Jüdische Rasseschänder müssen ins Konzentrationslager
12. Juni 1937
Berlin * Durch einen Geheimerlass des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich, werden „jüdische Rasseschänder“ und Partnerinnen in „rassenschänderischen Beziehungen“ nach Verbüßung der Haftstrafe in ein Konzentrationslager eingewiesen.
Schlagwörter:
Sicherheitspolizei, Sicherheitsdienst - SD, Rassenschande, Haftstrafe, Konzentrationslager, Juden, Geheimerlass