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Fakten

Kein Jude darf im Aufsichtsrat tätig sein

März 1938

Berlin * In einem „Erlaß des Reichswirtschaftsministeriums“ heißt es:

Zur „Voraussetzung für die Anerkennung als nichtjüdischer Gewerbebetrieb [ist] grundsätzlich zu verlangen, dass auch im Aufsichtsrat kein jüdisches Mitglied mehr vorhanden ist und dass bezüglich des Gesellschafterkapitals eine Dreiviertelmehrheit der nichtjüdischen Gesellschafter besteht“.