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Fakten

Jüdische Rasseschänder müssen ins Konzentrationslager

12. Juni 1937

Berlin * Durch einen Geheimerlass des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich, werden „jüdische Rasseschänder“ und Partnerinnen in „rassenschänderischen Beziehungen“ nach Verbüßung der Haftstrafe in ein Konzentrationslager eingewiesen.