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Fakten

Eine Kinderschutzverordnung für Kinder unter 12 Jahren

15. Januar 1840

München * Eine Kinderschutzverordnung legt fest, dass Kinder unter 12 Jahren nicht regelmäßig in Fabriken, Berg-, Hütten- und Pochwerken“ beschäftigt werden dürfen.

Schlagwörter: Kinderschutzverordnung