Menü
Home Veranstaltungen Fakten Suchbegriffe Personen Jahrestage Karte Zeitensprünge Podcast

Fakten

Fakten Karte Suchbegriffe Personen Jahrestage
2000
-3000Chronik2026
Gefundene Einträge: 30
Suchergebnisse als PDF
13. März 1598
Maximilian I. erlässt ein ausführliches Religions- und Sittenmandat

München * Herzog Maximilian I. erlässt ein ausführliches „Religions- und Sittenmandat“. Zur Überwachung der Vorschriften werden eigens geheime Kundschafter, sogenannte „Aufsteher“, bestellt. Diese Spitzel müssen jede Übertretung des Mandats anzeigen.

  • Auf Fluchen werden Strafen bis zum Verlust von Gliedmaßen und bis zum Tode ausgesetzt.
  • Übertretungen des Fastengebots müssen angezeigt werden.
  • Andersgläubige, auch Wiedertäufer, werden im Land nicht mehr geduldet.
  • Nach ketzerischen Büchern wird ohne Voranmeldung gefahndet.
  • Priesterkonkubinen werden verfolgt, gegen Unzucht, Leichtfertigkeit und ungebührliches Spielen werden Strafen ausgesetzt.
1670
Ein Charivari gegen eine gefallene stolze Jungfer

Straß bei Samerberg * 17 junge Burschen - davon mehr als die Hälfte Knechte - ziehen vor das Haus einer Kindsmutter und veranstalten dort „mit Pfeifen und Gloggen“ sowie sonstigen Lärminstrumenten - wie beim französischen Charivari - einen Mordspektakel. In den Akten wird aber weder von einem Haberfeldtreiben, noch von einen Charivari oder einer Katzenmusik gesprochen.

Das Rügeverfahren der jungen Burschen richtete sich nicht ausdrücklich gegen das sexuelle Fehlverhalten eines Mädchens, eine sogenannte Leichtfertigkeit, sondern gilt einer gefallenen stolzen Jungfer. Der Grund für die Rüge liegt - wie auch in späteren Haberfeldtreiben - im Standesunterschied zwischen dem sündigen Mann und dem leichtfertigen Mädchen, in diesem Fall zwischen einem Bauern und seiner Dirn. 

22. Dezember 1716
Das erste urkundlich nachgewiesene Haberfeldtreiben

Vagen bei Bruckmühl * Das erste urkundlich nachgewiesene Haberfeldtreiben findet in Vagen bei Bruckmühl statt. Man treibt der Ursula Steindl wegen Leichtfertigkeit. In dieser Nacht erscheinen 20 bis 30 Burschen und Männer vor dem Haus des Hannes Steindl und haben „seine Tochter zum spot in das sogenante haaber veld getriben, das sie mit allerhand iniuriosen geschray, schnalzen und stain werfen samt and. Rumorereyen veriebet“

1. April 1766
Das Parsberger Haberfeldtreiben

Parsberg bei Miesbach * In der Nacht vom 1. zum 2. April 1766 findet in Parsberg bei Miesbach das „Parsberger Treiben“ statt. Das Opfer ist Maria Aignmann, die Tochter des Sterzlbauern, die sich mit dem ledigen Bauernsohn Anton Preißl aus dem gleichen Dorf eingelassen und ein Kind geboren hat.

An dem Haberfeldtreiben sind 23 Männer beteiligt, von denen nur einer verheiratet ist. Sie sind zwischen 16 und 26 Jahre alt. Die dargebrachten Spottverse sind sowohl für die Tochter des Sterzlbauern, aber auch einigen Bauern aus Parsberg und Bürgern vom nahen Miesbach gewidmet. 

9. Juni 1824
Erzbischof Gebsattel veröffentlicht einen Hirtenbrief zur Sittlichkeit

München * Erzbischof Anselm von Gebsattel veröffentlicht einen Hirtenbrief zur Sittlichkeit und erteilt den Geistlichen massive Anleitungen, um „gegen die große Zahl unehelicher Kinder und andere sittliche Verhaltensweisen“ aktiv zu werden. Das unterstützt die Haberer enorm und fordert die Geistlichen sogar auf, die Treiben zu fördern. 

