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14. Oktober 1709
Alberti beantragt die Aufbewahrung des Allerheiligsten 

Au - Freising * Johann Maximilian von Alberti wendet sich an den Freisinger Fürstbischof Johann Franz Eckher. Er möchte das Allerheiligste dauerhaft in der Kapelle am Gaisberg [= Lilienberg] aufbewahren und zeitweise zur öffentlichen Anbetung aussetzen lassen. Da die Kapelle privat ist, muss dafür auch die Zustimmung des Papstes eingeholt werden. Diese liegt zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. 

30. August 1710
Alberti stiftet Geld für ein Benediktinerinnenkloster 

Au * Der Münchner Bürgermeister Johann Maximilian von Alberti stellt einen mit 12.000 Gulden ausgestatteten Stiftungsbrief für ein Frauenkloster am Gaisberg aus. Dort lebt bereits eine kleine geistliche Gemeinschaft. Alberti will ihr mit Mitteln aus dem Nachlass seiner verstorbenen Frau eine dauerhafte Grundlage geben und sie zu einem Kloster nach der Regel des heiligen Benedikt entwickeln. Die Übernahme durch Benediktinerinnen erfolgt erst 1715. 

11. Dezember 1711
Päpstliche Genehmigung für das Kloster am Gaisberg 

Au * Nach mehr als einem Jahr Verzögerung kann die päpstliche Konzessionsurkunde für das geplante Kloster am Gaisberg ausgestellt werden. Die Paulaner in der Au haben gegen das Vorhaben Einwände erhoben: Sie befürchten, dass Gottesdienste und Spenden am Gaisberg ihre eigenen Einnahmen schmälern. Die Genehmigung ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Benediktinerinnenkloster, zu dem die Gemeinschaft 1715 wird. 

21. November 1715
Benediktinerinnen übernehmen das Kloster am Gaisberg 

Au * Zwei Benediktinerinnen aus dem Passauer Kloster Niedernburg treffen am Gaisberg ein. Maria Agnes Dascher übernimmt als Priorin die Leitung; Maria Antonia von Eiseneck kümmert sich um die wirtschaftlichen Angelegenheiten. Die sechs bereits dort lebenden Schwestern werden ihnen unterstellt. Damit wird die Gemeinschaft zum Benediktinerinnenkloster, das den Namen Lilienberg trägt. 

25. Januar 1802
Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern

Kurfürstentum Baiern * Das kurfürstliche Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern beginnt mit der Feststellung,

  • dass die Bettelorden die „Fortpflanzung des Aberglaubens und der schädlichen Irrtümer“ begünstigen und
  • die Entstehung und Entwicklung „richtiger Begriffe der moralischen Bildung im Volke“ verhindern,
  • weshalb die fortdauernde Existenz der Mendikantenklöster zwecklos und schädlich für die Bürger ist.  

In Altbaiern sind davon einundneunzig derartige kirchliche Einrichtungen betroffen. In München sind folgende Bettelorden betroffen: Kapuziner, Franziskaner, Karmeliten, Karmelitinnen, die Benediktinerinnen am Lilienberg , die Paulanerinnen im Lilienthal und das Pütrichkloster. 

Zur zweckmäßigen Einrichtung der Bürger- und Landschulen wird ein Schulfonds eingerichtet, der aus dem Vermögen der aufgehobenen Orden gebildet wird, da es an anderweitigen staatlichen Mitteln mangelt.

Zur sofortigen Verminderung der Insassen werden

  • alle Ausländer, das heißt, die nicht in Pfalzbaiern geborenen Klostermitglieder, in ihre Heimat geschickt,
  • die Laienbrüder in die Prälatenklöster versetzt und
  • Kleriker, die noch keine Profeß abgelegt haben, entlassen.
  • Neuaufnahmen und das Überwechseln von Ordensangehörigen in andere Klöster wird streng untersagt.
  • Priestermönche können unter bestimmten Voraussetzungen in den Weltpriesterstand übertreten, was dem Staat die Pensionskosten einsparen hilft.
  • Alle übrigbleibenden Klosterindividuen sollen in Zentralklöster - in Wirklichkeit Aussterbeklöster - ihres Ordens verbracht werden.
  • Außerdem ist den Franziskanern künftig nur noch Predigt und Beichthören in der eigenen Ordenskirche erlaubt, jedoch keinerlei Seelsorgeaushilfe.
  • Dazu unterstehen sie der verschärften Aufsicht der zuständigen Landrichter.

Als Unterhalt für die Franziskaner setzt man, da ihnen das Almosensammeln verboten worden ist, jährlich 125 Gulden fest, zahlbar aus dem Vermögensfonds der nichtständischen Klöster.

  • Der Inhalt des Aufhebungsdekretes wird öffentlich nicht bekannt gemacht.
  • Die ganzen Vorbereitungen der staatlichen Klosteraufhebungen laufen bis zur Ausführung im Wesentlichen geheim.
  • Das verstärkt die Unsicherheit und lässt jede Gegenwehr erlahmen.
  • Ebenfalls besteht Unkenntnis über die Befugnisse der eingerichteten Spezialkommission. 

Ausgenommen vom kurfürstlichen Aufhebungs-Dekret der Bettelordensklöster sind - aufgrund ihrer Tätigkeit in der Krankenpflege beziehungsweise im Schulwesen - die Klöster der Barmherzigen Brüder sowie der Englischen Fräulein und der Elisabethinerinnen. Das Kloster der Ursulinen in München wird mit den Nonnen de Notre Dame in Nymphenburg vereinigt.

In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger.