliche Bauamt im Rechtsstreit um den Architekturwettbewerb um den neuen Konzerthausbau auf dem Werksviertel hat einstecken müssen.  

Zuvor hatte die Vergabekammer der Regierung von Oberbayern der Klage des Architekten Stephan Braunfels im Wesentlichen Recht gegeben. Nun muss das Staatliche Bauamt die Bewerbung des Berliner Architekten Stephan Braunfels neu bewerten.

Das erneut aufgegriffene Verfahren wird die Entscheidung über die Architektur des neuen Konzerthauses im Werksviertel um mehrere Monate verzögern. 

3. Mai 2017
Die Vergabekammer weist den erneuten Nachprüfungsantrag zurück

München - München-Berg am Laim * Die Vergabekammer Südbayern hat den erneuten Nachprüfungsantrag des Architekten Stephan Braunfels zurückgewiesen.

Die Schiedsstelle schließt sich damit der Begründung des Staatlichen Bauamtes an, da sich „diese im Rahmen des Beurteilungsspielraums des Aufraggebers“ hält.