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Fakten

Eine päpstliche Genehmigung ist notwendig

14. Oktober 1709

Au - Freising * Johann Maximilian von Alberti wendet sich an den ihm gewogenen Bischof von Freising, um „das hochwürdigste Gut für ständig in der Kapelle einsetzen und zeitweilig zur öffentlichen Anbetung aussetzen“ zu dürfen. Da es sich bei dem Kirchlein am Gaisberg um eine Privatkapelle handelt, ist dazu die Zustimmung durch die höchste katholische Instanz notwendig, den Papst.