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Fakten

NS-Zensur verbietet „Die Erbschaft“ 

21. September 1936

Berlin * Die nationalsozialistischen Behörden verbieten den Kurzfilm „Die Erbschaft“ mit Karl Valentin und Liesl Karlstadt wegen angeblicher „Elendstendenzen“. Der Film zeigt ein bitterarmes Ehepaar, bei dem selbst der Gerichtsvollzieher nichts mehr pfänden kann. Diese ungeschönte Darstellung von Armut widerspricht dem propagandistischen Gesellschaftsbild des NS-Regimes. 

Der rund 20-minütige Film entsteht im Mai 1936 unter der Regie von Jakob Geis in den Geiselgasteiger Studios der Bavaria. Nach dem Verbot bleibt er vier Jahrzehnte lang unaufgeführt. Erst nach seiner Wiederentdeckung in Moskau erlebt „Die Erbschaft“ am 16. Mai 1976 im Münchner Filmmuseum seine Premiere. 

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