1826
Das Haberfeldtreiben als einfältigen und tollen Spuk bezeichnet

Miesbach * Der Miesbacher Landrichter schreibt, dass es sich bei einem Haberfeldtreiben zwar um einen „einfaltigen und tollen Spuk“ handle, den aber „die Geistlichkeit als Strafe der Gefallenen gerne sieht“.

Es gibt sogar Geistliche, die sich gegen die eigene kirchliche Obrigkeit wenden und „Schnaderhüpfel“ und so manchen Haberervers dichten. Diese sind in ihrer Ausdrucksweise schon nahe an der Pornographie. 

1826
Die Geistlichkeit unterstützt die Haberfeldtreiber

Aibling * In einem Protokoll vom Aiblinger Landrichter heißt es über die Unterstützung des Pfarrers für das Haberfeldtreiben:

„[…] wo schon mehrere denselben diesen Herrn als eine Sünde sollen gebeichtet haben, und aber der Pfarrer ihnen erklärt hätte, dass es keine Sünde sey, das Laster zu bestrafen; ja man behauptet sogar, dass die Geistlichen […] öffentlich in Wirtshäusern oder vielmehr in ihren eigenen pfarrlichen Zechstuben Lobreden auf dieses Haberfeldtreiben machen und, was leicht zu vermuten ist, jeden Meineid deswegen absolvieren“

27. Oktober 1826
Der ledigen Wirtstochter von Thalham das Haberfeld getrieben

Thalham * In der Nacht vom 27. zum 28. Oktober 1826 wird der ledigen Wirtstochter von Thalham, der Theresia Kirchberger, das „Haberfeld getrieben“. Durch einen glücklichen Umstand wird dieses Treiben von einem Redakteur der Münchner Zeitung „Der Bayerische Volksfreund“ mit verfolgt, sodass sich sogar einige Habererverse überliefert haben. 

26. Mai 1827
Die Haberer führen einen Doppelschlag aus

Steingraben bei Elbach - Großpienzenau * In der Nacht vom 26. zum 27. Mai 1827 führen die Haberer einen Doppelschlag aus.

  • In Steingraben bei Elbach treibt man den beiden Bauerntöchtern Anna Kirchberger und Barbara Huber wegen ihres unsittlichen Lebenswandels und wegen ihrer unehelichen Kinder das Haberfeld.
  • Kaum sind in Steingraben die letzten Schüsse verhallt, geht in dem drei Stunden entfernten Großpienzenau das Getöse los. Das Treiben gilt hier der Bauerntochter Anna Taubenberger wegen „Umgangs mit mehreren Männern“. Neben der Anna werden noch „weitere Sünder ins Gebet genommen“

Bei beiden Treiben kann die Obrigkeit keine Spuren der Teilnehmer entdecken. 

20. Dezember 1827
Wieder keine Hinweise auf die Haberfeldtreiber

Großpienzenau * In der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 1827 wird dann noch der 18-jährigen Tochter vom Seltenschmied, Ursula Menhofer, das Haberfeld getrieben. Da auch nach diesem Treiben die Bevölkerung verschwiegen bleibt, bringen die eingeleiteten Ermittlungen wieder keinerlei Hinweise auf die Täter.

In seiner Ohnmacht schlägt der Landrichter der Regierung von Oberbayern vor, künftig jede Gemeinde, „in welcher sich solche Ruhestörung ereignet, in eine ergiebige Geldstrafe nebst Bezahlung der Untersuchungskosten [zu] verurteilen“

17. April 1828
Die Gemeinde Dettendorf wird für das Haberfeldtreiben verurteilt

Daxham bei Dettendorf * Die Gemeinde Dettendorf wird für das Haberfeldtreiben vom 17./18. April 1828 im zur Gemeinde gehörigen Daxham mit 50 Gulden verurteilt.

Der Rumor gilt der Dienstmagd Katharina Babel und dem Einödbauern Schnitzenbaumer, genannt Daxhammer, weil der verheiratete Bauer - trotz der Vorstellungen derGemeinde, des Pfarramts und des Landgerichts - nicht von der bei ihm in Diensten stehenden Magd abgelassen hatte. 14 Burschen veranstalten daraufhin das Haberfeldtreiben. 

