Geldstrafe und die Übernahme der Untersuchungskosten
6. Februar 1828
München * Der gewünschte Regierungserlass, der jeder Gemeinde in der ein Haberfeldtreiben stattfindet eine Geldstrafe und die Übernahme der Untersuchungskosten auferlegt, wird erteilt.
Schlagwörter:
Haberfeldtreiben, Rüge, Leichtfertigkeit, Regierung von Oberbayern, Landrichter, Geldstrafe, Untersuchungskosten