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2000
0 Chronik 2026
März 1938
Kein Jude darf im Aufsichtsrat tätig sein

Berlin * In einem „Erlaß des Reichswirtschaftsministeriums“ heißt es:

Zur „Voraussetzung für die Anerkennung als nichtjüdischer Gewerbebetrieb [ist] grundsätzlich zu verlangen, dass auch im Aufsichtsrat kein jüdisches Mitglied mehr vorhanden ist und dass bezüglich des Gesellschafterkapitals eine Dreiviertelmehrheit der nichtjüdischen Gesellschafter besteht“.

10. Juni 1938
Die Cenovis-Werke geraten unter zunehmenden politischen Druck

München * Die Industrie- und Handelskammer München fordert von den Cenovis-Werken, ihre Eigentümerstruktur bis zum 31. Juli 1938 entsprechend den Vorgaben des Reichswirtschaftsministeriums zu ändern. Andernfalls droht die Streichung aus dem Verzeichnis der als nichtjüdisch eingestuften Betriebe. Gleichzeitig verlangt die Hauptvereinigung der deutschen Brauwirtschaft den Nachweis, dass das Unternehmen als „arisch“ gelte.

Bis zur Klärung dieser Frage verweigert der Branchenverband die Einlösung von Malzabholscheinen der Cenovis-Werke. Die Maßnahmen verdeutlichen den wachsenden wirtschaftlichen und politischen Druck, dem Unternehmen mit jüdischen Eigentümern im nationalsozialistischen Deutschland ausgesetzt sind.

27. September 1943
Die Vermögenswerte der Familie Schülein werden eingezogen

München * Das Oberfinanzpräsidium München ordnet an, dass sämtliche Vermögenswerte der Familiengruppe Schülein gemäß einer Anweisung des Reichswirtschaftsministeriums an das Deutsche Reich abzuführen sind. Die Verfügung ist Teil der nationalsozialistischen Enteignungspolitik, mit der jüdischen Familien ihr Vermögen systematisch entzogen wird.