10. November 1828
Das Haberfeldtreiben von Berbling bei Aibling

Berbling bei Aibling * Beim „Treiben von Berbling“ im Raum Aibling am 10. zum 11. November 1828 geht es um die Anna Mayr, die ledige Dorfschusters-Tochter, der man ein intimes Verhältnis mit einem verwitweten Bauern vorwirft, dem sie ein uneheliches Kind geboren hatte. 

September 1832
Die Dettendorfer Strafe wird von der Staatskasse übernommen

Dettendorf - Miesbach - München * Die Gemeinde Dettendorf kämpft - unterstützt von den Pfarrherren von Elbach, Au und Irschenberg - mit den Miesbacher Behörden und die Regierung von Oberbayern gegen die 50-Gulden-Strafe und die Untersuchungskosten in Höhe von 244 Gulden und 42 Kreuzer.

Letztlich bringen aber nur verschiedene Gesuche an König Ludwig I. den Erlass der Strafe. Auch die Untersuchungskosten werden Ende September 1832 der Staatskasse auferlegt. 

22. November 1832
Der Landrichter fordert Kugelschüsse gegen die Haberfeldtreiber

Litzldorf * In der Nacht vom 22. zum 23. November 1832 wird ein weiteres Haberfeldtreiben in Litzldorf abgehalten. Aus Sicht des Landrichters ist das die Folge der „oberbehördlichen Güte“. Konsequenterweise forderte er einen härteren Kurs gegen die Haberfeld­treiber und ihre Unterstützer.

Aus seiner Sicht wäre es gleich anders, wenn „rücksichtslos gegen diese Ruhestörer auf Leben und Tod fürgeschritten werden dürfte, wo vielleicht mit ein paar Kugelschüssen, Verwundeten oder einer Tötung diesem Mißstand auf lange Zeit, wenn nicht für immer, begegnet würde“

21. März 1833
König Ludwig I. steht dem Haberfeldtreiben positiv gegenüber

München * König Ludwig I. steht dem Haberfeldtreiben positiv gegenüber. Für ihn ist es kein Politikum, denn: „Bey dem alten Brauch des Haberfeldtreibens soll es gelassen, die dagegen gegebenen Verordnungen aufgehoben werden […]. Ohne meine Genehmigung soll keine Verordnung gegen einen alten Brauch gemacht werden“

19. April 1834
Das bis dahin teilnehmerstärkste Haberfeldtreiben in Maxhofen

Maxhofen bei Kirchdorf * Vom 19. zum 20. April 1834 findet das bis dahin teilnehmerstärkste Haberfeldtreiben statt. Bis zu 150 Burschen versammeln sich auf einem Hügel zwischen Maxhofen und Kirchdorf, um dem Lehrer Rothammer wegen „Umgangs mit ledigen Mädchen“ und verschiedenen Bauern von Kirchdorf wegen „ehelicher Untreue“ die Leviten zu lesen.

Besonders gilt das Treiben aber dem Jäger des Grafen Arco, Friedrich Oberbichler, der die Gärtnermagd Katharina Wagner geschwängert hatte, ohne dass die Beiden aus dem Schloss verstoßen worden wären.

Bei diesem Haberfeldtreiben wird dem Bauern Kaspar Schnitzenbaumer durch den Hut geschossen und eine Magd durch eine Schrotkugel verletzt. 

3. Mai 1834
Eine Konfrontation zwischen den Dorfbewohnern und den Haberern

Weyarn * Beim Haberfeldtreiben von Weyarn in der Nacht vom 3. auf den 4. Mai 1834, das sich gegen die Wirtstochter Anna Kirchberger, die Hausmagd Maria Strohschneider, den Wirt Alois Kirchberger und andere Dorfbewohner richtet, kommt es zur direkten Konfrontation zwischen den Dorfbewohnern und den Haberern. 

