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Fakten

Mögliche Emigranten sind bei der Finanzbehörde anzuzeigen

28. April 1937

Berlin * Die Polizeidienststellen werden verpflichtet, Personen, die einer geplanten Emigration verdächtigt werden, der Finanzbehörde anzuzeigen.

Schlagwörter: Polizei, Finanzbehörde, Emigration