Der Wirt, sein Sohn und der Knecht gehen auf die Haberer los. Vater und Sohn Kirchberger werden nur leicht verletzt, der Knecht wird dagegen von fünf Schüssen schwer verwundet. Auch auf den herbeigeholten Pfarrer wird geschossen. Er kann den Verletzten nur im Schutze des Straßengrabens erreichen. Die heftigen verbalen Attacken richteten sich erneut gegen den Standesunterschied von Wirt und Dirn. 

Durch die Vorgänge von Weyarn wird das Haberfeldtreiben endgültig kriminalisiert. 

15. Juni 1834
Ein angeblicher Angriff der Haberer auf Schloss Maxlrain

Schloss Maxlrain * In der Nacht vom 15. zum 16. Juni 1834 verüben - angeblich - die Haberer einen „lebens- und eigentumsgefährlichen Angriff auf das Schloß Maxlrain“.

Doch bei der „Schlacht von Maxlrain“ sind vollkommen andere Gründe maßgeblich. Bestimmt werden Mord- und Branddrohungen ausgesprochen, denn die bewaffneten Burschen verdächtigen den Maxlrainer Jäger des Mordes an einem ihrer Freunde. Der Aufruhr läuft ziemlich unorganisiert ab und hat auch sonst nur wenig Ähnlichkeit mit einem Haberfeldtreiben. 

11. August 1834
Die Angst vor den Haberern wächst ins Unermessliche

Schloss Maxlrain * Auf den Maxlrainer Schlossherrn, Carl Theodor Graf von Lodron, wird ein Überfall versucht und am 11. August 1834 in einem Drohbrief ein Brandanschlag ankündigt. Jetzt wächst die Angst vor den Haberern ins Unermessliche. Auch, weil das Schloss Valley bereits am 17. Juli 1834 abgebrannt war. 

25. September 1841
Ein Haberfeldtreiben gegen den Pfarrer

Wöllkauer Anhöhe bei Irschenberg * In der Nacht vom 25. zum 26. September 1841 zitieren etwa 100 Haberer auf der Wöllkauer Anhöhe bei Irschenberg den Pfarrer Ignaz Kalm zur mitternächtlichen Stunde heraus und lesen ihm beim Schein von Fackeln und Laternen aufgrund seines recht liederlichen Lebenswandels die Leviten.

Man wirft ihm unter anderem vor, dass „er sich mit Dirnen und Eheweibern abgebe, ja, daß er sich sogar soweit verfehlt habe, einer am Sterbebette befindlichen Weibsper­son die Schamteile zu berühren“. Die Anschuldigungen führen dazu, dass der Pfarrer Ignaz Kalm „wegen seines äußerst unsittlichen und in der That höchst empörenden Wandels“ des Amtes enthoben wird.

Die geistlichen Herren rücken immer mehr in das Zentrum der Verfolgung, je mehr die Amtskirche mit der zunehmenden Kriminalisierung der Haberer eine kritische Position gegenüber den Treiben einnimmt. 

20. Januar 1849
Ein politisches Haberfeldtreiben gegen einen fortschrittlichen Lehrer

Holzolling * In der Nacht vom 20. zum 21. Januar 1849 wird auf einer Wiese außerhalb von Holzolling ein Haberfeldtreiben abgehalten. Die Treiben finden nun schon seit einiger Zeit aus Sicherheitsgründen außerhalb der dörflichen Siedlungen statt. Getrieben wird  von 50 bis 60 Haberern. Es gilt mehreren Einwohnern des Dorfes, in der Hauptsache aber dem Lehrer Franz Xaver Bacherl.

Der Grund für das Haberfeldtreiben ist bei Franz Xaver Bacherl nicht in einer Leichtfertigkeit zu finden, sondern ist politischer Natur und zeigt damit eine völlig neue Tendenz weg vom Sittlichkeitstreiben. Der Lehrer Franz Xaver Bacherl

  • begeisterte sich für ein großes, geeinigtes Deutschland,
  • hatte einen Arbeiterverein, angelehnt an den Münchner Märzverein gegründet,
  • organisierte Versammlungen und hielt politische Reden.

Als der Holzollinger Kooperator Haid gegen den Arbeiterverein von der Kanzel predigte, schrieb Bacherl über ihn einen Artikel in der revolutionsfreundlichen, radikal-demokratischen Zeitung „Gradaus mein deutsches Volk! * Volksblatt für uneingeschränkte Freiheit“.

Daraus ergibt sich einerseits, dass das Haberfeldtreiben gegen Franz Xaver Bacherl von einem geistlichen Herrn forciert worden war, und dass andererseits die Haberer wenig sorgfältig über ihr Opfer recherchierten und wie hilflos sie im Grunde den neuen sozialen und politischen Entwicklungen gegenüber standen. Die Haberer werfen dem Lehrer vor: 

  • seinen schändlichen Artikel im „Gradaus“ und 
  • unterstellen ihm, er hätte einen „Lumpenverein“ gegründet,
  • den Opferstock ausgeraubt und
  • die Vorhänge aus dem Beichtstuhl gestohlen, um sich daraus einen Frack schneidern zu lassen. 
10. November 1850
Erneut ein Haberfeldtreiben gegen den Pfarrer

Wöllkauer Anhöhe bei Irschenberg * Dem Nachfolger von Ignaz Kalm, Pfarrer Zänger, wird in der Nacht vom 10. auf den 11. November 1850, gemeinsam mit dem Kooperator Bartl, dem Schulmeister Strahler und noch ein paar anderen Dorfbewohnern das Haberfeld getrieben.

Der neue Pfarrer hatte zur Hebung des angekratzten Images von Kirche und Dorf einen katholischen Jungfernbund gegründet. Doch noch im gleichen Jahr hatten zwei junge Frauen „das theure Guth der Jungfrauenschaft“ verloren, ohne verheiratet zu sein. Die Haberer behaupten zudem, dass eine weitere Jungfer ein „Pfaffenkind“ ausgetragen hat.

Während beim ersten Treiben vom 20./21. Januar 1849 die Beteiligten ungeschoren davon kamen, werden im zweiten Verfahren alle dreißig Haberer verurteilt. Sie erhalten Zuchthausstrafen, die obligatorischen Rutenstreiche und müssen zudem fünf Gulden Strafe zahlen. 

1862
Das Sexualleben auf dem oberbayerischen Land

München * Carl Kern beschreibt in seinem Buch „Oberbayerisches Sittenbild: Die Haberfeldtreiber“ das Sexualleben auf dem Land als „durchaus nicht nach den Ansprüchen einer sittlichen Warte geartet“.

Anders gesagt: „Wer eine hohe Idee von Sitteneinfalt und Sittenreinheit nach dem Oberlande mitbrächte, würde sich getäuscht finden. Die Geschlechter genießen einer zügellosen Freiheit im gegenseitigen Umgang, und das Kammerfenstern hat sich zur bedauerlichen Berechtigung verholfen.

Dass ein Brautpaar eine Familie von vier und fünf Kindern mit an den Traualtar bringt, ist weder eine Seltenheit, noch eine Schande. Sind die Leute aber verheiratet, dann tritt Ordnung und Mäßigung an ihren Sinn auf das Erwerben“.

Und weiter: „Weit häufiger als in den Städten sieht man auf dem Lande die ungleichartigsten Paare zusammengekoppelt, den 60-jährigen Greis mit dem 20-jährigen Weibe, oder die 50-jährige Frau mit dem 25-jährigen Manne, ohne dass diese Ehen zu solchen schauderhaften Experimenten werden, wie in den Städten“

7. Oktober 1893
Das Haberfeldtreiben von Miesbach gleicht einer Schlacht

Miesbach * Das letzte Haberfeldtreiben von Bedeutung findet in der Nacht vom 7. auf den 8. Oktober 1893 im oberbayerischen Miesbach statt. Es soll „eine großartige Manifestation des Haberertums gegen die auf Beseitigung des Brauches gerichteten Bestrebungen der geistlichen und weltlichen Behörden“ werden.

Den 300 bis 350 Haberern stehen lediglich 22 „Schandarm“ gegenüber. Es kommt zu einer Schießerei, bei der dem Gendarmen Würdinger in die Hoden geschossen wird. Auch ein Haberer trägt eine Oberschenkelverletzung davon. Das Haberfeldtreiben gleicht dadurch einer Schlacht.